Definition und Wirksamkeitsvoraussetzungen der Abmahnung im Arbeitsrecht

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Abmahnung, Arbeitsrecht, Kündigung, Wirksamkeitsvoraussetzungen, Verhalten, Arbeitnehmer
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Was bedeutet eine Abmahnung?

• Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden ist.
• Die Abmahnung ist zugleich die Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung, rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten.
• In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann eine vorherige Abmahnung notwendig sein.
• Die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Abmahnung sind peinlich genau zu beachten. Jeder Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung und im Zweifel auch zur Unwirksamkeit einer (unter anderem) auf die Abmahnung gestützten späteren Kündigung.
• Mit Ausspruch der Abmahnung hat der Arbeitgeber auf sein Kündigungsrecht für dieses konkrete Verhalten verzichtet.
• Für die Wirkungsdauer einer Abmahnung gibt es keine feste Zeitgrenze. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend - wie zum Beispiel die Schwere des Verstoßes.
• Die Abmahnung wird in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen. Eine unberechtigte Abmahnung ist unverzüglich aus der Personalakte zu nehmen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass seine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird. Er kann dies durch Einsichtnahme in die Personalakte überprüfen.

Das könnte Sie auch interessieren
Musterverträge und Briefe Für Arbeitgeber: Abmahnung schreiben
Arbeitsrecht Mobbing durch Kollegen und Chef
Arbeitsrecht Die Kündigung des Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber
Arbeitsrecht Die verschiedenen Arten der Kündigungsfrist
Arbeitsrecht Der Wegfall des Arbeitsplatzes wegen betriebsbedingter Kündigung