Darf sie das machen...?

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lev Jäger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf sie das machen...?

Hallo

Ich habe folgendes Problem.Bin 19 Jahre alt,werde in ein Paar Tagen 20.Meine Mutter will mich aus der Wohnung rauswerfen,weil ich ihr angeblich kein Geld für die Miete zahle (monatlich ca 260 Euro).
Kann ihr Wunsch ausm folgenden Grund nicht erfüllen:Bin im Moment arbeitslos (habe im letzten Jahr meine mittlere Reife absolviert,danach besuchte ich ZAB,Zentrum für Bildung und Arbeit.Das ging 9 Monate lang.Dort machten wir Bewerbungstraining,Praktika,usw.Das Ziel der Maßnahme war,eine Ausbildungsstelle zu finden.Trotz vielen abgeschickten Bewerbungen und Versuchen eine Ausbildungsstelle zu finden,habe ich jedoch keine finden können...Während dieser Maßnahme bekam ich ca 240 Euro im Monat vom Staat.) In den ersten 3 Monaten bekam meine Mutter die Hälfte von meinem "Monatslohn" als Hilfe,für die Miete,da sie zu wenig verdient.So...
Da sie zu streng und zu böse zu mir war,hab ich mit dem "Zahlen für die Wohnung" aufgehört und behielt das ganze Geld für mich.Hat sich nicht mehr gelohnt,ihr das Geld zu geben.(Sie verlangte von mir,dass ich täglich um 20:00 Uhr das komplete Licht im Zimmer ausmache.Sonst machte sie ständig die Sicherung am Sicherungskasten aus,und damit blieb ich jeden Abend ohne Elektrizität.Zum Essen machte sie auch nichts.Kaufte nur für sich ein und versteckte dies in ihrem Zimmer.Ständig beleidigte sie mich mit schlimmsten Schimpfwörtern,wenn sie schlecht drauf war(und das war ihr Dauerzustand) ,schrie mich an usw....Und jedoch verlangte dieses Geld von mir..Wer würde denn schon an meiner Stelle zahlen? Genau..Niemand.Und so lief es weiter bis ich mit der Maßnahme fertig war.Jetz suche ich eine Arbeitsstelle (Zeitarbeitfirma/Bau usw) .Sie verlangt nun 260 Euro von mir (1/3 der Wohnungsmiete).

Gestern kam eine Ansage von ihr:Ich sollte bis heute Morgen die Wohnung mit meinen Koffern verlassen,am Sonsten geht die zur Polizei/Amt/... usw,und beschwert sich dort.Sie war sogar beim Anwalt gewesen,und er hat zugestimmt,dass die mich aus der Wohnung rauswerfen darf,ohne ein Wort zu sagen,weil ich der kein Geld für die Wohnung zahle,und somit angeblich kostenlos wohnen will.Sie macht mir das Leben zur Hölle...was soll ich tun???
Sprechen kann man mit ihr nicht,sie rastet sofort aus und fängt an mich zu beleidigen...Und sagt dass ich mich aus der Wohnung "ausziehen" soll.

Was soll ich machen? Darf sie das tun???

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Ja, natürlich darf sie das. Da du volljährig bist besteht keine (gesetzliche) Verpflichtung dich weiter in ihrer Wohnung wohnen zu lassen.

Davon unabhängig besteht auch keine Unterhaltspflicht dir gegenüber da du verpflichtet bist deinen Lebensunterhalt selbst durch Arbeit sicherzustellen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Da Du noch nicht 21 bist, kann Dir das Jugendamt noch helfen. Nur, eines ganz klar, auch dort muss man Miete zahlen. Wie kommst du blos auf die Idee, sie müsste Dich gratis wohnen lassen und durchfüttern?

wirdwerden

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#3
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Also eigentlich darf sie das.
Wie wirdwerden schon geschrieben hat , kann das JA dir dabei helfen.
Auch wenn du den Gedanken vlt. daran verlierst nun eine eigene Wohnung zu nehmen müsstest du ja dann Hartz4 beantragen , aber ich glaub da wird dann gesagt das du unter 25 bist und somit deine Mutter für dich noch aufkommen muss.

Jedenfalls die Tochter einer Nachbarin hat vom Amt keine Hilfe bekommen da sie erst 23 war und somit hiess es ihre Eltern sind für sie noch zuständig.

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie verlangt nun 260 Euro von mir (1/3 der Wohnungsmiete).

Wär doch human?

quote:
.Meine Mutter will mich aus der Wohnung rauswerfen,weil ich ihr angeblich kein Geld für die Miete zahle (monatlich ca 260 Euro).


Angeblich?

quote:
Da sie zu streng und zu böse zu mir war,hab ich mit dem "Zahlen für die Wohnung" aufgehört und behielt das ganze Geld für mich


Du hast definitiv nix bezahlt. Solche Mitbewohner kann sich keiner leisten.

quote:
Jetz suche ich eine Arbeitsstelle (Zeitarbeitfirma/Bau usw)


Eine gute Idee.

quote:
.Sie macht mir das Leben zur Hölle...was soll ich tun???


Nix wie raus da...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
Lev Jäger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Nix wie raus da..." Was diesen Satz angeht..Da hätte ich noch eine Frage an dich,Loddar,und an alle,die vlt einen guten Ratschlag hätten.
Habe seit Dienstag eine Arbeitsstelle.Wenn ich es schaffe dies durchzuziehen,bekomme ich um die 900-Euro monatlich (Netto). Die Arbeit ist extrem hart. ===> Ich will so schnell wie möglich weg von zuhause,will ausziehen (WG wäre auch eine gute Lösung) Die Mutter verlangt nun 300 Euro monatlich von mir... An wenn soll ich mich wenden,um dieses Problem zu lösen? Kostet WG was?

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Kostet WG was?

Natürlich nicht. Die schenken dir die Miete, den Strom, die Nebenkosten usw...#

Man, wach auf!!! Meinst und allen Ernstes, du kannst woanders umsonst wohnen, irgendjemand zahlt schon? :augenroll:

Wieso macht man eigentlich erst mit 18/19 die mittlere Reife?



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"gruß azrael"




-- Editiert am 11.08.2010 19:16

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, was meinst Du, wovon die Miete einer WG gezahlt wird? Dass der liebe Gott €-Scheinchen zu kleinen Brieftauben bastelt und auf die WG-Bewohner runterrieseln lässt, oder wie?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lev Jäger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ihr kapiert es alle immer noch nicht...Ich bin bereit für die Miete zu zahlen,das ist nicht die Frage.Wollte bloß wissen ob WG was kostet.Es tut mir leid,dass nicht alle so schlau wie zb solche wie "wiederwerden" sind........Deine Kommentare sind nutzlos....

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend Lev Jäger,

auch wenn Du jetzt bereit bist Deiner Mutter "Kostgeld" abzugeben, so ist sie nicht verpflichtet, Dich in ihrer Wohnung wohnen zu lassen.

quote:
.Wollte bloß wissen ob WG was kostet


Was meinst DU denn damit? Was das Wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) kostet? Kann man doch so nicht beantworten.

quote:
An wenn soll ich mich wenden,um dieses Problem zu lösen?


An niemanden. Du bist volljährig, erwachsen. Das bedeute, für sich selber zu sorgen und seine Probleme selber zu lösen.

Das hier das JA noch helfen wird, ist nicht gesagt. Sehe ich aber auch nicht. Das JA kann beratend tätig werden, wenn Du noch unter 21 bist. Aber ausdrücklich "KANN". Das JA muss es nicht.

Such Dir eine kleine Wohnung und gründe Deinen eigenen Hausstand.

LG nero

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Deine Fragen auch.
Was soll das denn heißen Wollte bloß wissen ob WG was kostet. ?

Und wie war das jetzt mit der mittleren Reife?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
von Loddar am 10.08.2010 22:38

Loddar hat das wieder auf den Punkt gebracht! Danke!

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich schließe mich Pachlus an!

Offtopic: Ich finde es erschreckend, wie naiv und unwissend volljährige junge Menschen durch die Welt tappen. Wie kann es angehen, dass jemand nicht weiß, dass er ab 18 für sich selbst verantwortlich ist, dass das Leben finanziert werden muss und einem nichts geschenkt wird? Unfassbar. :???:

Sind die Jugendlichen so beratungsresistent und wollen nur das zur Kenntnis nehmen, was für sie bequem ist? Nämlich nur ihre Rechte, nicht aber die Pflichten. Oder sind die Erwachsenen so schlechte Vorbilder, Lehrer, Berater?

Oder ist der Bengel hier ein Fake? Wär mir im Moment fast am liebsten...

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Wenn man das Elternhaus nach dieser Schilderung bedenkt, glaube ich, kann man ihm / ihr gar keinen Vorwurf machen.

Meistens wird das gelebt, was vorgelebt wird, insofern doch schonmal löblich, wenn sie / er im Gegensatz zur Mutter arbeitet.

Und mal ganz ehrlich: Was ist das denn bitte für eine Mutter, die so mit Ihrem eigenen Kind umgeht ? Ich meine, man muss zwar immer beide Seiten sehen aber die Mutter hat sie doch auch nicht mehr alle.

Ich würde mich natürlich lösen wollen und sofern das Geld es hergibt, ist eine WG erstmal die kostengünstigste Variante, wenn man denn WG fähig ist, d.h. als Kompromiss mit anderen unter einem Dach leben kann.

Ich wünsche alles Gute und bin zugegeben froh, dass ich solche Probleme nicht habe und bei mir alles in geregelten Bahnen verläuft.

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"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@nero70:
"Das hier das JA noch helfen wird, ist nicht gesagt. Sehe ich aber auch nicht. Das JA kann beratend tätig werden, wenn Du noch unter 21 bist. Aber ausdrücklich "KANN". Das JA muss es nicht."

Das Gesetz dazu liest sich anders.
SGBVIII
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Und mal ganz ehrlich: Was ist das denn bitte für eine Mutter, die so mit Ihrem eigenen Kind umgeht ? Ich meine, man muss zwar immer beide Seiten sehen aber die Mutter hat sie doch auch nicht mehr alle.


Nun ja, ist leichter gesagt als getan. Wenn man sich die bisherige Laufbahn des/der TE ansieht, ist die ja nicht gerade mit Ruhm gepflastert. Da kann ich die Mutter schon verstehen, dass irgendwann Schluss mit lustig ist. Mit (knapp) 19 die mittlere Reife geschafft, danach auch nicht viel auf den Streifen gekriegt, Weigerung, sich an den Haushaltungskosten zu beteiligen - da neigt der mütterliche Instinkt dann doch bisweilen dazu, das schmarotzende Junge aus dem ach so heimeligen Nest zu werfen.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ hamburgerin: das Jugendamt "soll" aber muss nicht helfen! Tja, und immer die Eltern mit ins Boot der Verantwortung ziehen, ich weiss nicht so recht. Es gibt doch genug Familien, in denen alle Kinder geraten, nur das berühmte eine nicht, eben das "schwarze Schaf". Gibt es halt, ganz ohne Schuldzuweisung. Und selbst bei schlechtem Vorbild, mit 19 sollte man in der Lage sein, sich davon los zu machen. Oder will er sich mit 50 immer noch darauf berufen, dass da in der Jugend mit seiner Erziehung was schief lief?

Wenn jemand mit 19 auf die Idee kommt, dass man für Kost und Logis nichts zahlen muss, wo immer man lebt, zumindest nicht in einer WG, dann kann das nicht nur an mangelhafter Erziehung liegen. Beim besten Willen nicht.

wirdwerden

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#17
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dame aus der Hansestadt,

genau das...

quote:
wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist


.... sagt das von mir Geschriebene doch aus.

Das JA kann entscheiden ob es noch beratend tätig wird. Es muss aber nicht.

quote:
Das Gesetz dazu liest sich anders.


Sehe ich nicht so .Ist lediglich in der Weise eines Gestzestextes formuliert.

LG nero

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