Hallo,
angenommen es entsteht ein Wasserschaden in einem vermieteten Keller auf Grund einer defekten Heizungsanlage.
Wer kommt für den Schaden auf? Hausrat des Mieters oder Gebäude(oder ähnliche) Versicherung des Vermieters?
Ist das klar geregelt?
Danke
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Defekte Heizungsanlage / Wasserschaden
13. Januar 2014
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Frage vom 13. Januar 2014 | 18:52
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 5x hilfreich)
Defekte Heizungsanlage / Wasserschaden
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#1
Antwort vom 13. Januar 2014 | 21:18
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Das kommt darauf an, was Du meinst ??
Möbel oder Gegenstände vom Mieter ?
Oder den Schaden am Gebäude ??
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#2
Antwort vom 16. Januar 2014 | 16:48
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 5x hilfreich)
Möbel oder Gegenstände vom Mieter, sowie Renovierungsarbeiten an Boden und Wänden im Keller des Mieters.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2014 | 17:14
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Die vom Mieter eingebrachten Gegenstände sind sein Risikobereich (also Hausratversicherung).
Gebäudeschaden (Wände, Boden) sind Vermietersache (also Gebäudeversicherung).
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