Hallo liebe Forengemeinde,
das bekanntere Probleme ist, dass der Endverbraucher/Mieter einer Wohnung der Ansicht ist, dass der Gaszähler zu seinem Nachteil misst. In diesem Falle kann der Mieter m.E. auf seine Kosten eine Prüfung beauftragen, deren Kosten im Falle einer rechtmäßigen Beanstandung dann (grundsätzlich vom Netzbetreiber?) getragen werden.
Nun sei der Fall aber mal andersherum: der Mieter beobachtet, dass der Gaszähler sich gar nicht rührt und hat (da er nur ein Laie und in dieser Hinsicht völlig unversiert ist) den Verdacht, dass der Gaszähler noch nicht einmal verplombt ist. Nehmen wir ferner an, dass dieser Zustand (nachweislich) bereits seit dem Einzug in die Wohnung besteht. Anfragen mit Fotos und Schilderung an den zuständigen Netzbetreiber blieben unbeantwortet.
Hat der Mieter die Pflicht auf seine Kosten hin eine Prüfung zu veranlassen oder ist dies Aufgabe des Netzbetreibers, da er über den offensichtlichen Mangel in Kenntnis gesetzt wurde?
Daran schließt sich folgende Frage an: wenn sich nun nichts tut, wird der Verbrauch am Ende des Abrechnungszeitraums höchstwahrscheinlich nach § 18 GasGVV geschätzt werden. § 18 Abs. 1 S. 2 GasGVV besagt "[...] die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen." Was genau bedeutet dies in der Praxis?
Nehmen wir an, dass der Stromverbrauch korrekt gemessen wurde und im für den Gasverbrauch zu schätzenden Zeitraum ein geringer Stromverbrauch vorliegt (bei bspw. 2 kWh je Monat, da die Wohnung selten genutzt wird). Damit würde ein geschätzter Stromverbrauch nach § 18 StromGVV deutlich höher ausfallen, als der tatsächlich angefallene Verbrauch. Lässt sich darüber ein verhältnismäßig geringer Schätzwert bei der Festlegung des Gasverbrauchs begründen?
Mir fällt es schwer bei diesen Fragen Hinweise in der Rechtsprechung zu finden, ich hoffe mir kann jemand helfen ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen!
Danke und viele Grüße
Alexander
Edit: So im Nachhinein fällt mir auf, dass das Thema doch besser in der Kategorie "Generelle Themen" aufgehoben wäre.
-- Editier von fb467935-43 am 14.06.2017 15:15
Defekter Gaszähler - Wer muss eine Prüfung beauftragen
14. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2017 | 14:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Gaszähler - Wer muss eine Prüfung beauftragen
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHat der Mieter die Pflicht auf seine Kosten hin eine Prüfung zu veranlassen :
Nein, er hat mit der Information seine Pflicht erfüllt.
Der Versorger will Geld haben, also trägt er die Beweisast.
ZitatEdit: So im Nachhinein fällt mir auf, dass das Thema doch besser in der Kategorie "Generelle Themen" aufgehoben wäre. :
Wieso, den Gaszähler hast Du doch vom Versorger gemietet?
Vertragsrecht wäre übrigens besser.
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