Darlehensvertrag - was muss alles drin stehen?

10. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)
Darlehensvertrag - was muss alles drin stehen?

Guten Morgen,

wir sind gerade am Diskutieren:
Nehmen wir mal an, in einem Darlehensvertrag einer Bank steht unter der Rubrik: Außerordentliches Kündigungsrecht der Bank nur die Rechte der Bank. Sollte hier nicht auch aufgeführt sein, dass der Kreditnehmer nicht außergewöhnlich kündigen kann, bzw. was der Kreditnehmer für Rechte hat, wenn die Bank ihren Pflichten nicht nachkommt oder wenn die Immobilie verkauft wird? Ist solch ein Hinweis Pflicht, oder können das die Banken handhaben wie sie möchten. Wir streiten halt darüber, dass bei der außerordentlichen Kündigung nur das Recht der Bank erwähnt wird.

Dann diskutieren wir darum, ob in einem Kreditvertrag stehen muss, dass ein Darlehen keineswegs vorzeitig abgelöst werden kann. Oder, dass, wenn vorzeitig abgelöst werden kann, Vorfälligkeitszinsen fällig werden?

Ich wünsche allen einen schönen Sonntag und vielen Dank für fachkundige Antworten.

Liebe Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Rechte den Kreditnehmers hinsichtlich einer außerordentlichen Kündigung sind gesetzlich geregelt (§ 490 BGB ) und müssen daher nicht unbedingt im Darlehensvertrag vereinbart werden.

quote:<hr size=1 noshade>Dann diskutieren wir darum, ob in einem Kreditvertrag stehen muss, dass ein Darlehen keineswegs vorzeitig abgelöst werden kann. <hr size=1 noshade>


Das muss nicht im Darlehensvertrag stehen, denn das entspricht der gesetzlichen Lage, abgesehen von den in § 490 BGB beschriebenen Rechten.

quote:<hr size=1 noshade>Oder, dass, wenn vorzeitig abgelöst werden kann, Vorfälligkeitszinsen fällig werden? <hr size=1 noshade>


Das entspricht ebenfalls der gesetzlichen Lage.

Die Bank kennt ihre gesetzlichen Rechte und die des Kreditnehmers genau. Da aber viele Kreditnehmer ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten nicht kennen, werden diese Dinge häufig im Darlehensvertrag noch einmal explizit erwähnt.

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