Defektes Radlager auf dem Heimweg vom Händler

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maik 2.0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Defektes Radlager auf dem Heimweg vom Händler

Hallo Leute,


ich lebe auf einer deutschen Nordseeinsel und habe am 26.11.2017 ausgerechnet in Berlin einen gebrauchten Ford Explorer 4.0 V6 Bj. `97 gekauft, den ich im Internet auf dem Portal xyz.de gefunden hatte.

Beruflich bin ich sehr eingespannt und kann jeweils nur kurze Trips aufs Festland unternehmen, darum sind meine Frau und ich am Samstag, den 25.11.2017 für ein kurzes Wochenende nach Berlin gefahren. Der Angestellte des Autohändlers hat extra nach Geschäftsschluss von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf uns gewartet. Nach kurzer Besichtigung im Dämmerlicht und einem kurzen Treffen am Sonntag, den 26.11.2017 um 10.30 Uhr haben wir den Wagen dann gekauft und mit 1000,- Euro angezahlt; unseren Mercedes E220 CDI Kombi Bj. `99 haben wir zusätzlich für 800,- Euro in Zahlung gegeben. Ursprünglich sollte der Ford 2500 Euro kosten, wegen einer Beschädigung an der Fahrertür und dem zerschlissenen Fahrersitz haben wir uns aber bei 2100 Euro einigen können. Der Verkauf erfolgte unter dem Hinweis, daß das Fahrzeug technisch einwandfrei sei. Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich...

Für eine Probefahrt blieb allerdings keine Zeit. Wir hatten die Fähre auf unsere Insel um 16.45 Uhr zu erreichen. Also Zeitdruck.

Eineinhalb Wochen später, am Dienstag, den 05.12.2017 haben wir unser neues Fahrzeug dann abgeholt und die restlichen 300 Euronen dagelassen. Im Stadtverkehr Berlins gab es keine Auffälligkeiten; allerdings machte sich nach Auffahrt auf die Autobahn und somit bei beschleunigter Fahrt ein unangenehmes Wummern und Poltern aus Richtung Vorderräder bemerkbar. Dies hielten wir für eine Unwucht im Reifen und setzten die Reise fort. Eine Sichtkontrolle und rütteln an den Rädern auf dem nächsten Parkplatz gaben erstmal keinen Grund zur Sorge.

Im Laufe der Fahrt verschlimmerten sich die Geräusche, und ca. 30 Kilometer vor dem Ziel Fährhafen (und somit knapp 500 Kilometer später) kam zu dem mittlerweile sehr lauten Wummern noch metallisches Kreischen und Schleifen hinzu.

Zuhause auf der Insel stellte die aufgesuchte KFZ-Werkstatt einen kapitalen Radlagerschaden am rechten Vorderrad fest. Laut Aussage des Werkstattmeisters haben wir uns während der ganzen Fahrt in Lebensgefahr befunden; wir hätten jederzeit das Rad verlieren können oder das Rad hätte auch blockieren können. Der Händler hat uns also wissentlich oder unwissentlich über 500 Kilometer mit einem defekten und nicht verkehrstauglichen, eher lebensgefährlichen Fahrzeug quer durch Norddeutschland fahren lassen.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Händler in Berlin am Samstag, den 09.12.2017 sagte dieser mir einen Rückruf am Montag, den 11.12.2017 zu, nachdem er sich mit seinem Angestellten besprochen habe. Der Rückruf ist bis heute abend (Dienstag, 12.12.2017, 22.00 Uhr) nicht erfolgt. Auch auf eine eMail und eine SMS erhielt ich keinerlei Reaktion. Inhalt dieser eMail und SMS war die Bitte um Kostenübernahme der Reparaturkosten im Rahmen der Händlergewährleistung, denn der Verkauf erfolgte nicht privat oder im Auftrag von privat, sondern im eigenen Namen des Händlers. Leider habe ich eine Fristsetzung in meinen Schreiben vergessen.

Wie geht es nun weiter?

1. Muss ich nochmals und dieses Mal mit Fristsetzung um Kostenübernahme der Reparatur bitten oder kann ich sofort vom Kaufvertrag zurücktreten?
2. Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, muss ich das Fahrzeug wieder nach Berlin schaffen? Das wäre sehr teuer (der Wagen müsste per Trailer und Zugfahrzeug erst mit der Fähre übersetzen, dann bräuchte ich einen Fahrer, da ich mit meinem Führerschein ein solches Gespann nicht fahren darf, eine Übernachtung in Berlin für 2 Personen, usw.), Kostengünstiger wäre es, das Fahrzeug von einem oder zwei Angestellten des Händlers am Festlandhafen abholen zu lassen.
3. Wer müsste die Kosten für die Rückführung tragen?
4. Wieviel Geld würde ich im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag zurückerhalten? Für meinen Mercedes habe ich einen separaten Kaufvertrag über 800 Euro, für den Ford einen über 1300,- Euro. Insgesamt habe ich also 2100,- Euro gezahlt, aber eben nur 1300,- auf dem Papier…

Fragen über Fragen; ich bin ziemlich ratlos. Kann einer von Euch weiterhelfen?
(Schlaue Sprüche wie: Wie kann man ein Auto ohne Probefahrt kaufen usw. helfen nicht weiter; ich weiß selbst, dass das bescheuert ist).


LG, Maik







-- Editiert von fb480323-92 am 12.12.2017 22:07

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17 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Gut, dass Sie den letzten Satz geschrieben haben, sonst hätte ich ihn geschrieben *grins :) .

Das Kernproblem sehe ich in zwei Dingen:

Zitat (von fb480323-92):
Der Händler hat uns also wissentlich oder unwissentlich über 500 Kilometer [...] fahren lassen


Das ist das eine. Sie werden für eventuelle Ansprüche nachweisen müssen, dass der Händler davon gewusst hat. Das dürfte ziemlich schwer werden.

Zitat (von fb480323-92):
machte sich nach Auffahrt auf die Autobahn und somit bei beschleunigter Fahrt ein unangenehmes Wummern und Poltern aus Richtung Vorderräder bemerkbar. Dies hielten wir für eine Unwucht im Reifen und setzten die Reise fort. Eine Sichtkontrolle und rütteln an den Rädern auf dem nächsten Parkplatz gaben erstmal keinen Grund zur Sorge.


Sie waren also prinzipiell noch in der Stadt und haben festgestellt, da stimmt etwas nicht. Anstatt umzudrehen, was wohl jeder getan hätte, fahren Sie noch über 500 km weiter und wundern sich dann, dass sich das ScSchadensbild extrem verschlechtert hat. Sie werden in gar keinem Fall um eine gehörige Teilschuld an dem entstandenen Schaden herumkommen, das ist meine Meinung. Ob Sie nun die Fähre erreichen mussten oder nicht, spielt da weniger eine Rolle.

Sie hätten, um den Schaden zu minimieren, den Wagen allenfalls zurück zum Händler bringen sollen, aber nicht noch Hunderte von Kilometern weiterfahren.

Ich bin ja kein Richter, und nicht mal Jurist, aber es könnte sein, dass Sie ihre Ansprüche damit weitestgehend verspielt haben, so sie denn überhaupt bestehen. Der Punkt ist halt, es handelt sich um ein 20 Jahre altes Auto und ein Radlager ist nunmal ein Verschleißteil, das irgendwann kaputt geht. Viel erwarten kann man dann nicht und ob man darauf dann noch Ansprüche stützen kann halte ich für eher fraglich. Sie hätten, klar gesagt, Anspruch auf ein 20 Jahre altes Radlager.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb480323-92):
Der Händler hat uns also wissentlich oder unwissentlich über 500 Kilometer mit einem defekten und nicht verkehrstauglichen, eher lebensgefährlichen Fahrzeug quer durch Norddeutschland fahren lassen.

Viel schlimmer ist eigentlich das das der zu dem Zeitpunkt verantwortliche Fahrzeugführer Insassen un Unbeteiligte dieser Lebensgefahr ausgesetzt hat.



Zitat (von fb480323-92):
Eine Sichtkontrolle und rütteln an den Rädern auf dem nächsten Parkplatz gaben erstmal keinen Grund zur Sorge.

Echt nicht?
Ich frage mich auch gerade, wie man eine Unwucht durch rütteln und Sichtkontrolle feststellen kann?



Zitat (von fb480323-92):
1. Muss ich nochmals und dieses Mal mit Fristsetzung um Kostenübernahme der Reparatur bitten oder kann ich sofort vom Kaufvertrag zurücktreten?

Beeser wäre das, denn sonst tritt kein Verzug ein. Also Fristsdetzung nach Datum, mindestens 14 Tage, mit Zustellnachweis.
Rücktritt: Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, in der Regel 2x (je Mangel)
Und dann müsste man noch darüber diskutieren, das der Mangel ja erst durch das fehlverhalten des verantwortlichen Fahrzeugführers so gravierend wurde, also welcher Grad an Mitverschulden hier zum tragen käme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat:
Ford Explorer 4.0 V6 Bj. `97
2500 Euro
Im Laufe der Fahrt knapp 500 Kilometer

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir noch vor meinen KFZ Kentnissen das diese 3 Eckpunkte echtes Unterhaltungspotential bieten können. Solche Dinge sollte man nur tun wenn man wirklich Carjunkie mit Möglichkeiten (Trailer) oder Ottonormalbürger mit Spass am Leben ohne Zeitdruck ist. Ich will nicht unnötig in der Wunde rühren aber > Es gibt Dinge im Leben wo Plan B halt Sinn macht.
Zitat (von fb480323-92):
Im Stadtverkehr Berlins gab es keine Auffälligkeiten

Was auch erklärt warum der Händler -selbst wenn er eine ausgiebige Probefahrt von zb. 30km gemacht hätte- vielleicht nichts davon wissen konnte. Wie ihr selber gemerkt habt entwickelt sich ein Radlagerschaden langsam, ihr seid die 500km am Stück gefahren , andere hätten vielleicht 2 Monate gebraucht bei entsprechend geringerer Belastung.(Geschwindigkeit)
Das sind Dinge die kann einfach niemand wissen bei dem Alter des Fahrzeugs.
Der Explorer ist ein 2,2t SuV mit entsprechender Nutzung - ein Radlager ist da so etwas wie eine Glaskugel ab dem Zeitpunkt wo es eingebaut wird...
Zitat:
Eine Sichtkontrolle und rütteln an den Rädern auf dem nächsten Parkplatz gaben erstmal keinen Grund zur Sorge.
logisch unter Belastung kann man das auch nicht feststellen-schnell den Wagenheber ausgepackt & du hättest wohl den Zündschlüssel abgezogen...oder Moment zu dem Zeitpunkt war das ja schon egal denn du wolltest ja nur noch heim
Zitat:
metallisches Kreischen und Schleifen hinzu.

und spätestens da kam dir nicht doch der Gedanke die Fahrt mal abzubrechen...?! :???:
Zitat:
Der Händler hat uns also wissentlich oder unwissentlich über 500 Kilometer mit einem defekten und nicht verkehrstauglichen, eher lebensgefährlichen Fahrzeug quer durch Norddeutschland fahren lassen.

Jetz wirds aber hart! :augenroll:
DU bist ein Fahrzeug gefahren & hast trotz deutlichster Hinweise immer weiter eine Situation heraufbeschworen die euch ohne Zweifel das Genick hätte brechen können.
In diesem Zusammenhang der eigenen Verantwortungslosigkeit dann noch einem Dritten fix was anhängen zu wollen kann auch schnell nach hinten losgehn.
Zitat:
Der Rückruf ist bis heute abend (Dienstag, 12.12.2017, 22.00 Uhr) nicht erfolgt. Auch auf eine eMail und eine SMS erhielt ich keinerlei Reaktion

Das wundert mich bei obiger Aussage wirklich nicht. Selbst wenn sie nicht 1:1 so gesagt wurde - freundlich ist das Gespräch bestimmt nicht gelaufen....
Ich glaube ihr könnt froh sein wenn der Händler angesichts des gesetzlich relevanten Kaufpreises
Zitat:
1300,- auf dem Papier…

& des Fahrzeugalters überhaupt noch mit euch kommuniziert.

Fazit:
-eigene Dummheit (Autofahrt trotz Schaden) einsehn,
-im klaren darüber werden das ihr eine 20 Jahre alte AmiSchatztruhe gekauft habt die auch in Zukunft einige Überraschungen bereit halten wird
-dem Händler freundlich ohne Vorwürfe gegenübertreten, Fragen ob er sich an den Kosten beteiligt.
Jeder andere Weg wird euch nur noch mehr Geld kosten.....







3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Also sorry Leute, aber ich sehe das deutlich anders.
1. Das defekte Radlager ist ein Mangel
2. Der Händler muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern, also reparieren
3. Es greift die Beweislastumkehr, also muß man über die Mängelanzeige hinaus überhaupt nichts nachweisen; erst Recht keine Arglist des Händlers

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von fm89):

1. Das defekte Radlager ist ein Mangel
2. Der Händler muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern, also reparieren


Bei einem Verschleißteil? Hat sich da an der Rechtsprechung seit dem BGH-Urteil vom 23.11.05 (VIII ZR 43/05 ) was geändert?
Leitsatz dort: "Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar" ...

20 Jahre altes Auto mit entsprechend altem Radlager, das auch noch 500 km gefahren wurde.
Ich sehe hier sehr geringe Erfolgsaussichten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Jetz wirds aber hart!
DU bist ein Fahrzeug gefahren & hast trotz deutlichster Hinweise immer weiter eine Situation heraufbeschworen die euch ohne Zweifel das Genick hätte brechen können.
In diesem Zusammenhang der eigenen Verantwortungslosigkeit dann noch einem Dritten fix was anhängen zu wollen kann auch schnell nach hinten losgehn.

Das trifft den Nagel auf den Kopf. Hier versucht jemand das eigene Unvermögen einem anderen anzuhängen. Der einzige der hier jemanden in Gefahr gebracht hat war der Käufer!


Zitat (von fm89):
1. Das defekte Radlager ist ein Mangel
2. Der Händler muss im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern, also reparieren
3. Es greift die Beweislastumkehr, also muß man über die Mängelanzeige hinaus überhaupt nichts nachweisen; erst Recht keine Arglist des Händlers
Völlig richtig. Auch wenn dies einen üblichen Verschleiß darstellen würde, so muss das Teil bei Übergabe. dennoch funktionstüchtig sein. Ist es bereits verschlissen, liegt ein Sachmangel vor.

Zitat (von Garfield73):
"Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar" ...
Korrekt, ändert aber nichts daran, dass der Wagen bei Übergabe fahrtüchtig sein muss und das Teil darf noch nicht verschlissen sein.
Verschlissen = kaputt
Kaputt = Sachmangel wenn bereits bei Übergabe kaputt

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Bei einem Verschleißteil? Hat sich da an der Rechtsprechung seit dem BGH-Urteil vom 23.11.05 (VIII ZR 43/05 ) was geändert?
Leitsatz dort: "Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar" ...

20 Jahre altes Auto mit entsprechend altem Radlager, das auch noch 500 km gefahren wurde.
Ich sehe hier sehr geringe Erfolgsaussichten.

Stimmt vor allem war bei Übergabe der Mangel noch nicht aufgetreten.
Zitat (von Maik 2.0):
. Der Händler hat uns also wissentlich oder unwissentlich über 500 Kilometer mit einem defekten und nicht verkehrstauglichen, eher lebensgefährlichen Fahrzeug quer durch Norddeutschland fahren lassen.

Wie schon vorher festgestellt, am Fahrzeug machte sich ja bei Übergabe kein Mangel bemerkbar.
Zitat (von Maik 2.0):
Im Stadtverkehr Berlins gab es keine Auffälligkeiten; allerdings machte sich nach Auffahrt auf die Autobahn und somit bei beschleunigter Fahrt ein unangenehmes Wummern und Poltern aus Richtung Vorderräder bemerkbar.

Spätestens hier hätte man das Auto stehen lassen müssen und den Händler vom Mangel benachrichtigen müssen. Durch die Weiterfahrt hat man nicht nur fahrlässig im Bezug auf die Verkehrssicherheit gehandelt, sondern das Ausmaß des Schadens eben auch vergrößert. Aus einem defekten Radlager für vielleicht 80€ Materialwert sind jetzt vielleicht Achsschenkel, ABS Technik zu Schaden gekommen, somit sind es schnell mal 700 / 800€ Schaden an Material ganz abgesehen vom Arbeitsaufwand.
Somit wurde der Schaden vervierfacht, das wird man sich im Streitfalle anrechnen lassen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maik 2.0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay Freunde,

vielen Dank für Eure Antworten, die haben mich ein ganzes Stück weitergebracht.

So im Nachhinein betrachtet und mit den Augen anderer kann man sich dann nur an den Kopf fassen und denken: Haste doch wieder S...e gebaut! Man fühlt sich so sicher und absolut im Recht; aber wenn man dann Außenstehende fragt, dann öffnen die einem die Augen und zeigen einem den Bockmist, den man wieder verzapft hat.

Natürlich hätte ich nicht weiterfahren dürfen sondern wie fb367463-2 geschrieben hat, wie jeder andere umdrehen müssen.

Die ganze Aktion war total hirnrissig, allein schon so weit zu fahren und unter Zeitdruck und unter solchen Umständen so einen Gebrauchtwagen quasi blind zu kaufen, da muss selbst ich den Kopf schütteln.

Ich bin heilfroh, daß ich niemandem Schaden zugefügt habe, nochmal ******* und tausend Schutzengel gehabt.

Danke fb367463-2 und Jule28 fürs Augenöffnen. Ich werde den Verkäufer nochmal anrufen, die "Schuldzuweisung" zurücknehmen und versuchen, ihn zu überreden, wenigstens einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen.
Danke auch an -Laie-, Du hast Recht wenn Du sagst, jemand will das eigene Unvermögen einem anderen anhängen. Das war dann wohl so...

Ansonsten wird es sich wahrscheinlich so verhalten wie Garfield73 sagt, also ein 20 Jahre altes Verschleißteil, dem ich mit der Mordstour den Rest gegeben habe und wie 0815Frager sagt, durch die Weiterfahrt den Schaden vervielfacht habe.

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):


Bei einem Verschleißteil? Hat sich da an der Rechtsprechung seit dem BGH-Urteil vom 23.11.05 (VIII ZR 43/05 ) was geändert?
Leitsatz dort: "Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar" ...

20 Jahre altes Auto mit entsprechend altem Radlager, das auch noch 500 km gefahren wurde.
Ich sehe hier sehr geringe Erfolgsaussichten.


Prinzipiell richtig, allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen :
- ist der Defekt überhaupt normaler Verschleiß? Bisher wissen wir nur, dass das Radlager defekt ist. Ob dir Ursache dafür auch normaler Verschleiß ist, müsste der Händler nachweisen
- ein derartig defektes Teil führt dazu, dass sich das Fahrzeug nicht mehr in üblicher Form verwenden lässt - es liegt ein Mangel vor

Hier muss man eben wie so oft zwischen "Verschleiß" und "Verschleißteil" unterscheiden. Dass es sich um ein solches handelt, schließt einen Mangel nicht automatisch aus!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

AUSNAHMSWEISE MAL EIN FULL QUOTE!

Zitat (von Maik 2.0):
Okay Freunde,

vielen Dank für Eure Antworten, die haben mich ein ganzes Stück weitergebracht.

So im Nachhinein betrachtet und mit den Augen anderer kann man sich dann nur an den Kopf fassen und denken: Haste doch wieder S...e gebaut! Man fühlt sich so sicher und absolut im Recht; aber wenn man dann Außenstehende fragt, dann öffnen die einem die Augen und zeigen einem den Bockmist, den man wieder verzapft hat.

Natürlich hätte ich nicht weiterfahren dürfen sondern wie fb367463-2 geschrieben hat, wie jeder andere umdrehen müssen.

Die ganze Aktion war total hirnrissig, allein schon so weit zu fahren und unter Zeitdruck und unter solchen Umständen so einen Gebrauchtwagen quasi blind zu kaufen, da muss selbst ich den Kopf schütteln.

Ich bin heilfroh, daß ich niemandem Schaden zugefügt habe, nochmal ******* und tausend Schutzengel gehabt.

Danke fb367463-2 und Jule28 fürs Augenöffnen. Ich werde den Verkäufer nochmal anrufen, die "Schuldzuweisung" zurücknehmen und versuchen, ihn zu überreden, wenigstens einen Teil der Reparaturkosten zu übernehmen.
Danke auch an -Laie-, Du hast Recht wenn Du sagst, jemand will das eigene Unvermögen einem anderen anhängen. Das war dann wohl so...

Ansonsten wird es sich wahrscheinlich so verhalten wie Garfield73 sagt, also ein 20 Jahre altes Verschleißteil, dem ich mit der Mordstour den Rest gegeben habe und wie 0815Frager sagt, durch die Weiterfahrt den Schaden vervielfacht habe.


Ein Riesenkompliment an Sie, Maik2.0!
Es geschieht überaus selten hier im Forum (und auch sonst eigentlich), daß jemand unangenehme Wahrheiten "einfach so" schlankweg annimmt und akzeptiert, ohne maulig oder ähnliches zu werden. Das ist toll! Ich hoffe, die Geschichte nimmt für Sie dennoch einen guten Ausgang oder wenigstens so gut wie irgend möglich. Alles Gute!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn nichts anderes kaputt ist als das Radlager, einen neuen Radlagersatz gibt es für ca. 60 Euro. Natürlich kommt der Einbau dazu, also ist man entweder selbst Schrauber (ideal), hat einen Kumpel der Schrauber ist (auch gut) oder eine zuverlässige, gutartige Werkstatt. Das braucht man mit so einem Auto sowieso.

Meiner Meinung nach lohnt sich eine Auseinandersetzung mit dem Händler nicht. Selbst wenn man ihn dazu bekommt, nachzubessern, müßte man das Fahrzeug erstmal zu ihm schaffen (daß man mit dem aufgetretenen Schaden 500 km nach hause gefahren ist, kann nicht sein Problem sein). Der eigene Aufwand an Zeit und Geld für die Nachbesserung ist wohl höher, als wenn man es gleich selbst zuhause reparieren läßt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bear):
Der eigene Aufwand an Zeit und Geld für die Nachbesserung ist wohl höher, als wenn man es gleich selbst zuhause reparieren läßt.

Eventuell kann man das auch dem Händler vermitteln?
Das die Transport- und Prüfkosten (wegen Beweislastumkehr) die er tragen müsste doch wesentlich mehr wären als eine Kostenbeteiligung und das er doch bitte ein Angebot machen solle. Fotos vom Schaden kann man ihm ja schicken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 10x hilfreich)

Bei einem 20 Jahre alten Ami-Schlitten für 1300.-Euro dürfte der aufgetretene Schaden das geringste Problem des TE sein.
Das Radlager wird eine freie Werkstatt wohl für 250..300.-Euro richten. Das sollte doch für jemanden, der sich den Unterhalt eines 4LiterV6-Benziners leisten will, kein grosses Problem darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bear):
Der eigene Aufwand an Zeit und Geld für die Nachbesserung ist wohl höher, als wenn man es gleich selbst zuhause reparieren läßt.

Eventuell kann man das auch dem Händler vermitteln?
Das die Transport- und Prüfkosten (wegen Beweislastumkehr) die er tragen müsste doch wesentlich mehr wären als eine Kostenbeteiligung und das er doch bitte ein Angebot machen solle. Fotos vom Schaden kann man ihm ja schicken.


Das kann man ja versuchen, aber daß der Händler die Transportkosten tragen müßte, ist nicht sicher. Der Schaden ist wenige Kilometer vom Händler entfernt bemerkt worden. Da hat der Käufer eine Schadensminderungspflicht. Wenn er, statt umgehend das Auto zur Reklamation zurückzubringen oder wenigstens dort stehenzulassen, damit 500 km wegfährt, würde ich mich als Händler weigern, die Transportkosten zu tragen (hinzu kommt die mögliche Vergrößerung des Schadens, weil der Käufer trotz der Geräusche noch eine lange Strecke gefahren ist).

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Kennst du den Unterschied zwischen

A. Der VK ist vor der Übergabe so stark auf den Randstein gefahren das die Lager nun kaputt sind

B. Der Käufer ist nach der Übergabe so stark auf den Randstein gefahren das die Lager nun kaputt sind

Sie waren aufgrund des Alters natürlich beim Kauf bereits so abgenutzt das Sie nur noch 5 Minuten halten. Das man in Stadtverkehr nicht hörte, kann es gut sein das der VK davon nicht wusste.

Du wirst nur etwas rausholen wenn du belegen könntes das der VK in einer Werkstatt war und man ihm sagte das es einen Schaden gibt, das wäre arglistige Täuschung.

Keine Chance...... Ich legt zu deinem letzten Satz noch 3 ! bei

Und auf deine nächste Frage: Ja du zahlst den Gutachter und seinen Anwalt wenn du vor Gericht verlierst. Und klagen musst du in Berlin.




0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Plusar500):
Kennst du den Unterschied zwischen
A. Der VK ist vor der Übergabe so stark auf den Randstein gefahren das die Lager nun kaputt sind
B. Der Käufer ist nach der Übergabe so stark auf den Randstein gefahren das die Lager nun kaputt sind

Nein, den Unterschied kenne ich nicht, erklär es mir bitte. Es ist egal ob K oder VK so stark auf einen Bordstein fahren, dass das Radlager dadurch kaputt geht. Das Ergebnis wäre in beiden Fällen gleich, nämlich ein absoluter Totalschaden! Das Radlager wäre in solch ein Fall das kleinste Problem.

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