Demenz und in der Wohnung einschließen?

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)
Demenz und in der Wohnung einschließen?

Hallo mal wieder,

Ich habe eine mittlerweile 94 jährige Mutter zu versorgen die an Demenz leidet und gestern das erste Mal abgehauen ist von zuhause.Sie irrte 4 Stunden irgendwo herum bis jemand sie dann fand und wieder Heim brachte.
Jetzt habe ich sie in der Wohnung unten im Haus eingeschlossen,weil ich der Meinung bin, sie vor sich selber und auch anderen schützen zu müssen.

Sie ist sehr weit gelaufen und es ist mir ein Rätsel das sie über die Bundestraße mit viel Verkehr gekommen ist.
Zum Glück ist nichts passiert.
Ich muss dazu erwähnen das ich immer auf Abruf im Haus zur Verfügung stehe und sie mich jederzeit auch anrufen kann.
Ferner gehe ich abends runter in die Wohnung um sie zu versorgen.

Nun mache ich mir Gedanken ob ich es überhaupt darf sie in der Wohnung einzuschließen?
Eine andere Lösung sehe ich im Augenblick nicht,denn ich bin auch nicht bevollmächtigt zur Vorsorge ihrer Belange.
Sie hat keinerlei Vorsorgevollmachten getroffen und bin eben nur die Betreuungsperson die das freiwillig macht.

Danke fürs Lesen

Lg

Jolande




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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BenQ01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Und was, wenn es mal brennt oder deine Mutter aus anderen Gründen die Wohnung verlassen muss? Ich finde das sehr unverantwortlich!

Gehe zum Betreuungsgericht und rege eine Betreuung für deine Mutter an. Vielleicht möchtest ja auch du die Betreuung übernehmen? Dann könntest du Pflegegeld für sie beantragen, ergänzende Pflege bekommen oder auch einen Heimplatz für sie suchen, wernn es gar nicht anders geht.

-- Editiert von BenQ01 am 23.07.2017 17:57

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

ich denke nicht das ich hier verantwortungslos handele im Sinne von Eigenschutz.
Lasse ich jetzt die Tür auf, gefährdet sie sich und möglicherweise auch andere Menschen durch einen eventuellen Unfall.
Gestern hat sie einfach viel Glück gehabt und das Glück soll man ja bekanntlich nicht herausfordern.

Sie hat übrigens eine Pflegestufe und wir haben auch einen Pflegedienst beiseite.
Das eigentliche Problem ist das hier auch keiner hilft,wenn Hilfe wie in diesem Fall notwendig ist.
Da machen alle die Augen und Ohren zu und ich rede auch von der Nachbarschaft die die Türen leise schließt.
Da nimmt kein Krankenwagen diese Frau mit weil sie verhuscht ist,geschweige denn.... das es kurzfristig einen Pflegeplatz gibt im Altenheim.

Hier sind die Angehörigen auf sich selber gestellt und das Bild was öffentlich verkauft wird,von der tollen Hilfe und Pflegedienst ist reichlich irrelevant.

Und "Nein!"...wenn es über das Gericht geht,werde ich mich nicht mehr als Pflegeperson zur Verfügung stellen.
Das mache ich schon seit über 6 Jahren und hat sich nichts verändert rein pflegerische Maßnahmen gesehen.
Und am Ende wenn was passiert soll man auch noch den Kopf hinhalten für die Gutmütigkeit und Verantwortung die sich daraus trägt?

Das ist ziemlich unfair,wenn es so sein sollte,

Lg
Jolande





1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schon aus dem Bauchgefühl heraus meine ich, dass es nicht rechtens ist einen Menschen einzusperren.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jolande):
Nun mache ich mir Gedanken ob ich es überhaupt darf sie in der Wohnung einzuschließen?

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung - Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft.

Kommt sie durch das einsperren zu schaden gibt es je nach Folge verschiedene Strafen.
Wenn es als § 225 StGB (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) gilt, kommt z.B. eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren in Frage.
Kommt sie zu Tode sollte man sich auf von 3-10 Jahre Freiheitsstrafe einstellen.



Zitat (von Jolande):
Eine andere Lösung sehe ich im Augenblick nicht,

Wie wäre es denn mit auf sie aufpassen?



Zitat (von Jolande):
Sie hat übrigens eine Pflegestufe und wir haben auch einen Pflegedienst beiseite.

Und der Pflegedienst macht was genau?



Zitat (von AltesHaus):
Schon aus dem Bauchgefühl heraus meine ich, dass es nicht rechtens ist einen Menschen einzusperren.

Doch, aber nicht ohne das ein Gericht darüber entschieden hat oder ein übergesetzlicher Notstand vorliegt. Beides sehe ich hier nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

@Harry van Sell
Ich berufe mich aber noch einmal rückwirkend auf die Aussage der Polizei die bei uns vor Ort war,weil ich dort angerufen und die Beamten haben gemeint,wenn es dem Selbstschutz dient,wäre das auch gerechtfertigt.

Ferner meine ich gelesen zu haben das es dem Pflegedienst nicht zusteht,einen Patienten einzuschließen,den Angehörigen aber sehr wohl bei Demenz.

Ich kann ich nicht 24 Stunden Händchen halten und bin übrigens täglich eingesperrt in meiner Wohnung nur auf Abruf,wegen dieser Dame.
Jeden Tag von morgens 7:30-14 Uhr sitze ich an der Seite dieser dementen Frau und hier muss der Mensch noch aufpassen das er nicht selber bescheuert wird oder gar depressiv.
Bei mir gibt es kein Ausschlafen oder Wochenende.
Ein wenig Freizeit sei mir auch vergönnt und das steht mir garantiert auch zu?

Lg
Jolande

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Jolande):
Ich kann ich nicht 24 Stunden Händchen halten und bin übrigens täglich eingesperrt in meiner Wohnung nur auf Abruf,wegen dieser Dame.


Zitat (von Jolande):
Jeden Tag von morgens 7:30-14 Uhr sitze ich an der Seite dieser dementen Frau und hier muss der Mensch noch aufpassen das er nicht selber bescheuert wird oder gar depressiv.


"Diese Dame" und "diese demente Frau" ist die Mutter laut EP. Hier empfehle ich die nächste Sozialberatung (AWO, Caritas, Gesundheitsamt).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jolande):
Ich berufe mich aber noch einmal rückwirkend auf die Aussage der Polizei die bei uns vor Ort war,

Irrelevant.
Zum einen haben die das gar nicht zu entscheiden, zum anderen wird sich daran keiner mehr erinnern wenns hart auf hart kommt.

Es mag - wie bereits gesagt - als temporärer Notbehelf korrekt und damit straffrei sein.
Als längere Lösung ist und bleibt es ohne richterliche Erlaubnis mit den entsprechenden Konsequenzen bedroht.



Zitat (von Jolande):
bin übrigens täglich eingesperrt in meiner Wohnung nur auf Abruf,wegen dieser Dame.

Nö, die kann man jederzeit verlassen.



Zitat (von Jolande):
Ein wenig Freizeit sei mir auch vergönnt und das steht mir garantiert auch zu?

Ja, aber nicht durch Straftaten die man an anderen Menschen begeht.
Im übrigen hat man ja der Schilderung nach ab 14 Uhr Freizeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jolande, ich glaube, viele hier werden Dich verstehen. Trotzdem, einsperren geht nicht. Vielleicht mit Babyphone und Kamera, das müsste geklärt werden. Welche technischen Hilfsmittel möglich sind. Da solltest Du Dich fachkundig machen.

@ Ben: Du scheinst hier was zu verwechseln. Das Betreuungsgericht stellt nicht sicher, dass sich 24 Stunden am Tag jemand um die alte Dame kümmert. Das Betreuungsgericht sorgt lediglich dafür, dass die behördentechnischen Angelegenheiten zufriedenstellend geregelt werden. Kalkuliert werden pro Betreuungsfall ein paar Stunden (5-7) im Monat.

@ Eugenie: wieso ist der Zug für die Einrichtung einer Betreuung abgefahren? Ist es nicht ehrer so, dass eben bei steigender Demenz eine Verwaltung in geordneter Weise statt findet?

Hier ist die Frage, was man sich leisten kann. Z.B. eine Pflegerin für die Zeit der Abwesenheit der Tochter. Das wäre zu klären.

wirdwerden

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#10
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und habe direkt beim Amtsgericht angerufen.
Ich wurde mit einem Rechtspfleger verbunden, der mich durchgestellt hat direkt zum Richter.
Das war ein wirklich netter Richter.

Habe die Sachlage erklärt und er sagte mir... es sei Freiheitsentzug,welches sogar nach Entscheidungs-Fall (Notfall) 5 -10 Jahre Freiheitsentzug für den Angehörigen bedeuten kann.

Da will man seine Familienangehörige schützen in so einem Fall und soll den Schlüssel wieder in die Wohnung legen,damit Oma sich vors Auto schmeißt,wenn sie mal wieder los tapert im verwirrten Kopf?

Und wenn sie noch ein paar Mal abhaut,dann wäre es sinnvoll sie auf die Geronto zu überweisen laut Gerichtsbeschluss,damit sie medikamentös in der Psychiatrie eingestellt wird.
Und dann käme sie in ein Heim.
Das träume ich doch wohl wie die Rechstsprechung hier ist oder?

Na, dann will ich mal runter gehen und den Schlüssel an den Haken hängen.

Und wer kommt für den Sachschaden dann auf wenn sie einen Unfall verursacht mit tödlicher Folge?

Dann werden die Kinder zur Kasse gebeten oder wie?

Hier kann ich mich ja dann glücklich schätzen das sie keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen hat und somit kann man mich dann auch nicht belangen.

Traurig wie man mit alten Menschen da umgeht.

LG
Jolande









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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Jolande):

Nun mache ich mir Gedanken ob ich es überhaupt darf sie in der Wohnung einzuschließen?

Nicht ohne richterlichen Beschluss, sonst ist es Freiheitsberaubung. Und gefährlich ist es obendrein auch.
Zitat:
Eine andere Lösung sehe ich im Augenblick nicht,denn ich bin auch nicht bevollmächtigt zur Vorsorge ihrer Belange.
Sie hat keinerlei Vorsorgevollmachten getroffen und bin eben nur die Betreuungsperson die das freiwillig macht.

Es würde nichts ändern - auch ein gerichtlich bestellter Betreuer darf keine freiheitsentziehenden Maßnahmen anordnen bzw. billigen, wie Fixierung am Bett oder Einschließen in einem Raum oder einer Wohnung.
Dafür braucht es immer eine richterliche Entscheidung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Jolande):

Ferner meine ich gelesen zu haben das es dem Pflegedienst nicht zusteht,einen Patienten einzuschließen,den Angehörigen aber sehr wohl bei Demenz.

Das ist falsch.
Zitat:

Ich kann ich nicht 24 Stunden Händchen halten und bin übrigens täglich eingesperrt in meiner Wohnung nur auf Abruf,wegen dieser Dame.

Das ist völlig verständlich. Da hilft dann nur ein Pflegeheim. Eine andere legale Lösung gibt es nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Jolande,

vielleicht wäre ein GPS Armband hilfreich?
hab hier mal eine Seite:
https://www.pro-patientensicherheit.de/produkte/patientenidentifikation/rfid-co-weglaufschutz-und-echtzeitortung/weglaufschutz-dementenschutz/

Ich habe mir das jetzt aber nicht durchgelesen, bitte tu das selber....

Vielleicht könnte so etwas in der Richtung weiterhelfen, google doch bitte einfach den Begriff Armband bei Demenzkranken.

Viel Kraft

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nein, lass das Bliss mit dem Armband!
Erstens Mal hilft es der alten Dame nicht über die Straße.
Zweitens ist solche Kontrolle schon bei Kindern umstritten. Bei mündigen Erwachsenen (und das ist sie in unserem Justizsystem) ist es unzulässig.

In einem Luftkurort in Norddeutschland gab es vor ein paar Jahren Riesengeschrei um eine derartige Maßnahme. Da ist ein Heim mit solchen Patienten und mehrfach müssten Polizei und Freiwillige die Maisfelder kurz vor der Erntezeit durchkämmen (was ganz nebenbei die Ernte ruiniert), um verschwundene Demenzkranke zu finden. Da hat man den Leuten GPS-Sender in die Kleidung genäht. Aufschrei!!! Skandal!!! Die Würde des Menschen usw.
Jetzt laufen die Leute alle in Kleidung herum, bei der auf dem Rücken groß Adresse und Telefonnummer des Grünes steht. Das ist offenbar würdiger als ein unsichtbaren Sender, hilft im Mais aber immer noch nicht.

@TE lass dich hier nicht verunsichern. Natürlich ist es deine Mutter, sonst würdest du ja nicht ein derartiges Opfer bringen. Dass man sie als "diese Dame" bezeichnet ist meiner Ansicht nach nur gesund: du solltest die Erinnerung an deine Mutter von der dementen Person vor dir trennen. Wer nicht selbst sowas mitgemacht hat, kann sich das aber oft nicht vorstellen. Leider hat unser Gesetzgeber es noch nicht mitgemacht und das wird sich auch nicht ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 137x hilfreich)

Hallo,

ich kenne dein problem nur zu genau. Meine Mutter ist auch an Demenz erkrankt.

Das beste ist wirklich, du gehst zum Betreuungsgericht und lässt deine Mutter unter Betreuung stellen. Als Betreuer (das ist nicht die Pflegeperson), kannst du fungieren oder du lässt vom Gericht einen ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer bestellen.

Ich würde dir aus Erfahrung empfehlen das selbst zu machen. Als Betreuer kannst du festlegen was passieren soll und die Verantwortung ist auch nicht größer als im Moment. Als Tochter hast du weniger Verpflichtungen als "Fremde" Betreuer. Ich gebe einmal im Jahr einen Vermögensbereicht bei Gericht ab, ab und zu kommen noch Fragen bzgl. der Heimunterbringung und das war es. Zusätzlich kannst du dich noch an einen Betreuungsverein wenden. Die beraten dich auch gerne zu deinen Rechten und Pflichten

Einsperren darfst du deine Mutter natürlich nicht. Auch wenn sie in anderm Fall eine Gefahr für sich und andere darstellt. Das kannst du eventuell beim Betreuungsgericht beantragen. Aber auch nur, wenn deine Mutter unter Betreuung steht.

Das ist jetzt zwar kein rechtlich fundiertet Rat, aber trotzdem. suche einen Heimplatz oder einen Platz in einer DemenzWG für deine Mutter, eventuell ganz in der Nähe bei dir (ja ich weiß, das kann dauern). Die Pflege eines Demenzkranken ist auf Dauzer nicht ohne psychichen Schaden zu leisten. Es ist besser du gibst deine Mutter in ein heim, besuchst sie regelmäßig in Liebe als sie zu Hause zu behalten und sie mit Zorn zu pflegen

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

@hayesdavid
schau mal aufs Datum. :pc:

Der TE hat sicher inzwischen wahrscheinlich seine Mutter als auch eine Lösung des Problems gefunden.

Zitat (von hayesdavid):
Kurzfristig kann es Ihnen helfen, sich zu entspannen und Angstzustände zu lindern.
Wer ist jetzt gemeint?
Der TE, dessen Mutter oder wem empfiehlst du heute CBD ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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