"Defekter Wärmezähler"

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vallaria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Defekter Wärmezähler"

Hallo liebe Community,

leider habe ich nicht´s entsprechendes im www gefunden also versuche ich es hier einmal:

Vorwort:

Meine Lebensgefährtin und ich haben im Mai 2016 eine Mietwohnung bezogen. Mit uns gibt es noch ca. 15 weitere Wohnungen im Haus.

Wie üblich hatten wir am Ende des Jahres eine Zählerablesung welche wir selber vorgenommen haben (Wir waren am Zählungtermin in der Arbeit)

Nun ist es so, dass wir 2 ganz normale Zähler im Bad haben. Einer für heißes Wasser und einer für kaltes. Desweiteren haben wir im Wohnungsflur, hinter einer Klappe, einen sensonic 2 Wärmezähler für Wohnungswärme. Beim Ablesen ist mir schon aufgefallen, dass der Wert um das dreifache (seit unserem Einzug) angestiegen ist.

Dennoch habe ich die Werte eingetragen und der Hausverwaltung zukommen lassen. (Mit dem Hinweis das mit den Zahlern etwas nicht stimmen kann)

Heute war ein Zettel von der "ista" bzw von einem externen Kundendienst im Briefkasten.
Auf dem Zettel steht, dass der Wärmezähler defekt ist und getauscht werden solle.

Nun meine Frage(N):

Müssen wir für die Kosten des defekten Wärmezählers aufkommen ?

Wie sieht es mit der Nebenkostenabrechung aus die wir wahrscheinlich erst im Mai erhalten ? Man hat ja nun keine verlässlichen Verbrauchswerte und kann so keine ordentliche Verbrauchsabrechnung erstellen.

Eigentlich sind wir sehr sparsame Menschen und schauen, dass wir korrekt und richtig Heizen.
Das selbige gilt natürlich auch für Wasser und Strom (Die Strompauschale wurde uns sogar von monatlichen 80€ auf 60€ gesenkt da wir so wenig Verbrauch hatten.)


Sorry für den langen Text,
es ist unsere erste, eigene Wohnung und da kennen wir uns noch nicht so gut aus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Vallaria):
Müssen wir für die Kosten des defekten Wärmezählers aufkommen ?

Wenn ihr ihn nicht zerstört habt nein. So etwas fällt auch nicht unter eine mögliche Kleinreparaturenklausel.

Zitat (von Vallaria):
Wie sieht es mit der Nebenkostenabrechung aus die wir wahrscheinlich erst im Mai erhalten ?

Das ist das Problem des Vermieters. Da ihr gerade erst eingezogen seid, fehlen natürlich Vergleichsdaten von euch. Irgendwie wird man versuchen müssen, euren Verbrauch zu schätzen. Wenn diese Schätzung da ist, kann man weitersehen.

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