Das neue Kindschaftsrecht

27. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
Das neue Kindschaftsrecht

Doch, wenn der Vater sein Kind nicht sehen will. Soll man den Umgang erzwingen? Tut man dem Kind damit einen Gefallen? Ich habe das Problem. Mein Sohn leidet sehr darunter. Er sieht seinen Vater ca. alle 3-4 Wochen mal für eine Nacht. Mehr "Zeit" hat er angeblich nicht. Er benimmt sich, als müsste ich noch Danke sagen, wenn er ihn bei sich hat...
Tolle Idee dieses Gesetz, doch wer geht schon so weit.... und zu welchem Preis....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belladonna
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.Mein Sohn ist jetzt fast ein Jahr alt. Die ersten 4 Monate hat sich der KV sehr um ihn gekümmert. Er war so froh, dass er einen Sohn hat. (Wir sind nicht miteinander verheiratet) Jetzt will er nichts mehr von ihm wissen, weil ich nicht zu ihm gezogen bin. Eigentlich wollte ich, dass zwischen Vater und Sohn ein Beziehung entsteht, aber der KV will seinen Sohn nicht sehen. Er zahlt zwar jedes Monat aber er möchte ihn auf keinen Fall sehen. Weiß nicht, wie ich es ihm noch erklären soll , dass es für den Kleinen super wäre, wenn er seinen Vater sehen kann. Versteht jemand sein verhalten?

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo belladonna!
"Versteht jemand sein verhalten?"
Vermutlich niemand besser, ausser dir selbst.
Erklärungen gibt es wahrscheinlich im Duzend, aber nicht eine müsste auf den KV zutreffen.
Ich denke mal, dass jeder der ein Ideal vor Augen hat irgendein Gesamtbild sieht. Fehlt etwas, ist das Bild wertlos.
Ich hatte zuvor auch solche Beziehungen und nur weil MIR etwas fehlte, hatten diese Beziehungen keine Zukunft.
Was soll ich mit einem Kind ohne Mutter?
Was soll ich mit einer Frau ohne Kinder?
Wie geschrieben, nur mögliche Erklärungen!!!

Grundsätzlich finde ich die Reaktionen seitens der Gesetzgeber mit Fingerzeig auf die "gesellschaftlichen Entwicklungen" eher fragwürdig.
Ich behaupte, dass die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (zu ungunsten der ehelichen Kinder!)ausschließlich durch wirtschaftliche Interessen seitens der Industrie-Lobbies begründet ist.

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