Dauer Reparatur/Austausch: Was ist zumutbar?

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)
Dauer Reparatur/Austausch: Was ist zumutbar?

Hallo zusammen,

ich habe im August ein Mainboard bei einem Versandhandel gekauft.
Dieses Mainboard ist nach 5 Wochen von jetzt auf gleich kaputt gegangen. Hat einfach seinen Dienst quittiert.

Ich habe das Mainboard daraufhin am 21.09.2017 zum Händler geschickt. Dort ist es am 22.09.2017 laut Tracking angekommen. Selbst den Versand musste ich dafür zahlen, da ich angeblich nur eine Bring-In-Garantie habe.

Eine Woche später, am 29.09.2017, fragte ich nach, wie der Sachstand ist, da ich bisher noch nicht mal eine Eingangsbestätigung bekam.
Man sagte mir, dass man dem nachgehen wollte und wollte die Paketnummer von mir haben.

Heute, am 04.10. bekam ich dann mal eine Eingangsbestätigung. Dort stand dann aber gleichzeitig drin, dass es sein kann, dass das Teil zum Hersteller eingeschickt werden muss. Dies würde dann ca. 5-6 weitere Wochen dauern.

Daher würde ich gern einmal wissen, was ich hinnehmen muss?
Ich benötige meinen PC dringend, zum Teil auch beruflich. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ein 5 Wochen altes Board pauschal ausgetauscht wird.

Am liebsten würde ich mir heute Nachmittag hier in der Stadt ein neues Board kaufen und das andere Board stornieren.
Aber jetzt ein Neues kaufen und in 8 Wochen hab ich dann zwei wäre auch ziemlich dämlich....doppelte Kosten etc.

Was kann ich machen?

-- Editier von XxBombermanxX am 04.10.2017 12:39

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was kann ich machen?
Ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung senden. Die Frist sollte jedoch mindestens 14 Tage betragen.

Zitat:
Selbst den Versand musste ich dafür zahlen, da ich angeblich nur eine Bring-In-Garantie habe.
Wenn du das auf Garantie machen lässt, dann steht ja auch in den Garantiebedingungen drin wie was usw. Wenn darin geregelt ist, dass der Kunde den Versand übernimmt ist das ok, auch wenn dort steht, dass für die Ganartieabwicklung länger gebraucht werden darf, dann auch das. Die Garantiedinge darf der Hersteller sehr frei fesstlegen!

Zitat:
Ich benötige meinen PC dringend, zum Teil auch beruflich.
Das könnte die Sache deutlichst komplizieren! Du hast also nicht als Verbraucher gekaft. Somit gelten für dich solltest du eine Abwicklung über die Gewährleisstung anstreben nicht die üblichen Verbraucherrechte!

Zitat:
Am liebsten würde ich mir heute Nachmittag hier in der Stadt ein neues Board kaufen
Wäre in deinem Fall die schnellste und einfachste Variante!

Zitat:
und das andere Board stornieren.
Das könnte noch nichtmal ein Verbraucher, DU also sogar noch weniger...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Selbst den Versand musste ich dafür zahlen, da ich angeblich nur eine Bring-In-Garantie habe.

Hat man denn Garantie oder gesetzliche Sachmängelhaftung beansprucht?


Bei der Garantie gibt es noch keine Rechtssprechung bezüglich der Wartezeit. Aber bei 4 Wochen Gesamtdauer dürfte auch da die Grenze erreicht sein.
Steht denn was dazu in den Garantiebedingungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das sieht man ja immer wieder gern, wie Unternehmer sich darauf zurückziehen, der Verbraucher hätte ja Garantie statt Gewährleistung gewollt.

Jedenfalls genügt für die Wahrnehmung der Gewährleistung, wenn der Verbraucher sich an den Verkäufer wendet, ihn auf den Mangel hinweist und ihm die Möglichkeit zur Beseitung einräumt. Das setzt dann auch schon die nötigen Fristen in Gang.

Auch im Fall einer Garantie würde ich übrigens die Fristen nicht groß anders sehen als im Rahmen der Gewährleistung, zumal wenn nichts anderes ausdrücklich geregelt ist. Auch Garantiebeziehungen stellen ja ein Schuldverhältnis dar, für welche es ganz allgemeine schuldrechtliche Regeln gibt.

Man verliert seine Verbrauchereigenschaft nicht einfach, weil man eine Sache zum Teil beruflich braucht. Es ist auch noch nichts darüber gesagt, ob der Fragende die Sache selbstständig oder gewerblich benötigt oder er einfach Arbeitnehmer ist.

Ich würde hier, wie wohl auch Harry andeutet, keine allzu lange Frist mehr setzen. Eine Woche würde ich persönlich machen, wenn ich nicht sogar sofort zurücktrete.

-- Editiert von Droitteur am 05.10.2017 12:13

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Also um da keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich benötige den Rechner zum Teil beruflich, NICHT gewerblich!
das ist für mich ein riesen Unterschied. Nur muss ich im Rahmen einer Rufbereitschaft als Angestellter z.T. ins Internet, um mich über einen VPN Tunnel aufs Firmennetzwerk aufzuschalten.
Das wird ohne Mainboard relativ schwierig.

Ich habe auch den VK deutlich darauf hingewiesen, dass es nach 5 Wochen um eine Gewährleistung und nicht um eine Garantie geht. Daraufhin sagte er, ich solle das Rückporto vorstrecken und die Quittung beilegen. Weiteres habe ich dazu aber bislang nicht gehört. Ich gehe davon aus, dass man das jetzt aussitzen will.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ich würde mal schauen wann das Paket tatsächlich bei denen eingegangen ist.
Dann Eingangsdatum + 14 Tage und das als Frist für die Rückgabe nehmen. Das ganze dann per Einschreiben dem Händler mitteieln.
Dann auch gleichzeitig die Bankverbindung und Belegkopie mitsenden für die Überweisung der Versandkosten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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