Definition Quartal bei verschobenem Vertragsjahr

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ploti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Definition Quartal bei verschobenem Vertragsjahr

Guten Abend,
ich habe eine Verständnisfrage zum Begriff "Quartal". Es wurde ein Dienstvertrag über die Dauer von einem Jahr, allerdings von Februar bis März vereinbart. Eine Abrechnung soll "quartalsweise" geschehen. Betrifft dies nun das klassische Quartal des Kalenderjahres oder ist hier z.B. Q1 von Februar bis April zu sehen?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dazu gibt es kein Gesetz. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, welche Fristen gemeint sind.

-- Editiert von altona01 am 08.01.2017 22:50

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ploti):
Betrifft dies nun das klassische Quartal des Kalenderjahres oder ist hier z.B. Q1 von Februar bis April zu sehen?

Sofern sich dazu nicht in den vertraglichen Vereinbarungen finden lässt, könnte sich etwas aus der Auslegung des gesamten Vertragswerks ergeben.

Oder man fragt einfach den Auftraggeber, wie er das meint, wie das bei ihm üblich ist.

Bei uns gibt das z.B. die Buchhaltung vor, es ist immer das klassische Quartal des Kalenderjahres gemeint.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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