Defekte Bremsen bei Fahrzeugkauf

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Defekte Bremsen bei Fahrzeugkauf

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, Baujahr 2000, 52700 km. Ich bin kein Fachmann und nach einer Probefahrt und einer groben Begutachtung schien mir an dem Wagen soweit alles in Ordnung zu sein. Auch auf Rückfrage beim Händler und später im Kaufvertrag lässt sich nichts erschließen, als dass der Wagen frei von Mängeln und in gutem Zustand ist.

Der Wagen ist Scheckheft-gepflegt und hätte laut diesem Service Buch bei 60tkm zur Inspektion sollen, TüV noch bis Mai/07 vorhanden. In Anbetracht dessen, dass die Inspektion demnächst gemacht werden muss, habe ich einen Preisnachlass ausgehandelt und mich dafür bereit erklärt, die Inspektion in einer Fachwerkstatt zu veranlassen und die Kosten dafür selbst zu tragen.

Bei dem Fahrzeug mussten vorne (dringendst!!) beide Bremsscheiben, sowie Bremsbeläge getauscht werden, laut Werkstatt hätte es zu massiven Problemen kommen können, hätte ich damit bis zur 60tkm Inspektion gewartet.

Ich weiss nun nicht, ob die vorderen Bremsscheiben bei etwas über 50tkm zu den üblichen auszuwechselnden Verschleissteilen gehören, das kommt sicher auf den Fahrstiel des Vorbesitzers an, jedoch fühle ich mich von dem Händler hintergangen, da er mich als "Fachmann" nicht auf die nahezu defekte Bremsanlage hingewiesen hat.

Kann ich in diesem Fall eine Minderung des Kaufpreises fordern, da mich der Händler nicht auf den korrekten Sachverhalt hingewiesen hat? Oder kann er behaupten, dass er es selber nicht wusste und alles abstreiten? Im Kaufvertrag steht wörtlich: "Geringe Verschleisserscheinungen, kein Reperaturbedarf"

Danke und Grüße,

flofino

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn Bremsscheiben und -Belege getauscht werden müssen, liegt kein Defekt vor, das ist typischer Verschleiß.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Schade, ich hatte gedacht, dass der Händler zumindest darauf hinweisen muss, wenn Verschleissteile gewechselt werden müssen :(

Sonst kauft man sich als gutgläubiger Käufer womöglich ein Fahrzeug, an dem noch mehr ersetzt werden muss und somit rechnet sich der der ausgehandelte Kaufpreis nicht mehr.
Ich wäre zumindest gerne darauf hingewiesen worden...

Auf eine Minderung des Kaufpreises zu hoffen ist also eher eine Kulanzfrage, als rechtlich korrekt?
Ich hätte jetzt echt angenommen, dass der Verkäufer in diesem Fall besser geschützt wäre :(


2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Und im übrigen, will die Werkstatt ja Geld verdienen.

Waren Sie zufällig bei ATU ??
Aber im Ernst, das mit den Bremsen wechseln und den massiven Problemen bei Nichtbeachtung ist schon immer ein sanftes Druckmittel gewesen, die Inspektionpreise etwas anzuheben :grins:

Gruß Spezi

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, ich war nicht bei ATU, die Leute in der Werkstatt sind absolut seriös, persönlicher Kontakt...

Die Inspektion habe ich extra deswegen nicht vom Händler machen lassen, sondern in dieser Werkstatt. Die Bremsen sind zudem kein Verschleißteil, das zwingend bei einer Inspektion gewechselt wird, sondern eben bei Bedarf.

Es geht auch nicht darum, dass die Bremsen erneuert werden mussten, sondern dass der Händler das vor dem Kauf nicht gesagt hat und der Wagen somit weniger wert gewesen ist.

-- Editiert von flofino am 14.12.2006 15:28:16

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Dann lassen Sie sich die "abgenutzen " Teile doch geben und zeigen Sie dem Verkäufer :crazy:

P.S. haben Sie denn bei Kauf des Autos gar nichts vom Preis runtergehandelt :???:

Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Natürlich, 300€ Nachlass für die anstehende Inspektion...

Ich werde den Händler heute mal besuchen und ihm notfalls die abgefahrenen Scheiben zeigen, mal sehen, was dabei rauskommt....

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

So, der Händler ließ sich leider zu nichts bewegen, schade...

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Naja, wenigstens haben Sie jetzt ein schönes Auto mit neuer Inspektion und neuen Bremsen für eine sichere Fahrt. :party:

Gruß Spezi

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Im Kaufvertrag steht woertlich: Geringe Verschleisserscheinungen, kein Reperaturbedarf


Hier hat Ihnen der Haendler etwas schriftlich zugesichert, was sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat. Insofern ist nach meiner Ansicht der Haendler zur Nachbesserung verpflichtet. Ohne diese Zusicherung im KV haette es sicherlich anders ausgesehen.
Allerdings haetten Sie v o r der Reparatur den Haendler zur Nachbesserung auffordern muessen, da Sie dies vermutlich nicht getan haben, ist auch der Anspruch verwirkt. Inwieweit jetzt noch Schadensersatzansprueche aufgrund der schr. Zusicherung moeglich sind, muesste gesondert geprueft werden. :cool:

-- Editiert von krull14 am 18.12.2006 11:24:31

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xd123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Krull14,

danke für die Antwort. Mit so einer Antwort kann ich endlich mal was anfangen. Ja es stimmt, die Bremsen sind bei der Inspektion getauscht worden, ohne den Verkäufer nochmals zur Nachbesserung aufzufordern.

Da ich wegen den knapp 200€ jetzt nicht gleich vor Gericht gehen will, werde ich es wohl dabei belassen.

Das ganze wird unter "Lehrgeld" verbucht, danke denen, die sich bemüht haben zu helfen.

Grüße,
Flofino

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Trennen wir mal die Bremsscheiben bitte von den Belägen. Ein Belag unterliegt einem recht hohen Verschleiß. Da wird man nicht viel machen können. Für die Bremsscheiben hingegen gibt es ein genormtes Maß wie stark der Grat an der Kante sein darf. Sie sollten die Bremsscheiben einfordern und diese zum ADAC zum Gutachter bringen oder eben zu einem anderen. Dieser kann den Zustand (Riefen, Rillen, Abnutzung) beurteilen und dementsprechend Auskunft geben, ob der Austausch wirklich notwendig war.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Beim Kauf müssen sowohl Bremsbeläge als auch die Scheiben über dem zulässigen Mindestmaß liegen! Liegen diese darunter, dann ist es ein Sachmangel, da der Wagen nicht mehr Verkehrssicher ist!


Viele Grüße, Michael

2x Hilfreiche Antwort

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