Der Firmenwagen ist unterhaltsrelevantes Einkommen
Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Einkommen, UnterhaltAuch der Firmenwagen gehört zum Einkommen, wenn er privat genutzt werden darf
Alle Arten von Zuwendungen durch den Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer eigenen Aufwand erspare., sind Einkommen des Arbeitnehmers und im Rahmen einer Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, z.B. Essen, Auto, Bücher.
Was sind Zuwendungen des Arbeitgebers?
Eine Zuwendung besteht nicht nur aus der Gehaltszahlung, sondern auch aus den Sachleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, z.B. der Dienstwagen, Mietzuschüsse, Tankgutscheine. Diese Summe von Gehalt/Lohn und Sachleistungen ergibt das Einkommen des Arbeitnehmers. Daher sind auch eben diese Sachleistungen im Rahmen einer Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.
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Die Bewertung der Sachleistungen erfolgt mit dem Betrag, der am Verbrauchsort konkret für diese Ware oder Leistung üblicherweise aufgewandt wird. Als Verbrauchsort gilt hier der Wohnort des Unterhaltspflichtigen. Konkret: die Berechnung des Einkommens und des Unterhalts werden sich bei gleicher Sachleistung zwischen München und Emden unterscheiden.
Das Firmenfahrzeug, das zur privaten Nutzung überlassen wurde, ist dabei die Position, über die am meisten gestritten wird.
Der Wert der monatlichen Nutzung, die erspart wird, wird dem Einkommen zugeschlagen. Die Höhe des Betrag wird dabei sehr unterschiedlich berechnet. Teilweise liegen die pauschalen Beträge zwischen 150-350 EUR monatlich.
Keine einheitlichen Bewertungskriterien durch die Gerichte:
Diese Beispiele verdeutlichen, welche unterschiedlichen Erklärungen Gerichte für Ihre Berechnungen zugrunde legen:
- Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall einen monatlichen Wert eines Kleinfahrzeugs zwischen 322 und 398 EUR aus der ADAC Liste entnommen und einen Steuernachteil von ca. 82 EUR in Abzug gebracht;
- Das OLG Koblenz hat den Einkommensvorteil, der in der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers durch das Auto bereits vorhanden ist ignoriert, und im Rahmen der Einkommensberechnung voll berücksichtigt;
Dieser Beitrag soll verdeutlichen, wie unterschiedlich die Berechnungen sein können. Auch können juristische Begriffe verschiedener Rechtsgebiete abweichend verwandt und verstanden werden. Das Familienrecht unterscheidet sich z.B. deutlich vom Steuerrecht oder vom Erbrecht. Falls Sie von dieser Problematik betroffen sind, ist eine anwaltliche Prüfung und Beratung sinnvoll, um sich vor etwaigen Nachteilen zu schützen.
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