Das MoMiG und die Unternehmergesellschaft (UG) kommen

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Das Gründen einer Firma wird einfacher

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

I. Zur Geschichte und Reform

Seit mehr als hundert Jahren gibt es die GmbH. Nun wurde das Gesetz reformiert, da die Konkurrenz ausländischer Rechtsformen wächst. Jährlich gab es inzwischen bis zu 40.000 Neugründungen von englischen Limited-Gesellschaften. Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen. Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig wird diese bewährte und erfolgreiche Unternehmensform fit für den internationalen Wettbewerb. Bestehende Nachteile werden ausgeglichen, die Vorteile bleiben. Es wird einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH wird – wieder - eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

II. Wann tritt das MoMiG in Kraft?

Geplant ist Oktober/November 2008.

III. Was wird novelliert?

Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Folgende große Linien bestimmen die Reform:

  1. Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite (Gründung und normales Lebens werden erleichtert)
  2. Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen ( Missbräuche in der Krise und Insolvenz)

IV. Änderungen im Einzelnen

  1. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. (20 Euro statt 300 Euro wie bisher)
  2. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) kommt als neue GmbH-Variante und kommt ohne Mindeststammkapital aus. Es genügt also eine Einlage von 1 Euro. Dies soll Gründungen erleichtern. Um eine Kapitaldecke zu schaffen, muss eine UG jedes Jahr mindestens ein Viertel des Gewinns als Rücklage in die Bilanz einstellen. Ist diese auf 25.000 Euro angestiegen, also auf das Mindeststammkapital der GmbH, kann die UG in die GmbH umfirmieren. Sie muss es jedoch nicht.
  3. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie bisher bei 25.000 Euro bleiben. Der Ruf und das Ansehen der GmbH werden nicht angetastet. ( Argument: Billig-GmbH)
  4. Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

Mein Rechtstipp:

Alles wird nun erleichtert? Keine Haftung und keine Risiko mehr?

Durch die Novelle sinkt nicht das Haftungsrisiko bei Fehlern oder Missbrauch.

Schon bei der Gründung sollte also eine umfassende Information und Beratung erfolgen, um Risiken und späteren Streit zu vermeiden.
Wir empfehlen rechtzeitig eine Beratung beim Fachanwalt und helfen gerne.


Frag-den-Fachanwalt

Verfasser:  Hermann Kulzer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht