Defekte Heizungsanlage / Wasserschaden

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)
Defekte Heizungsanlage / Wasserschaden

Hallo,

angenommen es entsteht ein Wasserschaden in einem vermieteten Keller auf Grund einer defekten Heizungsanlage.
Wer kommt für den Schaden auf? Hausrat des Mieters oder Gebäude(oder ähnliche) Versicherung des Vermieters?
Ist das klar geregelt?

Danke



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das kommt darauf an, was Du meinst ??

Möbel oder Gegenstände vom Mieter ?
Oder den Schaden am Gebäude ??

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#2
 Von 
Netcohort
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Möbel oder Gegenstände vom Mieter, sowie Renovierungsarbeiten an Boden und Wänden im Keller des Mieters.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Die vom Mieter eingebrachten Gegenstände sind sein Risikobereich (also Hausratversicherung).
Gebäudeschaden (Wände, Boden) sind Vermietersache (also Gebäudeversicherung).

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