Im Prinzip ist dieser Punkt so banal, das es schon wieder lustig ist. Der Alleinerbe erbt ein Grundstück und wir Pflichtteilsberechtigten wollen eigentlich nur unseren Pflichtteil. Und das seit über 2 Jahren. Wir sind sowohl vergleichsbereit als auch Kompromiss bereit. Es geht um nicht besonders hohe Summe. Wir sind auch bereit uns mit einer kleineren Summe Abfinden zu lassen, nur um es mal zuende zu bringen. Nun jedoch hat der Erbe den ganzen die Krone aufgesetzt: der Erbe will einen Gutachter, kann diesen Gutachter nicht bezahlen und beantragt dafür Prozesskosten Hilfe. Alleine diese vorgehen wird wiederum Monate in Anspruch nehmen und ist völlig übertrieben im Verhältnis zur Erbmasse. Dazu kommt, dass wir uns auch gar nicht sonderlich wehren würden,,wenn der Erbe ein einigermaßen Akzeptables Angebot machen würde. Jedoch geht es in diesem Fall offensichtlich nur um Schikane. Der Preis des Gutachtens wird auch nochmals die Erbmasse mininimieren. Das sieht der Erbe gelassen. Vermutlich können wir nichts machen, da es sein gutes Recht ist. Oder doch?
Der Alleinerbe besteht auf einen Gutachter, kann diesen aber nicht bezahlen. Wie können wir uns da d
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Pozesskostenhilfe wird nur für für ein Gerichtsverfahren gewährt. Ich wüsste nicht, worauf der Erbe klagen sollte. Habz ihr ein Verfahren angefangen?
Wir haben bisher noch kein Verfahren angefangen, da wir das Gefühl hatten, man kann sich auch so einigen. Klappt aber nicht, da der Erbe so träge reagiert. Bzw gar nicht reagiert. Das Dumme ist: wir zwei Pflichtteilsberechtigten haben nämlich Geld, während der Erbe so gut wie nichts verdient. Somit müssten wir alles selber zahlen und der Erbe kann sich entspannt zurücklehnen. Macht es Sinn jetzt schon Klage einzureichen? Bei so einer kleinen Summe? Es geht mir eigentlich hauptsächlich nicht ums Geld, sondern um die unnötigen Spannungen in der Familie endlich mal beenden.
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Wie klein ist denn die kleine Summe ungefähr.
Das Ganze könnte eine Verzögerungstaktik sein und dass der Erbe darauf spekuliert, dass der Pflichtteilsansprüche verjährt. 2 von den 3 Jahre Verjährungsfrist sind ja schon um.
-- Editiert von hh am 09.04.2017 13:34
Ja die Verjährungsfristen haben wir im Auge. Klage wird jetzt morgen eingereicht. Das Grundstück hat einen Wert zwischen 22 tsd ( offizieller Bodenrichtwert) und 35 tsd ( vermutlich zu erziehender Verkaufswert inkl aktuelle Gebot in dieser Höhe) . Der Clou ist jedoch, dass beide Pflichteilsberechtigte schon erklärt haben, dass sie mit einem Pflichtteil aus der niedrigsten Summe einverstanden sind. So ist ein Gutachter völlig unnötig. Hier noch mal die Frage: kann der Erbe trotzdem auf ein Gutachter bestehen , unter Umständen mit der Behauptung, das Grundstück sei noch weniger wert?
Zitat:Hier noch mal die Frage: kann der Erbe trotzdem auf ein Gutachter bestehen , unter Umständen mit der Behauptung, das Grundstück sei noch weniger wert?
Er kann noch viele Gutachten anfertigen lassen und bezahlen.
Sicher, das er sie bezahlen muss? Dachte die Kosten gehen zu Lasten aller 3 Parteien?
ZitatSicher, das er sie bezahlen muss? Dachte die Kosten gehen zu Lasten aller 3 Parteien? :
§ 2314 BGB
Die Kosten fallen dem Nachlaß zur Last.
Insofern zahlen alle 3 Parteien indirekt, indem sich der Nachlaßwert verringert.
Haben wir keine Chance das zu vermeiden?
ZitatHaben wir keine Chance das zu vermeiden? :
Indem man den vom Erben angegeben Wert des Grundstücks / des Nachlasses akzeptiert oder sich sonst irgendwie über den Wert einigt.
Wenn der Pflichtteilsberechtigte damit nicht einverstanden ist, kann er die Wertermittlung verlangen. Dann fallen die Kosten des Gutachtens dem Nachlaß zur Last.
Verlangt der Pflichtteilsberechtigte keine Wertermittlung, dürften die Kosten eines Gutachtens wohl nicht dem Nachlaß zur Last fallen und wären Privatvergnügen des Erben.
Wie schon erwähnt: dir Pflichtteilsberechtigten waren schon längst mit der Summe einverstanden
ZitatWie schon erwähnt: dir Pflichtteilsberechtigten waren schon längst mit der Summe einverstanden :
Das heißt, es gab eine Einigung über die Summe und nun hat es sich der Erbe plötzlich anders überlegt?
Dann bleibt nur der gerichtliche Weg.
Ja klar. Nun geht es zu Gericht. Bleiben wir bei der Klärung der Ausgangsfrage: wer zahlt den Gutachter, wenn nur der Erbe einen Gutachter will, diesen aber nicht bezahlen kann und die Pflichteilsberechtigten gar keinen Gutachter brauchen.
Im Prinzip gab es noch keine Einigung in dem Sinne. Der Wert des Grundstücks liegt irgendwo zwischen 20 tsd ( Bodenrichtwert) und Marktwert ( 35 tsd). Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass ein Gutachter den Wert des Grundstücks irgendwo dazwischen ansetzen wird. Jedoch beide Pflichtteilsberechtigten haben schon geschrieben, dass sie auch mit 1/6 von den niedrigsten Wert einverstanden sind. Deswegen ist der Gutachter hier völlig unnötig. Jedenfalls in unseren Augen rausgeworfenes Geld
Wenn der Alleinerbe kein Geld hat, dann kann er euch erst auszahlen, nachdem das Grundstück verkauft ist...
Will er denn überhaupt verkaufen? Was macht er jetzt mit dem Grundstück, nutzt er es als Garten?
Er nutzt das Grundstück gar nicht. Und er will es auch nicht verkaufen , jedenfalls noch nicht. Es hat Kaufangebote gegeben, die hat er alle ausgeschlagen
Und jetzt?
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