Darlehensverlängerung und Abwehrkonditionen

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)
Darlehensverlängerung und Abwehrkonditionen

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Musterfällen/ Urteilen zu folgender Problematik:

Bei einem grundrechtlich besichertem Kredit, der über die gesamte Laufzeit geschlossen wurde, ist der Darlehnsgeber gem. Vertrag verpflichtet, zum Ende der Zinsbindung ein Verlängerungsangebot abzugeben, zu Kondition die für solche Darlehen zu dem Zeitpunkt üblich sind.

Erfüllt der Darlehnsgeber seine vertraglichen Pflichten, wenn er ein Angebot zur Verlägerung ab, in dem er z.B. 5% Zinsen verlangt ?

Gruß
AK

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Erfüllt der Darlehnsgeber seine vertraglichen Pflichten, wenn er ein Angebot zur Verlägerung ab, in dem er z.B. 5% Zinsen verlangt ?


Von dahher weis isch nicht, ob die Konditionen für dieses Darlehen zu dem Zeitpunkt üblich sind.

Zumindest weisen die Kreditzinsen derzeit eine Spanne bis zu 9% auf bei Krediten mit mehrjähriger Laufzeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn das der Präzisierung dient, der vergleichbare Zinssatz bei anderen Instituten fuer derartige Verträge liegt zwischen 1,1 und 1,5 %

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn das der Präzisierung dient, der vergleichbare Zinssatz bei anderen Instituten fuer derartige Verträge liegt zwischen 1,1 und 1,5 %


Dann sollte man dort abschließen, denn die oben eingestellte Vereinbarung bezieht sich nur auf die Bedingungen des Vertragspartners, nicht auf die anderer Unternehmen.

Wobei Werte unter 1,8% im Alltag nur bei kurzer Dauer, absolut guter Bonität und meistens bei Absicherung an oder über 50% vereinbar sind.

5% bewegen sich im oberen aber sicher noch nicht im kritischen Bereich. Basel I bis III lässt grüßen.

Halt bei der eigenen Bank mal nachfragen, ob es nicht günstiger geht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo Berry,

Es geht hierbei nur um grundpfandrechtliche besicherte Kredite mit einem Beleihungsauslauf von unter 60%.

Der Anbieter hat entschieden, dass er das Geschäft mit Privatkunden einstellen will. Deshalb bietet er allen Kunden zur Prolongation nur noch pauschal 5% an. Er vergibt auch keine neuen Darlehen mehr und verlängert auch keine, da üblicherweise niemand die 5% Angebote annimmt.

Kernfrage ist hier, ob der Anbieter mit dem 5 % Angebot seine vertragliche Pflicht erfüllt hat, oder ob er seine vertraglichen Pflichten verletzt?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

Akkarin hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Der Wortlaut des Passus lautet:
"Die Darlehnsgeberin wird dem Darlehensnehmer 1 Monat vor Ablauf der Festschreibungszeit neue, für Darlehen dieser Art bei Ihr dann uebliche Konditionen anbieten."

Zusatzfrage: macht sich der Anbieter durch sein 5% Angebot schadensersatzpflichtig, wobei der Schaden in den Notar- und Gerichtskosten der Grundschuldumschreibung besteht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Kernfrage ist hier, ob der Anbieter mit dem 5 % Angebot seine vertragliche Pflicht erfüllt hat,

Ich würde sage, das dies der Fall ist.

Endgültig klären könnte es nur ein Gericht.



Zitat (von Akkarin):
der vergleichbare Zinssatz bei anderen Instituten fuer derartige Verträge liegt zwischen 1,1 und 1,5 %

Wie viele konkrete Angebote anderer Institute mit 1,1% - 1,5 % hat man denn vorliegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
Kernfrage ist hier, ob der Anbieter mit dem 5 % Angebot seine vertragliche Pflicht erfüllt hat,

Ich würde sage, das dies der Fall ist.

Begründung?
5% ist weder marktüblich, noch vergibt der Anbieter zu dem Zinssatz tatsächlich Darlehen, da üblicherweise dieses Angebot niemand annimmt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Der Anbieter hat aber keine "marktüblichen Konditionen" zugesichert, sondenr nur "neue, für Darlehen dieser Art bei Ihr dann uebliche Konditionen".
Wenn der Kredigeber allen Kunden 5% anbietet, dann ist bei dem Kreditgeber hat 5% üblich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Akkarin
#10

Hallo Akkarin,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-Dazubuchen- Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine ausführliche Prüfung der Unterlagen bzw.
der entsprechenden Informationen erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen
Dienstleistung entspricht.

Wir können Ihnen hierfür gerne ein Pauschalangebot von €249,90 unterbreiten.

Wir empfehlen Ihnen sonst, die Frage bei frag-einen-anwalt.de unter Generelle Themen
einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurückerstattet.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.071 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen