Darf man anonym bloggen?

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Blog, Blogger, Name, Klarname, Künstlername, Impressum
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Impressumspflicht - muss ein Blogger seinen echten Namen nennen? Reicht ein Künstlername?

Frage: Ich würde gerne einen Blog starten, möchte den Blog aber nicht in Verbindung mit meinem Namen veröffentlichen. Als Blogger müsste ich ja ein Impressum führen. Kann ich im Impressum z.B. einen Anwalt angeben? Ich vereinbare mit dem Anwalt, dass der Blog über ihn läuft, aber die Texte kommen von mir. Kann ich mir so meine Anonymität bewahren?

123recht.de: Impressumspflicht heißt nicht zwingend, dass der Blogger oder Autor namentlich in Erscheinung treten muss. Wichtig ist aber, dass es eine Person gibt, die inhaltlich die Verantwortung übernimmt. Das kann z.B. auch ein Rechtsanwalt sein, wenn Sie das mit dem Anwalt so vereinbaren. Haben Sie eine Person, die die Verantwortung übernimmt, dann können Sie ohne Nennung Ihres eigenen Namens bloggen.

Frage: Und was ist mit einem Künstlernamen?

123recht.de: Im Impressum muss eine "ladungsfähige Anschrift" stehen, also ein Adresse samt Namen zur Zustellung von Klagen. Ein Künstlername reicht da also nicht, es muss der Klarname sein.

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