Darf mein neuer Chef mir den Urlaub verweigern?

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf mein neuer Chef mir den Urlaub verweigern?

Ich hab im Mai eine neue Arbeit in der Pflege (Dorfhelferin) angefangen. Meiner damalige Chefin gab ich schon vor der Einstellung bescheid, das ich im September aber für eine Woche frei haben muss, da ich familiäre Angelegenheiten in Hamburg zu erledigen habe, die sich nicht aufschieben lassen. Ich selbst komme aus Bayern. Sie war damit einverstanden, vermerkte es und nach 3 Monaten sah ich es sogar im Urlaubskalender bei uns stehen.
Nun habe ich aber seit nicht mal einem Monat einen neuen Chef, der die Firma übernahm. Dieser machte gleich Nägel mit Köpfen, was ja an einigen Ecken ok ist. Entließ Angestellte, die schlechte Arbeit hinterließen oder Regeln der Pflege mehrmals missachteten - absichtlich, weil sie es konnten. Die Kunden sind zufriedener. Doch nun will er mir diesen Urlaub, den ich dringend brauche, nicht gestatten. Ich bin 6 Monate in der Probezeit und ja ich kenne die Regel. Doch wie sieht es mit der ehemaligen Vermerkung/Vereinbarung aus? Ich habe auch keinen neuen Vertrag unterschrieben, keiner von uns.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Im Arbeitsrecht gilt das Günstigkeitsprinzip, soll heißen, ist eine Individualvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger als die gesetzliche oder tarifliche Regelung gilt die individuelle Vereinbarung.
Das Problem ist hier: Können Sie irgendwie die Bewilligung des Urlaubs nachweisen, haben SIe irgendetwas schriftlich dazu?

Wenn Sie einen Nachweis haben scheint mir die Klage auf Bewilligung des Urlaubs durchaus aussichtsreich. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage und das Ganze läuft im Eilverfahren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn Sie einen Nachweis haben scheint mir die Klage auf Bewilligung des Urlaubs durchaus aussichtsreich.

Stimmt.

Und dann schon mal nach einem neuen Job umsehen, falls der Chef einem die Klage übel nimmt und kündigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12311.02.2019 12:20:32
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von altona01):
Wenn Sie einen Nachweis haben scheint mir die Klage auf Bewilligung des Urlaubs durchaus aussichtsreich.

Stimmt.

Und dann schon mal nach einem neuen Job umsehen, falls der Chef einem die Klage übel nimmt und kündigt.


Genau davor habe ich Angst. Denn ich bin ja noch offiziell in der Probezeit und die Kündigungsregeln sind da anders.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Ni8ke):
Genau davor habe ich Angst.

Man wird sich entscheiden müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Man sollte hier grundsätzlich den Dialog mit dem Chef suchen. Sie sollten ihm dabei vor Augen führen, dass sie ja andernfalls in den letzten 2 Monaten des Jahres den Urlaub (vermutlich min. 14 Tage) )nehmen müssten, was zu betrieblichen Problem führen könnte, denn auch während der Probezeit hat man immer einen anteiligen Urlaubsanspruch, den man aber natürlich in der Probezeit nicht einklagen sollte . Man könnte vielleicht dem AG entgegenkommen, dass man im Gegenzug auch an weniger beliebten Tagen Dienst machen würde, denn das ist normalerweise immer für den AG ein Problem. Wichtig ist, dass es nicht als Drohung rüber kommt, denn dann ist man schnell draußen. Hier ist Fingerspitzengefühl angesagt.

Wenn der Chef bei seiner Position bleibt, muss man in den sauren Apfel beißen und für die Zukunft lernen: Man sollte rechtzeitig einen Urlaubsantrag schriftlich stellen und genehmigen lassen.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

...oder man lässt sich bei der Einstellung die Absprache schriftlich bescheinigen.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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