Das leidige Thema: Rückzahlung einer Gratifikation!

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kälteteufel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Das leidige Thema: Rückzahlung einer Gratifikation!

Guten Tag liebes Forum,

ich habe mich bereits hier ausgiebig durchgelesen. Allerdings dank immer wieder anderer Formulierungen der jeweiligen
Verträge brauche ich nun doch euren Rat.
Grund: Mein alter AG will mich unbedingt zurück in seinem Unternehmen haben und hat mir bereits einen Vertrag
zukommen lassen. Jetzt habe ich allerdings ein Problem mit meinem jetzigen Vertrag / AG.

Ich habe folgende Formulierungen in meinem jetzigen Vertrag.

- Punkt 1
"...Arbeitsentgelt...Das Arbeitsentgelt wird jeweils am Monatsende gezahlt. Lohnabtretungen sind unzulässig...

- Punkt 2
"...Besondere Bezüge... Jeweils ein halbes Monatsgehalt (Brutto) wird in den Monaten Juni und November eines jeden Jahres als Gratifikation zusätzlich gezahlt...Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, diese Gratifikation an die Gesellschaft zurückzuzahlen, sofern sein Anstellungsverhältnis
nicht mindestens vier Monate nach Erhalt der Gratifikation Bestand hat. Entfällt der Anspruch auf die bereits gezahlte
Gratifikationen rückwirkend, wird der Rückzahlungsanspruch mit der letzten Gehaltszahlung verrechnet.

- Punkt 3
"...Beendigung des Anstellungsverhältnisses... Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

So das sollten alle relevanten Punkte sein. Nun habe ich vor meine Kündigung ca. Ende Februar einzureichen, sodass
ich !ZUM! 31.03. diesen Jahres kündige. Soweit so gut... Meine Gratifikation habe ich mit meinem Novembergehalt kurz vor
Ende des Monats erhalten. Wenn ich es richtig verstehe muss mein Anstellungsverhältniss also mindestens bis zum 31.03 gehen wenn ich das Geld behalten möchte ---> Das tut es doch auch?! Oder gibt es da Streng genommen eine Überschneidung??
Ich bin etwas mit der Zeitangabe etc. überfordert da meine Kündigung sowie die Frist meiner Gratifikation auf den gleichen
Tag fallen.

Ich hoffe ihr werdet aus den Ausschnitten schlau und könnt mir helfen ob die Rückzahlung nun fällig ist oder nicht.

Gruss


-- Editier von Kälteteufel am 29.01.2017 15:47

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn ich mich nicht irre, wirst du die Gratifikation zurückzahlen müssen. Allerdings wäre das doch eine Verhandlungssache mit deinem künftigen alten Arbeitgeber wenn er dich partout zurück haben will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ihr Arbeitsverhältnis hat nach der Kündigung zum 31.03. keinen Bestand mehr, es ist zu dem Zeitpunkt gekündigt.
Da bleibt wirklich nur die Verhandlung mit dem alten Arbeitgeber, dass er eben einen Monat länger wartet oder er hält die Wartezeit nicht aus und zahlt Ihnen das Geld als Ausgleich selber.
Er will Sie, nicht vergessen :devil:

-- Editiert von altona01 am 29.01.2017 21:34

0x Hilfreiche Antwort

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