Moin moin,
ich habe eine kleine Frage. Wenn jetzt ein Internetshop, der seine Kunden geprellt hat, wegen Betruges rechtskräftig verurteilt wurde. Darf man das Urteil mit dem Aktenzeichen veröffentlichen, um zB andere geprellte Kunden auf das Urteil aufmerksam zu machen? Zwecks, das diese Menschen auch die Möglichkeit bekommen, ihr Geld oder ihre Waren zu erhalten?
LG
Vigilante
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Darf man eine Verurteilung veröffentlichen?
1. Februar 2014
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Frage vom 1. Februar 2014 | 13:07
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 38x hilfreich)
Darf man eine Verurteilung veröffentlichen?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2014 | 15:06
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gerichtsurteil-im-Internet-Veroeffentlichen---f35668.html
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#2
Antwort vom 1. Februar 2014 | 17:08
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 38x hilfreich)
Danke für die Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Geht das, so lange ich dann eben nur den Firmennamen stehen lasse, aber alles andere Schwärze? Wie eben Namen der Beteiligten, Anwälte, Richter, etc.
Der Fall ist ja ähnlich gelagert, aber eben nicht der Gleiche. Hier geht es sich ja um ein Fabrikationsfehler und nicht um einen Firmenbetrug.
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#3
Antwort vom 1. Februar 2014 | 17:21
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Geht das, so lange ich dann eben nur den Firmennamen stehen lasse,
NEIN !!!
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#4
Antwort vom 1. Februar 2014 | 17:37
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 38x hilfreich)
Das ist sehr präzise Danke
Was anderes, was mache ich wenn ich geprellte Kunden finde? Darf ich diese dann darauf hinweisen?
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#5
Antwort vom 1. Februar 2014 | 18:04
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Was anderes, was mache ich wenn ich geprellte Kunden finde? Darf ich diese dann darauf hinweisen?
Wahre und beweisbare Tatsachenbehauptungen sind OK!
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