Darf man fristlos kündigen bei...

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Darf man fristlos kündigen bei...

...unentschuldigtem fehlen?
Mein Chef meint mir eins reinwürgen zu wollen und sagt ich wäre unentschuldigt mehrere Tage von der Arbeit fern geblieben wegen Notdienst obwohl wir eigentlich ausgemacht haben auf Abruf bereit sein.
Darf da der Chef fristlos oder auch ordentlich kündigen bevor man überhaupt eine Abmahnung bekommen hat?
Leider steht fast überall im Netz was anderes...

Wir habens jetzt bei eine Abmahnung belassen durch einreden aber ich würde es trotzdem gerne wissen

Vielen Dank schonmal.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Unentschuldigtes Fehlen gehört zu den Klassikern, bei denen eine Abmahnung einer Kündigung vorangeht. Kündigungen ohne vorangehende Abmahnung sind in einigen krassen Fällen von Fehlverhalten möglich - siehe z.B. http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-10/arbeitsrecht-irrtum-falschannahme-
In deinem Fall scheint das Fehlen aber doch irgendwie zweifelhaft, wenn doch Bereitschaft vereinbart war. Zu prüfen wäre außerdem, was im AV dazu vereinbart ist.

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-- Editiert :blaubär: am 05.01.2015 18:36

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Fristlose Kündigungen bedürfen keiner Abmahnung, um wirksam zu sein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Captain ahab
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Im AV ist von Notdienst nichts erwähnt.
In dem Fall wäre es nur angeblich unentschuldigtes fehlen vom 22. bis Neujahr (Feiertage ausgeschlossen)
Alle waren zu dem Zeitpunkt beurlaubt da der Betrieb gesagt hat das dieser ab 22. bis zum 5.1. zu ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Das wird das Gericht überprüfen, wenn denn Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Nur einer Abmahnung bedarf es nun mal nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

Warum solche spitzfindingen Antworten, ist doch überflüssig?
Blaubär hat das schon ganz richtig erklärt und dann so eine Verneinung von Dir.
Na klar muss der AG nicht abmahnen. Abert das Arbeitsgericht wird in aller Regel die fristlose kassieren, sofern sich der AN per Kündigungsschutzklage wehrt. Das Letzteres notwendig ist, kann man doch in einem Nebensatz erwähnen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Jawoll Herr Oberlehrer von der Dorfschule. Kannst Du doch meinen Beitrag entsprechend ergänzen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@immerwieder: /// Im AV ist von Notdienst nichts erwähnt.

"Notdienst" - so steht es tatsächlich im ersten Treat - ist nun wirklich etwas ganz anderes. Und tatsächlich hatte ich den Begriff auch gleich in Bereitschaftsdienst transformiert, weil das wohl sachgerecht sein dürfte.
Denn Notdienst gilt der Abwehr einer Not, eines wirklcihen Notfalls - und dazu ist jeder verpflichtet und das muss auch in keinem Vertrag festgehalten werden.

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