Dauer /Gerichtsvollzieher

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Dauer /Gerichtsvollzieher

Wie lange darf es maximal Dauern bis der Gerichtsvollzieher kommt nachdem der vollstreckbare Titel ausgestellt worden ist?
Und wie lange vorher müssen Beide Parteien Bescheid bekommen ,das der Gerichtsvollzieher kommt?
Wenn es keine Gesetze gibt ,wie sind die Erfahrungswerte?
Wir hatten 15.4 Gerichtstermin, Urteilsverkünudng nach 14 Tagen,Schriftform (Titel) seit 14 Tagen.Uns hat man gesagt jetzt kann es nicht mehr lange dauern....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Aufgrund der allgem. miesen wirtschaftlichen Situation, hat so ein GV jede Menge zu tun,in Großstädten kann das dann schon mal ein halbes Jahr oder länger dauern

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Da das Urteil nach Rechtskraft 30 Jahre vollstreckbar bleibt, obliegt es allein dem Gläubiger, wann er wie vollstrecken lässt. Wartezeiten bei den GV sind jedoch immer zu erwarten.

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#4
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Wie schon oben erwähnt, richtet es sich nach der Auslastung des Gerichtsvollziehers! Manche brachen 1 Woche, manche brauchen 2 Jahre! Also einfach abwarten und ggfls einfach mal beim GVZ nachfragen.

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist richtig. Erfahrungszeit zwischen 3 und 6 Monaten für den ersten Versuch.
Schuldner erhält keine Vorinformation, Gläubiger auch nicht.
Gläubiger nur bei fruchtloser Vollstreckung das Protokoll (mit Rechnung oder per Nachnahme) - nennt sich auch "Realitäts-Schock-Protokoll !

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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