Das Widerrufsrecht beim eBay-Kauf

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, ebay, Internet, Widerrufsrecht, Widerruf
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

1. Allgemeine Voraussetzungen des Widerrufsrechts

Von Rechtsanwalt Martin Kämpf

Zunächst ist die Freude groß. Das Gebot ist ausreichend. Der Zuschlag wurde erteilt.

Bei Lieferung folgt Ernüchterung. Die gelieferte Ware entspricht nicht den Erwartungen.

Martin Kämpf
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: http://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht
Preis: 95 €
Antwortet: ∅ 9 Std. Stunden

Eine Möglichkeit, den mit gewerblichen eBay-Händlern geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen, ist der Widerruf dessen gemäß §§ 312 d, 355 BGB.

Die folgende Abhandlung soll auf die einzelnen Voraussetzungen des Widerrufsrechts beim Online- und insbesondere beim eBay-Kaufvertrag eingehen.

Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB besteht dann, wenn ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen so genannten Fernabsatzvertrag schließt.

  • Verbraucher

    Verbraucher ist derjenige, der die Ware nicht zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen, sondern zu privaten Zwecken kauft.

  • Unternehmer

    Unternehmer sind gemäß § 14 BGB juristische oder natürliche Personen, die Ihre Verkaufstätigkeit im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ausüben.

    Die Unternehmereigenschaft ist bei Händlern auf der eBay-Plattform insbesondere dann gegeben, wenn ein eigener Shop vorhanden ist oder der Verkäufer die Bezeichnung Powerseller führt.

    Auch der einzelne Verbraucher kann Unternehmer sein, wenn er neben seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit entsprechende Verkäufe tätigt. Dies lässt sich anhand der Bewertungen des einzelnen Verkäufers einschätzen. Anhaltspunkte für eine Unternehmereigenschaft liegen immer dann vor, wenn in kurzer Zeit sehr viele, insbesondere gleichartige Verkäufe vorgenommen werden.

    Für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft kommt es mithin nicht auf den Willen des Verkäufers an, sondern auf dessen Auftreten nach außen.

  • Fernabsatzvertrag

    Ein Fernabsatzvertrag ist unter anderem dann gegeben, wenn ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer über die Lieferung von Waren unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird.

    Fernkommunkationsmittel in diesem Sinne sind neben den modernen Kommunikationsmitteln - E-Mail, Fax, Telefon, SMS - auch die traditionellen, wie zum Beispiel Briefe.

    Beim eBay-Kauf besteht kein Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312 d Absatz 4 Nr. 5 BGB, da hier entgegen des Wortlauts „Versteigerung" keine Versteigerung im Sinne des BGB stattfindet.

2. Widerrufsfrist

Ein beliebter Streitpunkt beim Widerruf eines eBay-Kaufvertrages ist die Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist bezeichnet die Frist, innerhalb derer der Widerruf des Vertrages zu erklären ist.

Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist nicht der Zugang des Widerrufs, sondern die Absendung dessen.

Der Beginn der Widerrufsfrist ist zunächst an drei Voraussetzungen geknüpft.

  • Information des Verbrauchers gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. BGB-Info 1 Abs. 4
  • Lieferung der Ware
  • Widerrufsbelehrung (siehe Punkt 3.) in Textform

Die Widerrufsfrist kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten betragen.
Dies ist abhängig davon, ob und wann der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

  • Erfolgt die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage.
  • Wird der Verbraucher nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat.
  • Belehrt der Unternehmer den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht ist der Widerruf innerhalb von sechs Monaten zu erklären.

3. Voraussetzung der Widerrufsbelehrung

  1. Inhalt der Belehrung

    • Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, beliebig und ohne weitere Voraussetzung zu widerr
    • Angabe der Widerrufsfrist und des Fristbeginns
    • Information, dass ohne eine Begründung in Textform (u.a. Fax, Email, Brief) widerrufen werden kann
    • Hinweis, dass hinsichtlich der Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreichend
    • Name und Anschrift des Widerrufsempfängers
    • der konkrete Vertrag, auf welchen sich die Belehrung bezieht, muss benannt sein

  2. Deutlichkeitsgebot

    Die Belehrung muss deutlich gestaltet sein. Dass heißt, dass sich die Widerrufsbelehrung in Farbe, Schriftbild, Schriftgröße, Schriftart, Kursivschrift oder Fettdruck vom restlichen Text absetzt. Auch ein anderweitiges Hervorheben erscheint möglich.

  3. Sprache

    Die Widerrufsbelehrung ist in deutscher Sprache zu verfassen.

  4. Textform

    Die Widerrufsbelehrung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Textform bedeutet, die Übermittlung per Urkunde oder einem anderen dauerhaften Datenträger.

    Geeignet sind insbesondere Brief, Diskette, CD-Rom, Fax, Computerfax oder E-Mail. Es ist ausreichend, wenn die Belehrung auf dem Bildschirm gelesen werden kann.

    Die auf einer Homepage bereit gestellte Widerrufsbelehrung ist in der Regel nicht ausreichend. Diesbezüglich ist lediglich dann von einer wirksamen Belehrung auszugehen, wenn tatsächlich ein Download dieser erfolgt.

4. Beweislast

Der Unternehmer trägt die Beweislast für alle Tatsachen, aus denen er die Nichteinhaltung der Widerrufsfrist herleiten möchte. Das heißt, in einem eventuellen Prozess muss er diese Tatsachen beweisen.

Dies umfasst insbesondere die wirksam erteilte Widerrufsbelehrung.

Der Verbraucher trägt die Beweislast für alle Tatsachen, hinsichtlich des erklärten Widerrufs - also Inhalt, Absendung und Zugang.

Jede Partei trägt die Beweislast für den jeweiligen Inhalt der abgegebenen Erklärungen.

5. Fazit