Hallo!
Ich soll dem Finanzamt im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 eine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen, aus der die Einkünfte aus meiner eBay Tätigkeit hervorgehen, die dem Finanzamt leider nicht entgangen sind.
Verkauft habe ich in 2003 ca. 350 Artikel zu einem Preis von jeweils ca. 20 Euro (pro Artikel ca. 2 bis 4 Euro Gewinn). Ich bin eine Privatperson und habe kein Gewerbe angemeldet.
Wie muß eine solche Einnahmeüberschussrechnung aussehen und was muß enthalten sein?
Das Finanzamt will eine Einnahmeüberschussrechnung von mir - bitte um Hilfe...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
Du musst alle Einnahnmen aufführen und alle Ausgaben / Unkosten die Du hattest dagegen rechnen.
Es reicht wenn Du das auf normalen Din A 4 Blättern machst.
Also z.B. links alle Einnahmen - rechts alle Ausgaben (wie Wareneinkäufe , ebay-Gebühren , Internetkosten)
Aber Vorsicht - die Ausgaben müssen alle durch Rechnungen belegbar sein!
Dann rechnest Du die kompletten Einnahmen zusammen und stellst sie den Ausgaben gegenüber. Den Gewinn darauss schlägt das Finanzamt dann auf Deinen Bruttolohn drauf und dann wird Deine Lohnsteuer neu berrechnet.
Du kannst natürlich auch mit den(fertigen) Unterlagen zu einen Steuerberater gehen , der kann Dir bestimmt noch ein paar Tips geben - und soooo teuer ist der auch nicht (ich bezahle 60 Euro) und Du kannst ihn ja nächstes Jahr auch mit absetzten!!!
Ausserdem solltest Du schnellstens mal ein Gewerbe anmelden , man könnte sonst schnell auf Steuerhinterziehung kommen!
Die EAÜ-Rechnung muss nur plausibel sein - nicht mehr und nicht weniger. Unter Umständen kann es bereits ausreichen mitzuteilen:
Einnahmen: 5.800,00 €
Ausgaben: 4.200,00 €
Gewinn: 1.600,00 €
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
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Vielen Dank für die Antworten!
Hallo hoppi,
Wie Du schreibst sollst Du im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 eine Einnahmeüberschus-Abrechnung vorlegen, aus der die Einkünfte aus deiner eBay Tätigkeit hervorgehen.
Wenn Du tatsächlich einen gewerbemäßigen Handel über Ebay betreibst dann ist dies auch beim Finanzamt zu melden und auch dazu dann eine Ein- und Überschußabrechnung zu erstellen.
Dazu soltest Du Dir am besten auch entsprechende Software, wie z.B. von WISO beschaffen.
Handelt Du den tatsächlich ausgesprochen nur mit neuer Ware die Du selbst erst dazu irgendwo extra auch einkaufst?
Es könnte doch auch
durchaus sein, dass Du garnichts mit einem gewerbsmäßigen Händler
zu tun hast weil Du nur mit eigene gebrauchte oder hin und wieder auch einmal mit neue Dinge handelst, was Du meines Wissens dann aber auch nicht über einen solchen Nachweis versteuern müßtest.
Anscheinend hat Dich da entweder nur ein sich selbst ernannter Ebay-Polizist oder irgend ein anderweitiger Neider oder auch ein unzufriedener Kunde angezeigt.
Ich würde aber an Deiner Stelle um jeden weiteren Ärger zu vermeiden auf alle Fälle einmal dazu einige dieser Ebay-Verkaufsunterlagen mir unter den Arm klemmen und entweder zu einem Steuerberater, oder notfalls auch direkt auf das Finanzamt gehen um beraten zu lassen ob Du überhaupt etwas falsch gemacht hast.
Wenn ja, dann kannst Du auch durchaus beim Finanzamt diese Unterlagen noch nachreichen.
Könntest Du mir nicht auch einmal Deinen Ebay-Namen oder irgend eine zur Zeit von Dir angebotene Artikel-Nr. benennen so, dass ich mir einmal ansehen könnte ob bei Dir überhaupt ein gewerbsmäßiger Handel vorliegt der versteuert werden muß?
Mit freundlichen Grüßen
Verkauft habe ich in 2003 ca. 350 Artikel zu einem Preis von jeweils ca. 20 Euro (pro Artikel ca. 2 bis 4 Euro Gewinn). Ich bin eine Privatperson und habe kein Gewerbe angemeldet.
Wie muß eine solche Einnahmeüberschussrechnung aussehen und was muß enthalten sein?
Also verkauft habe ich in 2003 bis Ende September die angesprochenen etwa 350 Artikel. Im Jahr davor war es zirka die gleiche Menge, auch wenn ich dafür komischerweise keine Einnahmeüberschussrechnung erstellen soll.
Es handelte sich dabei ausschließlich um Neuware, allerdings erfolgte der Verkauf eigentlich nur als "Hobby" und nicht zum Zweck, um großartig Geld damit zu verdienen. Trotzdem wurden die Artikel nur für den Zweck eingekauft, um sie wieder zu verkaufen. Abzüglich meiner Kosten (eBay und Post) blieben pro Auktion etwa 2 Euro Gewinn für mich über, also in 2003 insgesamt ca. 700 Euro.
Nachdem ich bereits im Oktober 2003 zum ersten Mal Post vom Finanzamt bekommen hatte, habe ich mit den Geschäften sofort aufgehört (hatte es aber sowieso vor und deshalb auch gar keine Waren mehr zum Verkauf da). Mittlerweile kann man die Auktionen also sowieso nicht mehr ansehen. Das FA wollte seit Oktober immer alle möglichen Belege vorgezeigt bekommen, aber ich hebe aus Gewohnheit absolut nichts auf, also kam nun die Bitte um Zusendung der Einnahmeüberschussrechnung zusammen mit meiner nächsten Einkommenssteuererklärung. Für 2002 scheint sich das FA nicht mehr zu interessieren, obwohl dort ja auch ca. 350 Auktionen mit den gleichen Artikeln beendet wurden. Mir soll's recht sein.
Danke für dein Feedback dazu!
Hallo hoppi,
mit 2002 kann es noch Probleme geben. Das FA kann dich, wenn das FA der Meinung ist du hast deine eBay-Aktionen gewerbsmäßig betrieben, 10 Jahre rückwirkend prüfen. Wenn du keine Unterlagen mehr hast, solltest du die Initiative ergreifen und auf das FA zugehen und versuchen in Gesprächen das Problem zu lösen. Evtl. hast du die Ware ja auch per Überweisung bezahlt? Also ich habe mit dem FA die Erfahrungen gemacht, wenn man auf die Leute zugeht und kooperativ mit arbeitet, kann man immer mit denen (jedenfalls den meisten) reden. Das Problem ist wenn du den Sachbearbeiter irgendwie verärgerst, kann er dich am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Wenn das FA festlegt, das du gewerbsmässigen Handel getrieben hast kannst du nur noch im freundlichen Gespräch oder über das Finanzgericht was ändern. Ergo, ich wiederhole mich, sei am besten freundlich, bereite so viel wie möglich vor und suche dann ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Vielleicht nachdem du dich mit einem Steuerberater besprochen hast. Mir hat dieses Vorgehen schon einige Male geholfen.
Viel Erfolg,
Hajo
Hallo,
ich habe die vorhergehenden Beiträge mit Interesse gelesen, da ich selbst ein ähnliches Problem habe: ich habe 2003 von Februar bis Anfang Oktober ca. 600 Bewertungen (Verkaufswert jeweils ca. 15,- Euro) gesammelt. Ich bin auch darauf gekommen, Waren selbst zu kaufen (hauptsächlich Fachbücher, aber auch Fahrad-PCs und ähnliches) und dann über Ebay zu versuchen, einen höheren Preis zu erzielen, was mir erstaunlich oft gelungen ist, wobei ich aber insgesamt sicher nicht mehr als 1200 Euro verdient habe.
Da ich natürlich anfangs nicht daran gedacht habe, daß das größere Ausmaße annimmt, habe ich auch kein Gewerbe angemeldet. Ich verfüge auch über keine Unterlagen o. ä.Um Ärger zu vermeiden, will ich es bei der Einkommenssteuer auf alle Fälle angeben.
Meine Frage: bekomme ich dann nachträglich ein Problem, weil ich kein Gewerbe angemeldet habe oder ist es durch die Angabe in der Einkommenssteuererklärung erledigt?
Liebe Grüße
Mostpatiently
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