Darlehen oder Schuldübernahme - einseitige Fälligkeitserklärung?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Darlehen oder Schuldübernahme - einseitige Fälligkeitserklärung?

Hey,
der A und die B sind Geschwister. Der Mann der B hat über ein dubioses Geschäftsmodell diverse Gelder, auch welche des A in den Sand gesetzt. Die B übernahm die Schulden und lieh sich auch vom A weiteres Bargeld dafür, sodass zwischen A und B in 2007 eine Vereinbarung schriftlich abgefasst wurde, dass B dem A gegenüber einen Betrag von ca. 20.000,00€ anerkennt und diesen in Raten zu 50€ OHNE Zinsen (mit 38Jahren Laufzeit....) zurückzahlt.
ES wurde keine Fälligkeitsklausel vereinbart, nur noch, dass B "verpflichtet ist, wenn MÖGLICH Sondertilgungen vornimmt".

Jeder sollte merken, dass diese Vereinbarung zwar möglich, aber wirtschaftlich für den A unsinnig ist.

Weiter ging es so, dass die B in 2007 4 Raten leistete und dann die Zahlungen der 50€ einstellte. A schrieb sie daruf an und erklärte: (sinngemäß)"..setze ich eine letzte Frist für die Raten aus November und Dezember bis 10.01.2008. Sollte das Geld bis dahin nicht eingegangen sein, werde ich den ganzen Rest auf einmal fordern!"

A hat also einseitig die Ansage getätigt, dass er den gesamten Restbetrag aus der Vereinbarung fällig stellt, wenn weiterer Verzug zu bemerken ist. Dies ist an sich ein Widerspruch zur ursprünglichen Vereinbarung - ist A aber dennoch schutzlos gegenüber der willkürlichen Zahlmoral der B??
Kann er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den gesamten Restbetrag (ca. 21000€) fordern??

A bedankt sich für jede Hilfe***

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wird die Ratenzahlung nicht eingehalten und angemahnt, kann im Wiederholungsfalle das Darlehen gekündigt und die gesamte Summe auf einmal gefordert werden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Kündigung des Darlehens gem. § 490 BGB bei Verzug mit 2 Raten???

0x Hilfreiche Antwort

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