Darf ein Händler Daten an einen weiteren Händler weitergeben

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
funny2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 45x hilfreich)
Darf ein Händler Daten an einen weiteren Händler weitergeben

Hallo,

wenn man bei Händler A etwas bestellt und die Lieferung von Händler B erhält, muss Händler A dem Kunden darüber Informieren dass er die Ware von Händer B erhält oder reicht es wenn er in der Datenschutzerklärung mitteilt dass die Daten zur Weiterverarbeitung weitergibt ohne angaben an wen?

Also ich meine dass die Daten nicht einfach ohne das Wissen des Käufers weitergegeben werden dürfen wenn der Käufer nicht weiß an wen, schon gar nicht wenn es um eine Bestellung geht und der Käufer davon ausgeht dass der Absender auch die Firma ist bei der bestellt wurde und nicht irgendeine andere Firma die als Absender auf der Lieferung steht und keine Bezug zur Bestellung darstellt.

Wie seht Ihr das?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
Wie seht Ihr das?


Das die Beschreibung "die Daten" viel zu weitschweifig ist, um dazu überhaupt was sagen zu können.

Hier müsste also viel konkreter beschrieben werden um welche Daten es Dir geht, und unter Umständen auch erklärt werden, warum diese Deiner Meinung nach dem Datenschutz unterliegen, soweit sich das nicht bereits aus dem BDSG ergibt.

Dass ein Händler Adressdaten weitergeben darf, dürfte allgemein bekannt sein, sonst wäre ein Versand via DHL oder anderer Transportdienstleister oder auch direkt ab Werk Hersteller ja gar nicht möglich.

Hier haste ein Paket, bring das mal zu meinem Kunden, ich verrat Dir aber nicht seinen Namen und seinen Wohnort klappt in der Regel nicht.

Also bitte etwas konkretisieren.

berry

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#2
 Von 
funny2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich habe bei Händler A bestellt die Ware aber von Händler B bekommen.
Händler B ist weder DHL Hermes oder sonstige Paketdienste sondern amazon gewesen.

Das heißt meine Daten wurden an Amazone weitergeben ohne dass mir gesagt wurde dass die ware von dort kommt. Ich bin dort auch kein Kunde und will dort auch kein Kunde sein, deswegen finde ich, dass ich das hätte vorher wissen müssen.
An der Haustür wusste ich erstmal nicht was ich machen soll, weil ich dort nichts bestellt hatte und auch die Adresse von Händler A nicht drauf stand und somit hätte das Paket fast nicht angenommen.

-- Editiert von funny2k am 27.11.2017 17:05

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Amanzon ist ein Versandsinstleister.
Von daher dürfen auch diesem durchaus notwendige Daten übergeben werden.



Ob das hier auch der Fall war, da müsste man den detailierten Ablauf kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
Ich bin dort auch kein Kunde und will dort auch kein Kunde sein


Du bist dort auch jetzt kein Kunde.
Händler A hat vermutlich den Artikel selbst bei Amazon gekauft und Dich als Empfänger angegeben, Geschichte zu Ende.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von funny2k):
Ich habe bei Händler A bestellt die Ware aber von Händler B bekommen.
Händler B ist weder DHL Hermes oder sonstige Paketdienste sondern amazon gewesen.

Wenn es nicht ausdrücklich vorher vertraglich ausgeschlossen wurde, kann ein Händler selbstverständlich die vereinbarte Leistung auch von einem Dritten erbringen lassen. Der Händler haftet nichts desto trotz selbstverständlich für die korrekte Erbringung der Leistung, und alle Ansprüche - Gewährleistung, was auch immer - hat der Kunde gegen den Händler, nicht gegen den Dritten.

Der Händler kann die nötigen Kundendaten in dem Zusammenhang an den beauftragten Dritten weitergeben, denn er hat ein "berechtigtes Interesse" an der Weitergabe - ohne diese könnte der beauftragte Dritte den Auftrag ja nicht ausführen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Partnerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch wenn es nicht gern gesehen wird, ich schließmich hier an.
Mir ist genau das selbe passiert, gekauft bei Händler X geliefert von Amazon. Ich will mit Amazon nichts zu tun haben und kaufe deshalb bewußt von denen nichts und es stinkt mir gewaltig das sie nun meine Daten haben. Kann ich verlangen, dass die meine Daten nachweisbar löschen. Müßte Handler A nicht mitteilen, dass er meine Daten an Amazon weiter gibt?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Partnerin):
Kann ich verlangen, dass die meine Daten nachweisbar löschen.

Ja, kann man.
Nur müssen die dem Verlangen nicht folgen. Denn es gbt berechtigte Gründe diese noch ein paar Jahre aufzubewahren (HGB, Steuergesetzgebung).



Zitat (von Partnerin):
Müßte Handler A nicht mitteilen, dass er meine Daten an Amazon weiter gibt?

Sofern man eine Auskunft gemäß § 34 BDSG anfordert: ja
Automatisch: nein



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Partnerin):
Auch wenn es nicht gern gesehen wird, ich schließmich hier an.
Mir ist genau das selbe passiert, gekauft bei Händler X geliefert von Amazon. Ich will mit Amazon nichts zu tun haben und kaufe deshalb bewußt von denen nichts und es stinkt mir gewaltig das sie nun meine Daten haben. Kann ich verlangen, dass die meine Daten nachweisbar löschen.

Nein, weil Amazon wie jedes andere Unternehmen auch gesetzlich verpflichtet ist, diverse Kundendaten im Rahmen seiner Dokumentationspflichten für eine bestimmte Frist zu speichern. Für alles, das steuerlich relevant sein kann, also vor allem auch Kundendaten, sind das 10 Jahre.
Zitat:

Müßte Handler A nicht mitteilen, dass er meine Daten an Amazon weiter gibt?

Nein, genausowenig wie er vorher fragen muss, ob er die Daten an einen Paktedienst weitergeben darf, um die Ware zu verschicken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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