Defektes Gerät repariert, nachträglich Ablehnung der Garantie, Rechnung erhalten

12. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Defektes Gerät repariert, nachträglich Ablehnung der Garantie, Rechnung erhalten

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein bisschen Kummer mit dem Installateur meiner Lüftung und wollte zu dem Sachverhalt mal gern eure Meinung hören. Meine Hauslüftung ist noch nicht mal ein Jahr alt und war defekt. Guten Glaubens habe ich mich an meinen Installateur gewandt um das Problem meiner Meinung nach auf Garantie oder Gewährleistung lösen zu lassen. Insgesamt waren 3 Besuche notwendig, der Auftrag wurde direkt an den Hersteller weiter gegeben, welcher eine Platine wechselte. Die Anlage lief wieder und für mich war die Sache erledigt. 3-4 Monate später flattert mir eine Rechnung von meinem Installateur ins Haus: der Hersteller hat die Garantie abgewiesen und den gesamten Vorgang mit fast 700 €uro berechnet. Grund: Überspannung, das wäre nicht von der Garantie abgedeckt. Sonst waren aber keine weiteren Geräte in meinem Haushalt defekt. Soweit so gut - das muss ich erstmal akzeptieren, obwohl mir die Garantiebedingungen gar nicht ausgehändigt worden. Weiterhin ist für mich als Endkunde ja gar nicht abzuschätzen wodurch der Defekt hervorgerufen wurde, auf eventuell anfallende Kosten wurde ich im Vorfeld gar nicht hingewiesen. Außerdem geht es mir auch schon um das Prinzip: die defekte Platine ist beim Hersteller und wurde mir bisher nicht zurück geschickt - das ist doch aber mein Eigentum ? Die können mir ja viel erzählen - ich habe gar keine Möglichkeit das nachzuvollziehen. Selbst wenn mir noch eine Platine geschickt wird, ist gar nicht 100% sicher dass das wirklich meine war. Ich fühle mich ehrlich gesagt ganz schön veralbert und habe bisher auch nicht gezahlt.
Meine Meinung: so lange meine originale defekte Platine nicht auf dem Tisch liegt, überweise ich erst einmal gar nichts. Was denkt ihr ?

Vielen Dank !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
speckBolzen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann wurde die Lüftung verbaut? Wann hast du den Mangel gemeldet?
Hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben?

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#2
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Abnahme der Lüftung war im Februar diesen Jahres. Im August habe ich den Mangel per Email gemeldet. Einen Reparaturauftrag habe ich nicht unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von MegaData):
Einen Reparaturauftrag habe ich nicht unterschrieben.

Muss ja nicht sein, mit dem beseitigen des Mangel per Mail.
Zitat (von MegaData):
Grund: Überspannung, das wäre nicht von der Garantie abgedeckt. Sonst waren aber keine weiteren Geräte in meinem Haushalt defekt. Soweit so gut - das muss ich erstmal akzeptieren, obwohl mir die Garantiebedingungen gar nicht ausgehändigt worden.

Überspannung wird wohl von keiner Garantie gedeckt sein. Hierzu gibt es Versicherungen.
Zitat (von MegaData):
Die können mir ja viel erzählen - ich habe gar keine Möglichkeit das nachzuvollziehen.

Man wird dies auch selbst wenn man die Platine in der Hand hat nicht als Laie erkennen können.
Zitat (von MegaData):
Meine Meinung: so lange meine originale defekte Platine nicht auf dem Tisch liegt, überweise ich erst einmal gar nichts. Was denkt ihr ?

Selbst Schuld wenn man dann ins Mahnverfahren läuft, anstatt den Fall der Gebäudeversicherung zu übergeben.
Man kann gegen viele Dinge ein Mißtrauen haben, jedoch ohne Grund bescheinigt nicht der Hersteller einen Überspannungsschaden, das wird intern sehr genau dokumentiert, schließlich kommen Versicherungen beim Regulieren dann oft an die Stelle, wo der Nachweis erbracht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.01.2021 09:11:12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Also eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben...
Sei es wie es sei. Wenn es nicht auf Garantie ist, ist die defekte Platine trotzdem mein Eigentum welches jetzt beim Hersteller liegt. Der sagt jedoch mein Sanitärmann ist der Ansprechpartner. Da er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung. Dass ich vorab nicht auf etwaige Kosten hingewiesen werde finde ich trotzdem frech...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MegaData):
Also eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben...

Ich musste da eine Zusatzversicherung abschließen, die zahlt aber auch nicht immer.



Zitat (von MegaData):
Wenn es nicht auf Garantie ist, ist die defekte Platine trotzdem mein Eigentum welches jetzt beim Hersteller liegt.

Kommt darauf an.
Kann auch sein, das die Platine mit Reparatur in das Eigentum des Betreibes übergeht. Einfach mal die Bedingungen durchlesen.



Zitat (von MegaData):
Da er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung

Abwarten, eventuell mal per Einschreiben nachfragen.



Zitat (von MegaData):
Dass ich vorab nicht auf etwaige Kosten hingewiesen werde finde ich trotzdem frech...

Das Kosten bei normalen Reparaturen entstehen ist allgemein bekannt, das muss nciht darauf hingewiesen werden, steht auch so im Gesetz:
z.B. § 632 BGB : Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Hat man seine Hoffung auf Garantie oder Gewährleistung denn irgendwie nachweisbar kommuniziert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von MegaData):
Also eine Gebäudeversicherung die gegen generelle Überspannung ohne Blitzeinschlag zahlt, scheint es überhaupt nicht zu geben...

Klar es gibt die Gebäudeversicherung wo es nicht mehr Blitz heißt, sondern Überspannung, fürs fest verbaute im Haus. Empfiehlt sich Grundsätzlich für aufwendige Installationen im Haus, wenn KNX und Hausautomation verbaut sind, kann ein Schaden schnell über 30.000€ ausmachen. Kostet unterm Strich kaum etwas mehr, da sich bei Elementarschäden in den neuen Verträgen auch einiges verändert hat.
Für Inventar zahlt die Hausrat, welche heute ebenfalls die Bezeichnung Überspannung führt.
Zitat (von MegaData):
Der sagt jedoch mein Sanitärmann ist der Ansprechpartner. Da er relativ wortkarg ist, bekam ich auf die Anfrage nach der defekten Platine jedoch noch keine Rückmeldung.

Ist verständlich, der Hersteller macht die Rücksendung nicht umsonst, hier werden wohl erst die Kosten abgeklärt.

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