Der BGH zum Mietrecht - Leitsätze aus dem Jahr 2011

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Fünf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum Mietrecht in Leitsätzen:

Betriebskosten: Kein "abstrakter" Sicherheitszuschlag auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten:  

Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer – bereits eingetretener oder noch eintretender – Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen "abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten. BGH, Urteil vom 28.09.2011 -VIII ZR 294/10  

Betriebskosten: "Center-Management"  

Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam. BGH, Urteil vom 03.08.2011 -XII ZR 205/09  

Betriebskosten: Wirtschaftlichkeitsgrundsatz  

 Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. BGH, Urteil vom 06.07.2011 -VIII ZR 340/10  

Mietkaution: Rückzahlung durch den Erwerber  

Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor – noch unter der Geltung des § 572 BGB a.F. – weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 381/03, NZM 2005, 639 unter II 2b). BGH, Urteil vom 01.06.2011 -VIII ZR 304/10  

Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlungen

  1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.
  2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.
BGH, Urteil vom 18.05.2011 -VIII ZR 271/10

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