Darf man hier parken?

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rantanplan0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man hier parken?

Hallo, vielleicht kann mir hier ja jmd. helfen.

Es geht um ein Fläche entlang der Fahrbahn, die optisch nicht zum durchgehenden Rad- oder Fußweg gehört. Diese verlaufen parallel dahinter. Die Fläche ist erhöht (durchgehender Bordstein). Im vorderen Teil befindet sich eine Haltestelle. Die Fläche ist so lang, dass man auch in mehr als 15m Entfernung zum Haltestellenschild auf dieser parken kann. Sonstige Schilder oder so sind nicht vorhanden. Was meint ihr?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das Parken ist nur zulässig:

1) auf ausgewiesenen Parkflächen (dazu gehört immer auch das blaue Schild mit dem weißen P; Zeichen 314)

oder

2) auf der Fahrbahn am Straßenrand, wenn dies nicht durch ein Parkverbot oder zu geringen Abstand zu Einmündungen, Bahnübergängen usw. verboten ist.

Mit anderen Worten: nein, dort darf man nicht parken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Rantanplan0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte gelesen, dass man zum Parken auch den Seitenstreifen nutzen darf. Könnte man diese Fläche nicht als solchen ansehen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Es handelt sich nicht um einen Seitenstreifen, da die Fläche erhöht ist und durch einen Bordstein abgegrenzt wurde.

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#4
 Von 
Rantanplan0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, ok. War auch meine Vermutung, aber ich habe diesbezüglich nirgends etwas in einem Gesetz gefunden.

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