Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein bisschen Kummer mit dem Installateur meiner Lüftung und wollte zu dem Sachverhalt mal gern eure Meinung hören. Meine Hauslüftung ist noch nicht mal ein Jahr alt und war defekt. Guten Glaubens habe ich mich an meinen Installateur gewandt um das Problem meiner Meinung nach auf Garantie
oder Gewährleistung lösen zu lassen. Insgesamt waren 3 Besuche notwendig, der Auftrag wurde direkt an den Hersteller weiter gegeben, welcher eine Platine wechselte. Die Anlage lief wieder und für mich war die Sache erledigt. 3-4 Monate später flattert mir eine Rechnung von meinem Installateur ins Haus: der Hersteller hat die Garantie abgewiesen und den gesamten Vorgang mit fast 700 €uro berechnet. Grund: Überspannung, das wäre nicht von der Garantie abgedeckt. Sonst waren aber keine weiteren Geräte in meinem Haushalt defekt. Soweit so gut - das muss ich erstmal akzeptieren, obwohl mir die Garantiebedingungen gar nicht ausgehändigt worden. Weiterhin ist für mich als Endkunde ja gar nicht abzuschätzen wodurch der Defekt hervorgerufen wurde, auf eventuell anfallende Kosten wurde ich im Vorfeld gar nicht hingewiesen. Außerdem geht es mir auch schon um das Prinzip: die defekte Platine ist beim Hersteller und wurde mir bisher nicht zurück geschickt - das ist doch aber mein Eigentum ? Die können mir ja viel erzählen - ich habe gar keine Möglichkeit das nachzuvollziehen. Selbst wenn mir noch eine Platine geschickt wird, ist gar nicht 100% sicher dass das wirklich meine war. Ich fühle mich ehrlich gesagt ganz schön veralbert und habe bisher auch nicht gezahlt.
Meine Meinung: so lange meine originale defekte Platine nicht auf dem Tisch liegt, überweise ich erst einmal gar nichts. Was denkt ihr ?
Vielen Dank !
Defektes Gerät repariert, nachträglich Ablehnung der Garantie, Rechnung erhalten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wann wurde die Lüftung verbaut? Wann hast du den Mangel gemeldet?
Hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben?
Die Abnahme der Lüftung war im Februar diesen Jahres. Im August habe ich den Mangel per Email gemeldet. Einen Reparaturauftrag habe ich nicht unterschrieben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatEinen Reparaturauftrag habe ich nicht unterschrieben. :
Muss ja nicht sein, mit dem beseitigen des Mangel per Mail.
ZitatGrund: Überspannung, das wäre nicht von der Garantie abgedeckt. Sonst waren aber keine weiteren Geräte in meinem Haushalt defekt. Soweit so gut - das muss ich erstmal akzeptieren, obwohl mir die Garantiebedingungen gar nicht ausgehändigt worden. :
Überspannung wird wohl von keiner Garantie gedeckt sein. Hierzu gibt es Versicherungen.
ZitatDie können mir ja viel erzählen - ich habe gar keine Möglichkeit das nachzuvollziehen. :
Man wird dies auch selbst wenn man die Platine in der Hand hat nicht als Laie erkennen können.
ZitatMeine Meinung: so lange meine originale defekte Platine nicht auf dem Tisch liegt, überweise ich erst einmal gar nichts. Was denkt ihr ? :
Selbst Schuld wenn man dann ins Mahnverfahren läuft, anstatt den Fall der Gebäudeversicherung zu übergeben.
Man kann gegen viele Dinge ein Mißtrauen haben, jedoch ohne Grund bescheinigt nicht der Hersteller einen Überspannungsschaden, das wird intern sehr genau dokumentiert, schließlich kommen Versicherungen beim Regulieren dann oft an die Stelle, wo der Nachweis erbracht werden muss.
Also eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben...
Sei es wie es sei. Wenn es nicht auf Garantie ist, ist die defekte Platine trotzdem mein Eigentum welches jetzt beim Hersteller liegt. Der sagt jedoch mein Sanitärmann ist der Ansprechpartner. Da er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung. Dass ich vorab nicht auf etwaige Kosten hingewiesen werde finde ich trotzdem frech...
ZitatAlso eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben... :
Ich musste da eine Zusatzversicherung abschließen, die zahlt aber auch nicht immer.
ZitatWenn es nicht auf Garantie ist, ist die defekte Platine trotzdem mein Eigentum welches jetzt beim Hersteller liegt. :
Kommt darauf an.
Kann auch sein, das die Platine mit Reparatur in das Eigentum des Betreibes übergeht. Einfach mal die Bedingungen durchlesen.
ZitatDa er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung :
Abwarten, eventuell mal per Einschreiben nachfragen.
ZitatDass ich vorab nicht auf etwaige Kosten hingewiesen werde finde ich trotzdem frech... :
Das Kosten bei normalen Reparaturen entstehen ist allgemein bekannt, das muss nciht darauf hingewiesen werden, steht auch so im Gesetz:
z.B. § 632 BGB : Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Hat man seine Hoffung auf Garantie oder Gewährleistung denn irgendwie nachweisbar kommuniziert?
ZitatAlso eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben... :
Klar es gibt die Gebäudeversicherung wo es nicht mehr Blitz heißt, sondern Überspannung, fürs fest verbaute im Haus. Empfiehlt sich Grundsätzlich für aufwendige Installationen im Haus, wenn KNX und Hausautomation verbaut sind, kann ein Schaden schnell über 30.000€ ausmachen. Kostet unterm Strich kaum etwas mehr, da sich bei Elementarschäden in den neuen Verträgen auch einiges verändert hat.
Für Inventar zahlt die Hausrat, welche heute ebenfalls die Bezeichnung Überspannung führt.
ZitatDer sagt jedoch mein Sanitärmann ist der Ansprechpartner. Da er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung. :
Ist verständlich, der Hersteller macht die Rücksendung nicht umsonst, hier werden wohl erst die Kosten abgeklärt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten