Darf eine Kopie einer gestellten Strafanzeige an Dritte weitergegeben werden?

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gutmensch123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf eine Kopie einer gestellten Strafanzeige an Dritte weitergegeben werden?

Liebe Community,

folgender Sachverhalt: Eine Familie wird durch einen Nachbarn der Ruhestörung beschuldigt. Es kam dabei wohl zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen der Familie und dem Nachbarn.

Dieser Nachbar meldete die Ruhestörung dem Vermieter der daraufhin die Familie wegen der vermeintlichen Ruhestörung abmahnt.

Neben den protokollierten Ruhestörungen enthält die Mahnung zudem aber folgenden Hinweis "Des Weiteren liegt uns vom 24.10.2017 eine Kopie einer Strafanzeige wegen Körperverletzung vor".

Jetzt zu meiner Frage:

Angenommen der Nachbar hat gegen jemanden aus der Familie eine Strafanzeige wegen KV erstellt, darf er dann eine Kopie der Strafanzeige an Dritte (den Vermieter) weitergeben?
Durch den Wortlaut des Vermieters entsteht bei mir der Eindruck, dass die bloße Anzeige einen negativen Einfluss auf das Verhältnis zwischen der Familie und Vermieter hat, obwohl ja noch durch keine Instanz begutachtet wurde ob an dem Vorwurf der KV überhaupt was dran ist.

Was ist wenn der Beschuldigte unschuldig ist? Ist das dann üble Nachrede?

viele Grüße in die Runde,
Gutmensch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Gutmensch123):
Angenommen der Nachbar hat gegen jemanden aus der Familie eine Strafanzeige wegen KV erstellt, darf er dann eine Kopie der Strafanzeige an Dritte (den Vermieter) weitergeben?

Ja, darf er.



Zitat (von Gutmensch123):
Was ist wenn der Beschuldigte unschuldig ist?

Dann kann er das dem Vermieter unter Beifügung von Nachweisen mitteilen.



Zitat (von Gutmensch123):
Ist das dann üble Nachrede?

Da käme es auf den Gesamtkontext an.
Eine reine Information über einer tatsächlich gestellte Strafanzeige dürfte keine sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Angenommen der Nachbar hat gegen jemanden aus der Familie eine Strafanzeige wegen KV erstellt, darf er dann eine Kopie der Strafanzeige an Dritte (den Vermieter) weitergeben?

Klar.
Der Nachbar hat die Strafanzeige selbst erstellt (= sein geistiges Eigentum), also darf er sie auch weitergeben.
Datenschutz ist unproblematisch, denn in der Strafanzeige werden ja wohl keine persönlichen Daten drinstehn, die der Vermieter nicht auch schon hat.
Die Sach-Information, dass Strafanzeige gestellt wurde, unterliegt nicht dem Datenschutz und ist auch sonst unkritisch.
Das einzig kristische wäre, wenn der Text der Strafanzeige selbt strafbare Inhalte (z.B. Beleidigungen) enthalten würde. ("Hiermit zeige ich die Dumpfbacken aus der dritten Etage an....")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

*gelöscht wegen Doppelpost*

-- Editiert von drkabo am 09.11.2017 12:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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