Der Kauf von Fußballtickets über das Internet

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Widerruf, Weiterverkauf, Zustellfristen, Viagogo - Was muss ich als Käufer von Eintrittskarten wissen?

Das langersehnte Pokalfinale. Man freut sich schon ewig darauf und die Karten wurden rechtzeitig im Internet gekauft. Dann ist man aus wichtigen Gründen verhindert. Und nun? Was geschieht mit den Fußball-Tickets? Rechtsanwalt Johannes Kromer erklärt die Stolperfallen beim Ticketkauf über das Internet.

123recht.de: Herr Kromer, ich habe im Internet Fußball Tickets gekauft. Kann ich den Kauf innerhalb von zwei Wochen widerrufen, so wie den Kauf von Turnschuhen?

Johannes Kromer
Partner
seit 2013
Rechtsanwalt
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: http://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Rechtsanwalt Kromer: Leider nein. Bei Fußball Tickets handelt es sich um so genannte Dienstleistungen der Freizeitgestaltung. Diese unterliegen nicht dem Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Vor Verkauf lohnt ein Blick in die AGB der Fußballvereine

123recht.de: Ich muss also in den sauren Apfel beißen und die Tickets verkaufen. Ist das ohne Probleme möglich oder kann der Verkauf durch AGB ausgeschlossen werden?

Rechtsanwalt Kromer: Gerade Fußballvereine haben ein Interesse daran, Ihre Zuschauer zu kennen. So wollen beispielsweise Stadionverbote effektiv durchgesetzt oder eine so genannte soziale Preisgestaltung erreicht werden. Daher ist der Weiterverkauf in den AGB der Vereine oft verboten oder eingeschränkt.

Doch ganz rechtlos ist der Käufer nicht. Dem Veranstalter ist nämlich dort eine Grenze gesetzt, wo er den Käufer unangemessen benachteiligt. Hierzu hat sich leider noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet, da auch die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschiedlich formuliert sind.

Teilweise wird nicht der Weiterverkauf per se verboten, sondern nur der Weiterverkauf über das Internet. Dies ist nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg zulässig, da immerhin die Möglichkeit verbleibe, das Ticket im Freundeskreis weiter zu veräußern. Zudem bot in diesem Fall der Verein an, das Ticket über eine eigene Vermittlungsseite zum Kaufpreis weiter zu veräußern.

Andere AGB verbieten den Weiterverkauf generell. Auch dies kann nach Ansicht des Landgerichts Hamburg zulässig sein, nämlich dann, wenn dem Käufer ein Rücktrittsrecht gegen Stornogebühr eingeräumt wird.

Weitere verbieten den gewerblichen Weiterverkauf, oder den Weiterverkauf über Einkaufspreis. Auch dies ist zulässig.

Letztlich muss man sich jedoch jede AGB im Gesamtkontext ansehen.

Umgehung des Verkaufsverbots kann Abmahnung zur Folge haben

123recht.de: Welche Folgen treffen mich, wenn ich ein Verkaufsverbot einfach ignoriere?

Rechtsanwalt Kromer: Manche Vereine verstehen hier keinen Spaß und beauftragen einen Rechtsanwalt, den Verkäufer abzumahnen. Zudem enthalten viele Nutzungsbedingungen eine Vertragsstrafe. Die Wirksamkeit einer solchen Vertragsstrafe ist juristisch umstritten, eine eindeutige Meinung hat sich noch nicht herausgebildet.

123recht.de: Hat ein Käufer auch etwas zu befürchten?

Rechtsanwalt Kromer: Nein, Käufer sind auf der sicheren Seite. Das Ticket verliert seine Gültigkeit selbst dann nicht, wenn dies ausdrücklich auf dem Ticket stehen sollte.

123recht.de: Kein Widerruf möglich, der Weiterverkauf ist auch verboten - gibt es andere Möglichkeiten, außer Schwarzmarkt?

Rechtsanwalt Kromer: Formal ist der Weiterverkauf selten gänzlich verboten. Viele Vereine beschränken den Weiterverkauf eben auf bestimmte Plattformen wie Viagogo oder verbieten nur den gewerblichen Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht.

Verkauf des Tickets über Plattformen wie Viagogo

123recht.de: Da Sie Viagogo ansprechen, was ist mit derartigen Zweitvermarktern? Dort scheinen Fußballtickets ja legal für Unsummen verkauft zu werden. Wie geht das?

Rechtsanwalt Kromer: Viagogo nimmt gewissermaßen eine Sonderstellung ein und polarisiert stark. Auf der einen Seite kooperieren zahlreiche Vereine offiziell mit Viagogo. Auf der anderen Seite gab es auch schon häufiger öffentliche Bekundungen gegen Viagogo und sogar Rechtsstreitigkeiten.

Das System von Viagogo funktioniert – zumindest juristisch – recht einfach: Das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter ist in den AGB geregelt. Diese Nutzungsbedingungen finden aber nur zwischen Vertragspartnern Anwendung, also zwischen Veranstalter und Erstkäufer. D.h. im Verhältnis zu Viagogo oder dem späteren Käufer finden die AGB des Veranstalters keine Anwendung.

123recht.de: Wenn mir ein Verein den Weiterverkauf verbietet und nicht mit Viagogo kooperiert, ich das Ticket aber trotzdem auf Viagogo einstelle: Was kann der Verein dann gegen mich unternehmen? Kann er meine Daten ermitteln?

Rechtsanwalt Kromer: Grundsätzlich gilt hier das gleiche wie oben gesagt. Der Verkäufer verstößt gegen die AGB des Veranstalters. Allerdings unterscheidet sich Viagogo von anderen Plattformen wie zum Beispiel Ebay dadurch, dass der Name des Verkäufers zunächst nicht ersichtlich ist. Allenfalls bei einem Kauf – im Falle von personalisierten Karten, wie z.B. Dauerkarten – erfährt der Käufer den Namen des Verkäufers. Anders als zum Beispiel bei Ebay kann der Veranstalter damit den Namen des Verkäufers nicht einfach identifizieren.

Ob der Veranstalter einen Anspruch gegen Viagogo auf Offenlegung der Daten der Verkäufer hat, darf bezweifelt werden, ist juristisch jedoch nicht ganz klar zu beantworten. Jedenfalls wäre dies für den Veranstalter mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Die Vereine versuchen daher eher, direkt gegen Viagogo vorzugehen, in dem Sie beispielsweise Viagogo untersagen wollen, Tickets zu vermitteln.

Bei Wucher wird Zwangslage des Käufers ausgenutzt

123recht.de: Ist ein Verkauf zum achtfachen Ticketpreis auf Viagogo nicht Wucher?

Rechtsanwalt Kromer: Was umgangssprachlich als Wucher bezeichnet wird, ist in rechtlicher Hinsicht häufig nicht zu beanstanden. Für einen „echten“ Wucher bei Ticketpreisen müsste der Verkäufer eine Zwangslage des Käufers ausnutzen. An einer solchen Zwangslage scheitert es regelmäßig, denn Fanliebe ist kein Zwang im rechtlichen Sinne.

123recht.de: Bis wann vor der Veranstaltung muss ein Ticket eigentlich bei mir angekommen sein? Gibt es hier Fristen?

Rechtsanwalt Kromer: Hier sieht das Gesetz keine Fristen vor. Dies kann vor allem in den Fällen ärgerlich sein, wenn man sich für sämtliche Heimspiele einer Saison bewirbt und dann kurzfristig ein Ticket zugeteilt bekommt.

123recht.de: Also liegt das Risiko hier beim Käufer?

Rechtsanwalt Kromer: Hier liegt ganz klar ein Risiko des Käufers vor, jedenfalls solange das Ticket noch rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt wird - oder an der Abendkasse hinterlegt ist.

123recht.de: Veranstaltungen besucht man ja gerne mit Freunden. Hat man einen Anspruch auf nebeneinander liegende Plätze?

Rechtsanwalt Kromer: Das kommt ganz darauf an, was man kauft. Werden einfach pauschal mehre Tickets bestellt, so kann der Verkäufer auch einfach mehrere Tickets ausgeben. Diese müssen nicht nebeneinander platziert sein. Dies sollte zur Sicherheit daher bei der Bestellung mit angegeben werden.

123recht.de: Gilt das Gesagte auch für andere Veranstaltungs-Tickets, die man im Internet kaufen kann?

Rechtsanwalt Kromer: Man muss schon nach der Art des Tickets differenzieren. Ein Widerrufsrecht ist u.a. bei so genannten Dienstleistungen der Freizeitgestaltung ausgeschlossen. Hierunter fallen neben Sportveranstaltungen zum Beispiel auch Konzerte und Theateraufführungen. Daher finden Sie Konzertkarten oft auch auf Zweitvermarktern wie Viagogo.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Ich setze mich bundesweit für Ihre Interessen ein.

Rechtsanwalt Kromer
Tannenweg 17
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