Darf ich meine Blu Rays auf meine Festplatte kopieren?

23. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich meine Blu Rays auf meine Festplatte kopieren?

Hallo,

ich würde gerne einige Filme die ich auf Blu Ray habe, abends oder im Urlaub auf dem Notebook gucken.
Dafür müsste ich sie auf das Notebook kopieren.

Ist das für den privaten Gebrauch erlaubt oder könnte das eine Freiheits- oder Geldstrafe geben? In
den USA dürfen die am Flughafen ja glaube ich sogar Notebooks u.a. durchsuchen...

Gruß
ebody

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von ebody):
Ist das für den privaten Gebrauch erlaubt oder könnte das eine Freiheits- oder Geldstrafe geben?

Kommt auf das Land an, in dem man damit erwischt wird.


In Deutschland wäre das erlaubt, wenn der Film dann nicht im größeren Kreis vorgeführt würde und man noch im Eigentum der DVD wäre.
Ganz real dürfte es wohl am Kopierschutz scheitern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Ganz real dürfte es wohl am Kopierschutz scheitern ...


loooooool

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
loooooool
Wieso LOL?

Wen ich mich richtig erinnere, ist es nicht erlaubt einen Kopierschutz zu umgehen, egal wie gut oder schlecht der ist...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
loooooool
Wieso LOL?

Wen ich mich richtig erinnere, ist es nicht erlaubt einen Kopierschutz zu umgehen, egal wie gut oder schlecht der ist...

Es ist nicht erlaubt, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Wenn man ihn umgehen kann, ist er aber offenkundig nicht wirksam...

Das ist aber im beschriebenen Zusammenhang m.E. unerheblich, weil §53 UrhG gar nichts zum "Kopierschutz" sagt. §53 UrhG erlaubt die Herstellung einzelner Kopien auf beliebigen Trägern, sofern damit keine Erwerbszwecke etc. verbunden sind, also nur zum privaten Gebrauch.
Dabei darf keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage oder Quelle verwendet werden.
Auch §95a UrhG greift dabei m.E. nicht, weil der rechtmäßige Zugang zum Werk bereits besteht (es wurde ja die Original-DVD gekauft), und nicht erst durch die Überwindung des Kopierschutzes möglich gemacht wird.

"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
(§95a UrhG )

-- Editiert von eh1960 am 24.01.2018 14:37

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von ebody):
ich würde gerne einige Filme die ich auf [ kopiergeschützten ] Blu Ray habe ... auf das Notebook kopieren.

Ist das für den privaten Gebrauch erlaubt


Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen zum eigenen privaten Gebrauch ist jedenfalls nicht mit Freiheitsstrafen oder Geldbußen sanktioniert. Und das Bundesverfassungsgericht wollte eine Verfassungsbeschwerde einer Privatperson gegen das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen nicht zur Entscheidung annehmen mit der Begründung, auch wenn die Umgehung von Kopierschutznahmen zum eigenen privaten Gebrauch rechtswidrig sei und deshalb zu Schadensersatz an die Rechteinhaber verpflichten könnte, so sei doch nicht ersichtlich, daß in Deutschland jemals Privatpersonen wegen Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum eigenen Privatgebrauch von den Rechteinhabern belangt worden wären, und der Beschwerdeführer habe auch nicht aufgezeigt, weshalb er bei privaten Kopierschutzumgehungen solche zivilrechtlichen Schritte zu befürchten hätte.

Zitat:
könnte das eine Freiheits- oder Geldstrafe geben?


Die geltenden deutschen Regelungen drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe nur bei "gewerblicher" Kopierschutzumgehung / Kopieerstellung an, und bei Kopierschutzumgehung zum alleinigen Privatgebrauch geben sie nur dem Rechteinhaber eine Handhabe und auch "nur" zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und/oder zukünftige Unterlassung ( wobei letzteres, so der BGH, in Deutschland (bisher) nicht bekannt und (vermutlich) auch zukünftig nicht zu befürchten sei. )

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich hoffe es ist ok das ich mich mit einer Frage an diesen Thread hänge.

Wir haben also geklärt, dass es ok ist für den privaten Gebrauch digitale Kopien anzulegen und dafür auch auch den Kopierschutz zu umgehen.

Aktuell überlege ich meine BluRay Sammlung zu digitalisieren um diese auf meinem NAS zu speichern. Muss ich nun allerdings die BluRays aufheben um weiterhin im Besitz der Originale zu sein?

Das Verkaufen keine Option ist dürfte soweit klar sein, aber kann man die Originale verschenken oder vernichten?

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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