Dauerfristverlängerung widerrufen

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
mw1975
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauerfristverlängerung widerrufen

Hallo an alle,
Wenn ich die Dauerfristverlängerung am 20. Dezember 2017 widerrufe, bedeutet das dann die Umsatzsteuer für November und Dezember 2017(abzüglich Sondervz.) noch in Januar 2018 und Februar 2018 gezahlt werden müssen oder wird die Umsatzsteuer für November quasi rückwirkend fällig?
Vielen Dank für eure Antworten!

-- Editiert von mw1975 am 12.12.2017 15:52

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