Hallo, vielleicht kann mir hier ja jmd. helfen.
Es geht um ein Fläche entlang der Fahrbahn, die optisch nicht zum durchgehenden Rad- oder Fußweg gehört. Diese verlaufen parallel dahinter. Die Fläche ist erhöht (durchgehender Bordstein). Im vorderen Teil befindet sich eine Haltestelle. Die Fläche ist so lang, dass man auch in mehr als 15m Entfernung zum Haltestellenschild auf dieser parken kann. Sonstige Schilder oder so sind nicht vorhanden. Was meint ihr?
Darf man hier parken?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Das Parken ist nur zulässig:
1) auf ausgewiesenen Parkflächen (dazu gehört immer auch das blaue Schild mit dem weißen P; Zeichen 314)
oder
2) auf der Fahrbahn am Straßenrand, wenn dies nicht durch ein Parkverbot oder zu geringen Abstand zu Einmündungen, Bahnübergängen usw. verboten ist.
Mit anderen Worten: nein, dort darf man nicht parken.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hatte gelesen, dass man zum Parken auch den Seitenstreifen nutzen darf. Könnte man diese Fläche nicht als solchen ansehen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es handelt sich nicht um einen Seitenstreifen, da die Fläche erhöht ist und durch einen Bordstein abgegrenzt wurde.
Ah, ok. War auch meine Vermutung, aber ich habe diesbezüglich nirgends etwas in einem Gesetz gefunden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
29 Antworten
-
28 Antworten
-
7 Antworten