Der Sozialplan

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Sozialplan, Betriebsänderung, Betriebsrat
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Ausgleich von Nachteilen bei einer Betriebsänderung

• Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen.
• Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung.
• Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden.
• Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde.
• Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan erfasst sind die in § 5 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz aufgezählten Personen, hierzu zählen gleichwohl die leitenden Angestellten.
• Im Gegensatz zum Interessenausgleich ist der Sozialplan über die Einigungsstelle erzwingbar. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Neugründung.
• Eine besondere Form des Sozialplans ist der Sozialplan-Tarifvertrag. Dieser wird für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Die Einigungsstelle