Darlehensvertrag mit Vermieterin: Rückzahlung, Fristen, Zinsberechnung?

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Darlehensvertrag mit Vermieterin: Rückzahlung, Fristen, Zinsberechnung?

Moin,

ich habe meiner Vermieterin etwas über 2000,- € letztes Jahr geliehen. Dazu gibt es ein Darlehensvertrag, der eine Rückzahlung bis spätestens 07. Januar 2017 fordert in Raten oder gesamt. Raten wurden nicht definiert.

Verzinsung sind 11% p.a. und bei Verzug 5 Prozentpunkte über Basiszins.

Als Sicherheit habe ich die Mietzahlung inkl. Nebenkosten von 500€/Monat genommen und sie bei Verzug zu einer sofortigen Erstellung eines vollstreckbaren Titels verpflichtet.

Das ganze war ein Standard-Darlehensvertrag aus dem Internet (von finanztip.de) den ich halt etwas angepasst habe

Da sie zwischendurch immer wieder krank war und im Krankenhaus lag, hab ich sie zwar erinnert aber mich vertrösten lassen.

Nun kommen der Punkt: In vier Monaten ziehe ich aus - die Miete reicht also nicht mehr um das Darlehen plus Zinsen abzuzahlen, weswegen ich nervös werde.

Habe folgende Fragen dazu:

1. Ist die Verrechnung mit der Miete soweit rechtens? Laut Google, diversen Seiten und Studium des BGB ist es rechtens Miete zu verrechnen bzw. dass der Vermieter seine Mietansprüche an Gläubiger abtritt (was in dem Fall ja bei mir Mieter & Gläubiger in eins ist).

2. Da ich mir das Geld auch nur von der Bank für 11% geliehen habe, bis heute, gehe ich davon aus, das auch nach Verzug (also nach dem 07. Januar) die Verzinsung von 11% p.a. bestehen bleibt, oder?

3. Wie würde sich der Verzugszins berechnen? Ich müsste ja ab 07. Januar täglich das Darlehen plus Zins berechnen und dann pro Tag noch den Verzugszins oben drauf? Wird dann für den nächsten Tag die Gesamtsumme genommen also wird der laufende Verzugszins in den Verzug eingerechnet und neu verzinst pro Tag? Oder wird Verzugszins ab 07. Januar nur für den Netto-Betrag von 2000,- € genommen und auf den eigentlichen Zinssatz von 11% fallen keine Verzugszinsen an?

4. Ich will ab Oktober die Miete einbehalten. Reicht eine schriftliche Ankündigung dazu bis Ende des Monats oder gibt es da eine Frist?

5. Mietvertrag und Darlehensvertrag wurden beide von der Vermieterin unterschrieben, als Vermieter steht aber das Ehepaar drin und nicht nur die Vermieterin. Wer wäre jetzt genau mein Vertragspartner und könnte das ein Problem sein?

Vielen lieben Dank schonmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Qnkel):
und sie bei Verzug zu einer sofortigen Erstellung eines vollstreckbaren Titels verpflichtet.

Ohne notarielle Beglaubigung wäre das wohl wierkungslos.


Ansonsten kommt es bezüglich der juristischen Haltbarkeit der vertraglichen Vereinbarung halt sehr darauf an, wie man das ganze formuliert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja der Vertrag selber ist nicht beglaubigt, ist also kein Titel. Klar, der Paragraph, dass sie mir einen Titel erstellen muss, ist in dem Sinne wirkungslos, weil wenn sie es nicht macht, müsste ich das auch einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zu 1: Imho ist das in dieser Richtung rechtens (nicht unbedingt aber andersrum, also bei einem Darlehen vom Vermieter an den Mieter).

zu 2: Natürlich (solange im Vertrag nichts gegenteiliges steht, etwa Zinsen als Festbetrag)

zu 3: Zinsen werden für gewöhnlich auf ein Jahr gerechnet (nicht tageweise). Und wenn es kein vollständiges Jahr ist dann halt anteilig (Dreisatz).
Und ich denke nichtgezahlte Zinsen erhöhen die Darlehenssumme. Wann sollten denn gem. Vertrag die Zinsen fällig sein?

zu 4: Ja, sollte reichen.
Fraglich ist für mich schon, ob man überhaupt ankündigen müsste. Aber ich würde es auch tun (beweisbar), insbesondere damit keine Kündigung wegen Mietrückstand kommt (etwa von dem Mann, der womöglich gar nichts von dem Darlehen weiß).

zu 5: Das Ehepaar bildet eine GbR. Und damit kannst du dir aussuchen an wen du zahlst (sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist). Also zahlst du an die Frau bzw. verrechnest direkt mit ihren Schulden bei dir.

Wie wurden denn die 2000 Euro damals übergeben? Überweisung? Auf das Konto auf das auch die Miete gezahlt wird?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, Stefan.

Zu 3.: Zusammen mit der Rückzahlung - wurde nix näheres vereinbart.

Zu 4.: Der weiß in der Tat nichts davon.

Zu 5.: Sehr gut, Danke.

Die 2000,- € wurden bar übergeben bei Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Im Vertrag steht, das mit Unterschrift die Nehmerin bestätigt, den Betrag in Bar erhalten zu haben. (So hab ich mir die extra Empfangsquittung gespart).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zu 3.: Zusammen mit der Rückzahlung - wurde nix näheres vereinbart.
Dann würde ich ab 7.1.17 Zinseszinsen ansetzen, die Darlehenssumme erhöht sich also an diesem Tag um 220 Euro.

Zitat:
Zu 4.: Der weiß in der Tat nichts davon.
Da sehe ich dann schon ein paar Probleme.
Ich würde vorsorglich bei der besagten Ankündigung eine Kopie des Vertrages über das Darlehen beilegen (vielleicht vorher noch mal die Frau ansprechen, ob ihr das recht ist, und wenn nicht was sie alternativ möchte - allerdings nicht mehr lange vertrösten lassen).

Stefan

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