Der Alleinerbe besteht auf einen Gutachter, kann diesen aber nicht bezahlen. Wie können wir uns da d

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Der Alleinerbe besteht auf einen Gutachter, kann diesen aber nicht bezahlen. Wie können wir uns da d

Im Prinzip ist dieser Punkt so banal, das es schon wieder lustig ist. Der Alleinerbe erbt ein Grundstück und wir Pflichtteilsberechtigten wollen eigentlich nur unseren Pflichtteil. Und das seit über 2 Jahren. Wir sind sowohl vergleichsbereit als auch Kompromiss bereit. Es geht um nicht besonders hohe Summe. Wir sind auch bereit uns mit einer kleineren Summe Abfinden zu lassen, nur um es mal zuende zu bringen. Nun jedoch hat der Erbe den ganzen die Krone aufgesetzt: der Erbe will einen Gutachter, kann diesen Gutachter nicht bezahlen und beantragt dafür Prozesskosten Hilfe. Alleine diese vorgehen wird wiederum Monate in Anspruch nehmen und ist völlig übertrieben im Verhältnis zur Erbmasse. Dazu kommt, dass wir uns auch gar nicht sonderlich wehren würden,,wenn der Erbe ein einigermaßen Akzeptables Angebot machen würde. Jedoch geht es in diesem Fall offensichtlich nur um Schikane. Der Preis des Gutachtens wird auch nochmals die Erbmasse mininimieren. Das sieht der Erbe gelassen. Vermutlich können wir nichts machen, da es sein gutes Recht ist. Oder doch?

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15 Antworten
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#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Pozesskostenhilfe wird nur für für ein Gerichtsverfahren gewährt. Ich wüsste nicht, worauf der Erbe klagen sollte. Habz ihr ein Verfahren angefangen?

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Wir haben bisher noch kein Verfahren angefangen, da wir das Gefühl hatten, man kann sich auch so einigen. Klappt aber nicht, da der Erbe so träge reagiert. Bzw gar nicht reagiert. Das Dumme ist: wir zwei Pflichtteilsberechtigten haben nämlich Geld, während der Erbe so gut wie nichts verdient. Somit müssten wir alles selber zahlen und der Erbe kann sich entspannt zurücklehnen. Macht es Sinn jetzt schon Klage einzureichen? Bei so einer kleinen Summe? Es geht mir eigentlich hauptsächlich nicht ums Geld, sondern um die unnötigen Spannungen in der Familie endlich mal beenden.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie klein ist denn die kleine Summe ungefähr.

Das Ganze könnte eine Verzögerungstaktik sein und dass der Erbe darauf spekuliert, dass der Pflichtteilsansprüche verjährt. 2 von den 3 Jahre Verjährungsfrist sind ja schon um.

-- Editiert von hh am 09.04.2017 13:34

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#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ja die Verjährungsfristen haben wir im Auge. Klage wird jetzt morgen eingereicht. Das Grundstück hat einen Wert zwischen 22 tsd ( offizieller Bodenrichtwert) und 35 tsd ( vermutlich zu erziehender Verkaufswert inkl aktuelle Gebot in dieser Höhe) . Der Clou ist jedoch, dass beide Pflichteilsberechtigte schon erklärt haben, dass sie mit einem Pflichtteil aus der niedrigsten Summe einverstanden sind. So ist ein Gutachter völlig unnötig. Hier noch mal die Frage: kann der Erbe trotzdem auf ein Gutachter bestehen , unter Umständen mit der Behauptung, das Grundstück sei noch weniger wert?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Hier noch mal die Frage: kann der Erbe trotzdem auf ein Gutachter bestehen , unter Umständen mit der Behauptung, das Grundstück sei noch weniger wert?

Er kann noch viele Gutachten anfertigen lassen und bezahlen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Sicher, das er sie bezahlen muss? Dachte die Kosten gehen zu Lasten aller 3 Parteien?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Sicher, das er sie bezahlen muss? Dachte die Kosten gehen zu Lasten aller 3 Parteien?

§ 2314 BGB

Die Kosten fallen dem Nachlaß zur Last.

Insofern zahlen alle 3 Parteien indirekt, indem sich der Nachlaßwert verringert.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Haben wir keine Chance das zu vermeiden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Haben wir keine Chance das zu vermeiden?


Indem man den vom Erben angegeben Wert des Grundstücks / des Nachlasses akzeptiert oder sich sonst irgendwie über den Wert einigt.

Wenn der Pflichtteilsberechtigte damit nicht einverstanden ist, kann er die Wertermittlung verlangen. Dann fallen die Kosten des Gutachtens dem Nachlaß zur Last.

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte keine Wertermittlung, dürften die Kosten eines Gutachtens wohl nicht dem Nachlaß zur Last fallen und wären Privatvergnügen des Erben.

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#10
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Wie schon erwähnt: dir Pflichtteilsberechtigten waren schon längst mit der Summe einverstanden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Wie schon erwähnt: dir Pflichtteilsberechtigten waren schon längst mit der Summe einverstanden


Das heißt, es gab eine Einigung über die Summe und nun hat es sich der Erbe plötzlich anders überlegt?

Dann bleibt nur der gerichtliche Weg.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ja klar. Nun geht es zu Gericht. Bleiben wir bei der Klärung der Ausgangsfrage: wer zahlt den Gutachter, wenn nur der Erbe einen Gutachter will, diesen aber nicht bezahlen kann und die Pflichteilsberechtigten gar keinen Gutachter brauchen.

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#13
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Im Prinzip gab es noch keine Einigung in dem Sinne. Der Wert des Grundstücks liegt irgendwo zwischen 20 tsd ( Bodenrichtwert) und Marktwert ( 35 tsd). Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ein Gutachter den Wert des Grundstücks irgendwo dazwischen ansetzen wird. Jedoch beide Pflichtteilsberechtigten haben schon geschrieben, dass sie auch mit 1/6 von den niedrigsten Wert einverstanden sind. Deswegen ist der Gutachter hier völlig unnötig. Jedenfalls in unseren Augen rausgeworfenes Geld

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#14
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn der Alleinerbe kein Geld hat, dann kann er euch erst auszahlen, nachdem das Grundstück verkauft ist...
Will er denn überhaupt verkaufen? Was macht er jetzt mit dem Grundstück, nutzt er es als Garten?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Er nutzt das Grundstück gar nicht. Und er will es auch nicht verkaufen , jedenfalls noch nicht. Es hat Kaufangebote gegeben, die hat er alle ausgeschlagen

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