Hallo. Also ich habe ein richtig großes problem. Bitte um eure hilfe. Zu vorgeschichte: Ich bin vor gut 9 Monaten mit 1,8 Promille beim umparken meines autos erwischt worden. Ich habe daraufhin 1Jahr fahrverbot eine geldstrafe und eine untersuchung zur mpu bekommen. Da ich mich erkundigt hatte und Mofa fahren durfte tat ich das auch. Nun ist mir das nächste passiert. Ich bin erneut mit 1,01 Promille beim Mofafahren erwischt worden. Womit kann ich jetzt rechnen? Ich bin echt am ende und weiß nicht was ich machen soll. Bitte um eure hilfe. Wird das Mofafahren gewertet wie das Autofahren? Bitte um hilfe.
Das zweite mal mit alkohol erwischt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
zuallererst würde ich eine Entziehungskur anstreben.
Kommt immer gut vor Gericht und sollte Ihrem Wohlbefinden zuträglich sein.
det11
Es wird wohl sogar härter gewertet als das Autofahren- denn nun bis Du Widerholungstäter- und das innerhalb kürzester Zeit....
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das Fahrzeug ist relativ wurscht.
Warum fährst DU denn unter Alkohol ?? Du bist doch dafür bestraft worden und es hat nicht geholfen, was denkst Du denn, was der Richter diesmal verhängt ?? Ich würd auf mind. 18 monate Fahrverbot und 2 Monatsgehälter Geldstrafe rechnen. damit hast DU den Schein über 2 Jahre weg und musst ihn neu machen.
Gruß
Sie sind innerhalb der Sperrfrist unter Alkoholeinfluss gefahren. Das ist ein riesiges Problem und eine Riesendummheit dazu. Sie haben aber noch ein weiteres großes Problem und das ist Ihr Alkoholkonsum. Bevor Sie dieses Problem nicht im Griff haben, werden Sie auch kaum das andere Problem lösen können. Machen Sie eine Therapie und wenden Sie sich deswegen an eine Suchtberatungsstelle. Sie brauchen professionelle Hilfe, alleine kommen Sie da nicht weiter. Das hilft Ihnen Ihr Leben in den Griff zu bekommen und macht einen guten Eindruck vor Gericht.
Sie werden mit einer erneuten Sperrfrist rechnen müssen. Die Dauer dürfte zwischen 1,5 und 2 Jahren liegen. Die Geldstrafe wird auch drastisch hoch ausfallen. Tippe da auch mal auf rund 60 Tagessätze. Weiterhin erhalten Sie einen Eintrag in Ihr Führungszeugnis, auch wenn die Geldstrafe unterhalb von 91 Tagessätzen liegt, da schon die erste Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen ist.
Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird natürlich die Teilnahme an einer MPU angeordnet.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie Ihre Probleme in den Griff bekommen.
barchetta
Hi,
einen Straftatbestand gibt das F. u. A. doch erst ab 1,1 Promille ab. Insofern sollten die 1,01 Promille auf dem Mofa nur eine Ordnungswidrigkeit abgeben. Das gibt dann ein Bußgeld und ein Fahrverbot, was rechtlich milder als eine strafrechtliche Geldstrafe und ein FS-Entzug zu werten ist. Beim Fahrverbot gibt man den FS ab und erhält ihn später wieder, beim FS-Entzug muß er neu beantragt werden.
Gruß vom mümmel
Der Knackpunkt ist ja, dass de-us während der Sperrfrist erneut unter Alkoholeinfluss gefahren ist. Das wird als Uneinsichtigkeit ausgelegt. Da ihm ja bereits wegen des ersten Vorfalls die Fahrerlaubnis entzogen wurde, läßt sich ja kein Fahrverbot mehr aussprechen. Daher erschien mir die Verlängerung der Sperrfrist logischer.
@ mümmel
Stimmt, 1,01 Promille liegt noch im Owi-Bereich. Soweit ich weiß kann aber auch bei relativer Fahruntüchtigkeit eine Straftat vorliegen, sofern Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Daher wäre es interessant zu wissen, warum de-us überhaupt angehalten wurde und was ihm exakt vorgeworfen wird.
Viele Grüße,
barchetta
Sorry aber wr derart besoffen fährt, und das nicht zum ersten mal solte nicht mal mehr mit dem Fahrrad fahren dürfen.
Geh allerdings auch davon aus das sie ein Alkoholproblem haben und rate auch zu einer Therapie.
Ich trau mich ja schon mit einem Radler nicht mehr Auto zu fahren.
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