Hallo,
ich diskutiere gerade den Begriff "selbstgenutzte" Wohneinheit im EU-Ausland mit meiner Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung weiß, dass ich meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Ebenso ist bekannt, dass im EU-Ausland eine Wohneinheit zu Ferienzwecken/ Urlaub genutzt wird. Die Nutzung passiert entweder jährlich einmal oder eine zeitlang gar nicht.
Nun sagt die Rechtsschutzversicherung, die Wohneinheit ist laut Definition von "selbstgenutzt" in den Allgemeinen Rechtschutz Bedingungen, nicht selbstgenutzt. In den ARB steht allerding keine Definition von "selbstgenutzt", ausser folgendes:
Zitat:sofern der Immobilienbereich nicht abgewählt ist, Rechtsschutz auch für alle in einem Land der Europäischen Union (nicht nur im Inland) gelegenen, vom Versicherungsnehmer und dessen Familie (Definition siehe B 2.2) selbst genutzten Wohneinheiten;
Nun stellt sich die Versicherung quer und will das Risiko nicht abdecken und verweist ständig auf eine "Definition laut ARB" ohne genauer darauf einzugehen.
Kann mir jemand einen Hinweis geben was ich tun kann? Ich finde dazu auch keine passende Definition im Internet.
Ich bin da schon verzweifelt.
Danke für die Hilfe!!!!