Datenbank wird nicht heraus gegeben.

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Datenbank wird nicht heraus gegeben.

Hallo Liebes Forum,
letzte Woche wurde von unserer "IT-Einzelfirma" mitgeteilt, dass diese uns keine Steine in den Weg legen möchte, wenn wir zu einem anderen Provider mit dem Onlineshop umziehen. Daraufhin haben wir den Transfer-Code erhalten, mit der Mitteilung, dass die Datenbank in Kopie uns per Mail geschickt wird. Ebenso mit dem Hinweis, dass die Daten dann am 04.08.2016 gelöscht werden.

Wir wiesen den Dienstleister darauf hin, dass nicht vor der Datenübertragung/Domain-Umzug die Daten gelöscht werden dürfen, da die gesamten Kosten für die Domain ( und Hosting etc.) bis 31.08.2016 bezahlt wurden. Auch die Datenbank/das Shop-System wurde von uns gekauft und bezahlt, die nun beim dem Dienstleister ( seinem Provider ) gespeichert liegen.

Am 01.08. wurde die Domain beim neuen Provider angemeldet. Leider blieb die Herausgabe der Datenbank bislang erfolglos.
Nun haben wir als Online-Shop eine weiße Seite und Mails an den Dienstleister wurden vom Dienstleister nicht mehr beantwortet.

Hilft da eine einstweilige Verfügung?
Was können wir tun? Wie sieht der Rechtsweg aus, wenn er wirklich die Daten löscht und die Shop-Seite nun keine Taler mehr bringt. (Schadensersatzklage? - die wollen wir vermeiden - da wir nicht glauben, dass dort finanziell was zu holen ist)

Was ist der einfachste Weg, den Dienstleister zu bewegen uns schnellst möglich die Datenbank zurück gibt.

Ich bedanke mich schon einmal.



-- Editier von Fragenet am 03.08.2016 10:23

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Warum nehmt ihr nicht euer Backup vom 31.07/01.08 und spielt das auf dem neuen Shop ein?



Zitat (von Fragenet):
Hilft da eine einstweilige Verfügung?

Nö, wenn die Daten weg sind, dann bringt die auch keine einstweilige Verfügung mehr auf die Platte zurück.

Ansonsten ist das doch recht knapp, nur etwas mehr als 12h bis zum 04.08 ... bzw. knapp 6.5h bis Büroschluss.
Habt ihr schon einen Anwalt der das ganze beantragen kann?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Backup liegt ebenfalls beim Dienstleister, der hat die Sicherungskopien gespeichert.

Es war auch unsere Überlegung eine neue Shop-Software vom gleichen Anbieter zu kaufen.
Laut Programmierer geht das nicht so einfach, da dieses (unsere) System nicht Responsive ist und die neuen Shop-Systeme nun Responsive sind und dann alles neu hinterlegt werden muss.
Also eine neue Shop-Seite erstellen. Die Kosten dafür zu fordern sehe ich problematisch und werden außer weitere Kosten nichts bringen.


Einen Anwalt haben wir bereits wegen Differenzen im Juli 2016 kontaktiert, der wird sicher auch dafür tätig werden.
Jedoch wie gesagt, dass ist auch für ihn knapp.

Beim Dienstleister haben wir nach gefragt, ob es sich nicht um einem Tipp-Fehler handelt - 04.08.2016 - da alles bis 31.08.2016 bezahlt ist und der 04.09.2016 ja eher dazu passen würde. Leider keine Antwort.

Aber wie auch immer - eine weiße ( leere Seite ) hilft uns auch nicht, sollte es ein Tipp-Fehler sein.

Wir haben gehofft, das man dem Dienstleister noch irgend welche Worte um die Ohren hauen kann, dass er endlich mit der Datenbank + Backup raus rückt.

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wir haben gehofft, das man dem Dienstleister noch irgend welche Worte um die Ohren hauen kann, dass er endlich mit der Datenbank + Backup raus rückt.


Wenn ihm die Höhe einer möglichen Schadensersatzforderung (wieviel ist bei euch der Monatsgewinn) nicht abschreckt, dann wird ihn gar nichts abschrecken.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der erfolgreich durchsetzbare Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn dürfte aufgrund des Eigenverschulden gegen 0 gehen ...



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#5
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Der erfolgreich durchsetzbare Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn dürfte aufgrund des Eigenverschulden gegen 0 gehen ...
Wo siehst du da ein Eigenverschulden?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Wo siehst du da ein Eigenverschulden?

Das anfertigen ungeeigneter Backups bzw. eine ungeeignete Backupstrategie werden von Gerichten mit hohen Abzügen bestraft (Verstoß gegen Schandenminderungspflicht).



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn Backups im Vertrag mit vereinbart waren, könnte das aber anders aussehen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn Backups im Vertrag mit vereinbart waren, könnte das aber anders aussehen.

Naja, dann hätte man zumindest die Backups im eigenen Haus aufbewahren müssen.
Denn die sind ja gerade dafür gedacht, um den Ausfall des Hosters zu kompensieren.



Signatur:

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#9
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn die sind ja gerade dafür gedacht, um den Ausfall des Hosters zu kompensieren.


Dafür hatten wir ja die Firma beauftragt.
Aber die Ankündigung einer Abmahnung hat ihn dann doch abgeschreckt.
Daten waren nachmittags da. Shop ist wieder online.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, dann hätte man zumindest die Backups im eigenen Haus aufbewahren müssen.

Dafür müssen wir diese aber auch vom Dienstleister bekommen.

Inzwischen sind auch andere Details zu Tage gekommen:


Der MA dieses Dienstleister´s hat absichtlich hin und wieder den Shop lahm gelegt. (wird schwer zu beweisen sein / aber an Hand des Schriftverkehrs wird der Verlauf sehr deutlich) Dienstleister hat dann argumentiert, dass der Shop von Grund auf erneuert werden müsste. Wir haben den Shop neu einrichten lassen und selbst die Artikel und Bilder eingepflegt. Die Texte wie Wideruf,AGB,Versandkosten, über uns, usw. wurden von uns erstellt und übergeben.

Die Kundendaten des alten Shop´s hat der Dienstleister aber nun behalten und rückt diese nicht raus. Weiterhin ist durch Mails nachweisbar, dass der Dienstleister in unseren E-Mail-Absender seinen Namen eingefügt hat. Unsere Kunden haben uns darauf aufmerksam gemacht, da plötzlich unsere Mail mit einem zusätzlichen Namen versehen wurde.

Z.B.
ABC - info@xxxxxxxx.de
ABC - Service@xxxxxxxx.de

Die Backups sind im Vertrag mit vereinbar, dort heißt es weiter....

....ist die Erstellung der Shop Website deren Speicherung auf einem eigenen Server des Dienstleister´s ( Host,Providing) und die dauernde Pflege der Website. Der Dienstleister ist verpflichtet folgende Website des Kunden neu zu erstellen und laufend aktualiesieren.
Der Dienstleister ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Website sicher zu stellen und in angemessenen Abständen zu überwachen und etwaige Funktionsmängel zu beheben.
Texte, Grafiken u. andere Daten werden nach deren Aktualisierung in dem Format von uns gespeichert, in dem vergleichbare Daten der Website gespeichert sind.


Danke für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das Zitat sagt jedenfalls nichts zu Backups.
Schon von daher ist unklar, ob an der Datenbank überhaupt ein Herausgabeanspruch besteht (einen dinglichen gibt es ja nicht, weil der Dienstleister eine Kopie behalten könnte).

Zitat:
Dienstleister´s
Shop´s
Dienstleister´s


Im Deutschen bildet man den Genitiv ohne Apostroph:
das Auto - des Autos
der Shop - des Shops

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragenet
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
einen dinglichen gibt es ja nicht, weil der Dienstleister eine Kopie behalten könnte


Warum soll kein Herausgabeanspruch unserer Kundendatei gegeben sein? Ist ja immerhin unsere Hompage und Domain, somit unsere Kundendatei. Auch wenn er eine Kopie behält. Was aus meiner Sicht schon bedenklich ist, da diese auch von dem Dienstleister anders verwendet werden könnte.

Es wurde oben lediglich nur ein Teil des Vertrages vorgetragen. Und hoffe der folgende Satz zur Kündigung ist daher aussagekräftiger.

"Nach regulärem Ablauf des Vertrages hat der Kunde das Recht, seine Website zu einem anderen Provider mitzunehmen. Hierzu werden dem Kunden sämtliche Inhalte der Website nebst Datenbank übergeben.

Nur musste der Vertrag aus wichtigem Grund (sofort) gekündigt werden.

Zur groben Fahrlässigkeit steht:

.......haftet der Dienstleister nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


Den Schriftverkehr so zu manipulieren, dass nicht mehr der Geschäftsinhaber (u. der eigentliche Domaininhaber) in den E-Mails steht, sondern ein MA/Dienstleister eingefügt wurde halte ich schon als Vorsatz. (Impressum wurde nicht verändert).

Ein schönes Wochenende.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragenet):
Dafür müssen wir diese aber auch vom Dienstleister bekommen.

Nun, dies könnte man auch selbst erstellen.
Aber abgesehen davon, hat man den Dienstleister wohl nie aufgefordert, die Backups zu übergeben?



Zitat:
Die Backups sind im Vertrag mit vereinbar,

Genauer Wortlaut?



Zitat (von Fragenet):
"Nach regulärem Ablauf des Vertrages hat der Kunde das Recht, seine Website zu einem anderen Provider mitzunehmen. Hierzu werden dem Kunden sämtliche Inhalte der Website nebst Datenbank übergeben.

Nur musste der Vertrag aus wichtigem Grund (sofort) gekündigt werden.

Das dürfte dann vermutlich so ausgelegt werden, das dies auch im Falle der außerordentlichen Beendigung gelten soll.




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