Defekte Heizung Mietminderung

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463179-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Heizung Mietminderung

Hallo,

seit Anfang/Mitte März ist unsere Gastherme defekt. Erst fiel sie regelmäßig aus, der Vermieter wurde informiert. Reparaturversuche blieben ohne Erfolg. Dann fiel sie komplett aus. Vermieter und ein Techniker kamen...eine neue Gastherme soll her. Ende letzter Woche sollte ich Bescheid bekommen, nix erfolgte. Also hab ich heute beim Vermieter angerufen, es wird kalt bei uns (Außentemperatur heute 6 Grad). Der Vermieter hat eine Elektroheizung vorbei gebracht.

Kann ich Mietminderung beantragen und falls ja wieviel?

-- Editier von fb463179-78 am 04.04.2017 18:25

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb463179-78):
Der Vermieter hat eine Elektroheizung vorbei gebracht.

Dann hat man ja für den Übergang Ersatz.
Es wäre was anderes wenn man selbst für eine Ersatzheizquelle sorgen müsste, aber das hat doch der Vermieter schon erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kili14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, aber: den Strom dafür zahlt auch der Mieter? Wohl kaum. Bei mir war mal der Kamin, an den mein Gasofen angeschlossen ist, behördlich still gelegt worden. Mein Vermieter wollte mir für die Zeit eine Heizwelle zur Verfügung stellen, als ich sagte, ja, aber den Strom dafür zahlen Sie, ging es plötzlich zack-zack, und mein Ofen konnte wieder offiziell angeschlossen werden. Zur Minderung kann ich jetzt nichts sagen, aber klär das mit dem Strom, sonst zahlst Du doppelt - nämlich Deinen Abschlag und die extra Stromkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Wird es mit der Elektroheizung so warm wie mit der (funktionierenden) Gastherme? Dann müsste man sich nur über eine eventuelle Kostendifferenz zwischen den Heizarten unterhalten. Wenn die Elektroheizung nicht ausreicht, dann sind wir in der Tat bei einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb463179-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wird es mit der Elektroheizung so warm wie mit der (funktionierenden) Gastherme? Dann müsste man sich nur über eine eventuelle Kostendifferenz zwischen den Heizarten unterhalten. Wenn die Elektroheizung nicht ausreicht, dann sind wir in der Tat bei einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache.


Ich steh total im Wald, wer Aussage über so eine Kostendifferenz treffen kann. Und falls die Elektroheizung nicht ausreicht....wieviel Prozent Mietminderung ist sa angebracht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kili14):
Strom, sonst zahlst Du doppelt - nämlich Deinen Abschlag und die extra Stromkosten.

Nun man sollte schon rechnen können, der Abschlag wird am Jahresende verrechnet, kein Verbrauch von Gas keine Kosten.
Dafür eben dann Strom aus der Dose, es dürfte eine kleine Differenz mit Strom sein, wobei es auf den Wirkungsgrad des Heizer ankommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb463179-78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wird es mit der Elektroheizung so warm wie mit der (funktionierenden) Gastherme? Dann müsste man sich nur über eine eventuelle Kostendifferenz zwischen den Heizarten unterhalten. Wenn die Elektroheizung nicht ausreicht, dann sind wir in der Tat bei einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache.


Ich steh total im Wald, wer Aussage über so eine Kostendifferenz treffen kann. Und falls die Elektroheizung nicht ausreicht....wieviel Prozent Mietminderung ist sa angebracht?
Zitat (von cauchy):
Wird es mit der Elektroheizung so warm wie mit der (funktionierenden) Gastherme? Dann müsste man sich nur über eine eventuelle Kostendifferenz zwischen den Heizarten unterhalten. Wenn die Elektroheizung nicht ausreicht, dann sind wir in der Tat bei einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb463179-78):
Kann ich Mietminderung beantragen und falls ja wieviel?


Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man vor.

In welcher Höhe kommt auf die individuellen Gegebenheiten an.

Ein Fachanwalt für Mietrecht der die genauen Einzelheiten kennt ist der richtige Ansprechpartner.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen