Die Exfreundin meines Mannes hat uns ein ziemlich schlimmes Spiel getrieben.
Auf einer Partnervermittlung hat sie sich mit den Namen von mir als Frau angemeldet und hat einen alten Kontoauszug von meinem Mann gefunden und seine Kontonummer zum abbuchen angegeben. Wir wußten davon nicht. Und sich mit meinem Namen mit Männern getroffen und geschrieben.
Im Jahre 2010 zog die Partnervermittlung uns das erste mal Geld in Höhe von 160 Euro ab. Wir ließen das Geld zurückbuchen und erstatteten Anzeige gegen Unbekannt. Die Anzeige wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Im Jahre 2011 zog die Partnervermittlung uns wieder Geld vom Konto ab, diesmal waren es schon 250 Euro. Diese Abbuchung ließen wir wieder rückgängig machen.
Im September 2011 bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung ich soll innerhalb von 2 Tagen 800 Euro zahlen. Ich rief daraufhin gleich bei dem Inkassobüro an und klärte die Sache auf. Der Mitarbeiter dieses Inkassobüros teilte mir eine Emailanschrift mit, mit der sich die Person bei der Partnervermittlung registriert hatte. Uns sind sämtliche Schuppen von den augen gefallen. Es steckte die Ex meines Manne dahinter.
Am nächsten Tag erstatteten wir gegen diese Person Anzeige.
Jetzt war die Vernehmung und die Person war geständig.
Unsere Frage: Muss sie mit einer Strafe rechnen und wie hoch wäre diese.
Sie ist noch nicht groß aufgefallen, hat nur schon eine Anzeige wegen Körperverletzung weil ich durch sie mein Baby verloren hatten, von mir erhalten, die aber auch eingestellt wurde. Seit über 3 jahren versucht diese Person uns zu schaden, aber mit dieser Tat hat sie den Gipfel erreicht.
Datenmissbrauch, Betrug nicht nur bei uns, sondern auch bei der Partnervermittlung, Urkundenfälschung. Das sind doch keine Kavaliersdelikte?
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-- Editiert engelchen_72 am 17.12.2011 08:39
Datenmissbrauch, Betrug, Urkundenfälschung
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Mit einer Strafe muß sie durchaus rechnen, aber das wird wohl lediglich eine Geldstrafe sein, da die Täterin ja keinerlei Vorstrafen hat.
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quote:
Im Jahre 2011 zog die Partnervermittlung uns wieder Geld vom Konto ab,
Auf die Idee der Partnervermittlung mitzuteilen, das da ein Betrug vorliegt seit ihr nie gekommen???
quote:
Das sind doch keine Kavaliersdelikte?
Erstäterin, keine Vorstrafen, geständig.
Das gibt ein paar auf die Finger (Geldstrafe), mehr nicht.
quote:
Urkundenfälschung
Wo ist diese denn passiert? Im Beitrag las ich jedenfalls nichts davon ...
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Sicher haben wir das beim ersten Abbuchen des Geldes bereits der Partnervermittlung gemeldet, und nachgefragt, von der Seite kam aber nichts zurück. Reagiert haben die erst, nachdem wir das Schreiben des Inkassobüros hatten und denen den Sachverhalt erklärt haben und wir die Emailanschrift hatten. Erst da wurde reagiert, das wir nicht die Übeltäter waren. Die Partnervermittlung ist ja schließlich auch hinter ihrem Geld hergelaufen. Von der Partnervermittlung hat sie auch ne Anzeige bekommen. Auch die Männer mit denen die sich mit meinem Namen getroffen hat, haben Anzeige wegen Betrug und falscher Identität gegen die Person gestellt.
Welche Partnervermittlung ist doch unwichtig, wichtig für uns ist, dass dieser krimellen Person auf die Finger gehauen wird und sie zumindest ne Strafe aufgebrummt bekommt.
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