Darf ich fristlos das Zimmer in meiner Wohngemeinschaft kündigen?

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jhinsu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich fristlos das Zimmer in meiner Wohngemeinschaft kündigen?

Moin.

Momentage lebe ich in einer Wohngemeinschaft mit 3 anderen Mitbewohnern.
Ich bin im November letzten Jahres eingezogen und war damit der zweite, der in die Wohnung gezogen ist.

Jeder von uns hat für sein Zimmer einen Mietvertrag, heißt es gibt keinen Hauptmieter und jeder hat sein Zimmer individuell gemietet.

Mein Problem in der WG ist, das einer der Mitbewohner regelmäßig laute Partys in der Wohnung schmeißt, meist zwar am Wochenende, aber auch in der Woche und da ich momentan eine 7-Tage Woche habe, macht es es sehr anstrengend, da ich oft früh morgens hoch muss.
Zudem werden in der Wohnung von meinen Mitbewohner regelmäßig Drogen konsumiert, dabei eigentlich alles mögliche aber vor allem wird hier gekifft. Ich will nun auch kein Spießer sein und es war abgesprochen, das wenn überhaupt nicht in der Wohnung gekifft wird. Jedoch auch nach meheren Diskussionen darüber wird weiterhin in der WG konsumiert und da durch riecht es auch dementsprechend.
Von der Sauberkeit der Mitbewohner allgemein muss ich nicht einmal mit anfangen, ich muss mich mehr oder weniger dazu entscheiden die ganze WG verdrecken zu lassen oder ich mach alles alleine sauber - was ich schlussendlich auch tue.

Nun kommt ja als erster Gedanke nahe, mich mit allen zusammenzusetzen und darüber in Ruhe zu reden und genau dies hab ich getan. Mehrere Male. Ohne Besserung und anscheinend bin ich auch der einzige den es interessiert.

Dann hab ich mich an meine Vermieterin gewendet und wir haben letztes Gespräch geführt mit Vermieterin und das hat auch nicht geholfen.

Meine Frage also ist: Ist es mir gestattet fristlos das Zimmer zu kündigen und auszuziehen, wenn mir die Wohnsituation so zu viel ist und die Vermieterin trotz Kenntnis über das ganze nichts dagegen unternimmt? ( Wenn sie überhaupt was dagegen machen kann?! )

Frage am Rande: Meine Vermieterin hat einige Male die WG ohne Grund/Erlaubnis oder Ankündigung betreten.
Ich habe gelesen, dass das schon ein Grund ist, fristlos ausziehen zu dürfen.
Könnte ich das mir im Notfall zum Nutzen machen oder ist das eher sinnlos, da dies durchaus schon einige Monate her ist?

Vielen Dank für jede Antwort und einen wunderschönen Tag allerseits. (:

-- Editiert von Moderator am 06.11.2017 19:06

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2017 19:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Jhinsu):
Meine Frage also ist: Ist es mir gestattet fristlos das Zimmer zu kündigen und auszuziehen, wenn mir die Wohnsituation so zu viel ist und die Vermieterin trotz Kenntnis über das ganze nichts dagegen unternimmt? ( Wenn sie überhaupt was dagegen machen kann?! )
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein Weiterwohnen nicht mehr zumutbar ist. Das ist eher selten der Fall. Bisher gings ja auch, wenn auch mehr schlecht als recht. Daher würde ich annehmen, dass eine fristlose Kündigung nicht möglich. Fristgemäß solltest du jedoch kündigen können, wenn kein Kündigungsausschluss vorhanden ist.

Zitat (von Jhinsu):
Frage am Rande: Meine Vermieterin hat einige Male die WG ohne Grund/Erlaubnis oder Ankündigung betreten.
Ich habe gelesen, dass das schon ein Grund ist, fristlos ausziehen zu dürfen.
Wenn du eine Wohnung alleine für dich mietest, dann darf der Vermieter die Wohnung nicht betreten. Da du nur ein Zimmer zur Alleinnutzung und den Rest nur zur Mitbenutzung gemietet hast, darf der Vermieter in die Wohnung. Da liegt der entscheidene Unterschied.

PS: Besitz von Drogen ist strafbar. Das könntest du also zur Anzeige bringen. Ich vermute, das verbessert das Verhältnis in der WG nicht. Aber wenn du deinen Mitbewohnern deutlich machst, dass du das nicht weiter akzeptieren sondern anzeigen wirst, dann wird der offene Konsum möglicherweise eingestellt.

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