Angenommen Person A ist Schüler an einer Schule, die Schulleitern ist Person B, die Sekretärin Person C.
Person A bezieht fiktiv Bafög. Person B und C wissen davon.
Dürfen Person B und C dies anderen Lehrern an der Schule mitteilen, insbesondere wenn dies Negativ dargestellt wird (dem Staat auf der Tasche liegen).
Wäre dieser Fall rein theoretisch Abmahnfähig?
Nebenfrage:
Wenn Person B, als Schulleiterin zu einem Schüler (A) sagen würde:
"Wenn Sie dieses Jahr nicht bestehen, wissen Sie aber schon das Sie mit Sicherheit nicht bei uns das Jahr wiederholen werden. Weil das schöne an einer Privatschule ist, man kann sich auch die Schüler aussuchen."
Inwieweit könnte man gegen solche Kommentare rein theoretisch etwas unternehmen?
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Datenschutzrechtlige Frage - Schule - Datenweiterg
15. April 2011
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Frage vom 15. April 2011 | 11:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Datenschutzrechtlige Frage - Schule - Datenweiterg
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#1
Antwort vom 15. April 2011 | 13:11
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Inwieweit könnte man gegen solche Kommentare rein theoretisch etwas unternehmen?
Gar nicht und praktisch erst recht nicht.
quote:
Wäre dieser Fall rein theoretisch Abmahnfähig?
Rein theoretisch ja. Von der Sinnhaftigkeit, die eigenen Lehrer abzumahnen und damit eine besonders bevorzugt strenge Bewertung seiner Arbeiten provozieren, will ich dann aber nicht reden.
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