Darf ein Forum ein Geschlecht ausschließen?

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jizzyb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Darf ein Forum ein Geschlecht ausschließen?

Bei meinen Recherchen für meine Tätigkeit als Männerrechtsaktivist bin ich auf folgende Internetseite aufmerksam geworden:

http://www.re-empowerment.de/about/nur-fuer-frauen/

Das sich hier Frauen für Frauen einsetzen ist OK, immerhin machen Frauen rund die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt aus. Was ich kritisiere und vor allen Dingen rechtlich bedenklich finde, ist der Ausschluss und die Androhung rechtlicher Schritte im Falle einer Zuwiderhandlung durch Männer, falls sie sich für das Diskussionsforum anmelden!

Zitat:
"Männern* ist eine Registrierung ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden ggf. rechtliche Schritte eingeleitet."

Meines Erachtens nach ist eine derartige Einschränkung diskriminierend und steht im Widerspruch zum GG Artikel 3.

Dürfen die Betreiber eine derartige Einschränkung überhaupt vornehmen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich kann diese Frage nur als kleinen Feierabendscherz betrachten.

Selbstverständlich darf der Betreiber die Nutzung seines Forums einschränken. Es gilt die Vertragsfreiheit. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liegt nicht vor, weil dies keine Benachteiligung im Sinne des Grundgesetzes ist.

Ich hoffe, Sie haben nicht bereits öffentlich gegen Fitness-Studios protestiert, in denen sich auch nur Frauen anmelden dürfen... :crazy:

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Lehmann

-- Editiert von Matthias Lehmann am 14.08.2015 15:13

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Auch AGG ist hier nicht einschlägig.

Zitat:
Bei Zuwiderhandlungen werden ggf. rechtliche Schritte eingeleitet.


Es ist durchaus nicht verboten, pauschal (also ohne konkrete Zielperson) mit unberechtigten (!) rechtlichen Schritten zu drohen. Für Nötigung dürfte es an der Verwerflichkeit fehlen. "Wer mich grüßt, wird angezeigt!" ist keine Nötigung.

Zitat:
Männerrechtsaktivist


:party: :party: :party: :party:

Zitat:
immerhin machen Frauen rund die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt aus


:party: :party: :party: :party:

(Nur, wenn man die umstrittene CTS-Methode zugrunde legt. Ansonsten sind sie klar in der Überzahl.)

Ich hol' schon mal das Popcorn...



-- Editiert von JenAn am 14.08.2015 16:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jizzyb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Matthias Lehmann):
Ich kann diese Frage nur als kleinen Feierabendscherz betrachten.
Selbstverständlich darf der Betreiber die Nutzung seines Forums einschränken. Es gilt die Vertragsfreiheit. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liegt nicht vor, weil dies keine Benachteiligung im Sinne des Grundgesetzes ist.
Ich hoffe, Sie haben nicht bereits öffentlich gegen Fitness-Studios protestiert, in denen sich auch nur Frauen anmelden dürfen...
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Lehmann
-- Editiert von Matthias Lehmann am 14.08.2015 15:13


Es tut mir Leid, dass sie dieses für mich sehr ernste Thema als Feierabendscherz sehen. Gut! Dann kann ja jeder ein Forum aufmachen und sagen, ich verbiete hiermit allen Nichtweißen Menschen bei Strafe sich in diesem Forum anzumelden!

Laut Ihrer Aussage wäre das dann ja auch kein Verstoß im Sinne des GG ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jizzyb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Auch AGG ist hier nicht einschlägig.
Zitat:Bei Zuwiderhandlungen werden ggf. rechtliche Schritte eingeleitet.
Es ist durchaus nicht verboten, pauschal (also ohne konkrete Zielperson) mit unberechtigten (!) rechtlichen Schritten zu drohen. Für Nötigung dürfte es an der Verwerflichkeit fehlen. "Wer mich grüßt, wird angezeigt!" ist keine Nötigung.
Zitat:Männerrechtsaktivist

Zitat:immerhin machen Frauen rund die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt aus

(Nur, wenn man die umstrittene CTS-Methode zugrunde legt. Ansonsten sind sie klar in der Überzahl.)
Ich hol' schon mal das Popcorn...


-- Editiert von JenAn am 14.08.2015 16:13


Die CTS-Methode ist nur in gewissen Kreisen umstritten, denen die Ergebnisse dieser Methode nicht passen. Zuletzt kam übrigens das Robert-Koch-Institut 2013 zu einem ähnlichen Ergebnis, genau wie mehr als 300 andere Studien und Untersuchungen.

Aber das steht hier nicht zur Debatte. Wenn ich sie richtig verstehe, steht Ihre Aussage im Gegensatz zur ersten Antwort und die Androhung rechtlicher Schritte ist als Luftnummer zu betrachten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Laut Ihrer Aussage wäre das dann ja auch kein Verstoß im Sinne des GG ...

Stimmt, ist es auch nicht, kann es ja auch gar nicht sein.

Es empfiehlt sich bevor man sich auf ein Gesetz bezieht, sich erst einmal mit der Ausrichtung des Gesetzes zu beschäftigen.
Sonst besteht die Gefahr das man nicht ernst genommen wird und die Argumentationen verpuffen.



Tatsache ist, das es auch häusliche Gewalt gegen Männer gibt. Nur wird die halt noch weniger angezeigt als die gegen Frauen.



Wer ein Forum nicht gegen Entgelt betreibt, hat wie im echten Leben auch dort ein weitreichendes Hausrecht.
Er darf jederzeit jeden ausschließen. Ob man dan nun wegen der Art und Weise der Artikulation macht oder wegen anderen Sachen.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt kann das dann einem Gericht vortragen das dann je nach Güte der Argumente entscheiden wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jizzyb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Laut Ihrer Aussage wäre das dann ja auch kein Verstoß im Sinne des GG ...
Stimmt, ist es auch nicht, kann es ja auch gar nicht sein.
Es empfiehlt sich bevor man sich auf ein Gesetz bezieht, sich erst einmal mit der Ausrichtung des Gesetzes zu beschäftigen.
Sonst besteht die Gefahr das man nicht ernst genommen wird und die Argumentationen verpuffen.



Tatsache ist, das es auch häusliche Gewalt gegen Männer gibt. Nur wird die halt noch weniger angezeigt als die gegen Frauen.



Wer ein Forum nicht gegen Entgelt betreibt, hat wie im echten Leben auch dort ein weitreichendes Hausrecht.
Er darf jederzeit jeden ausschließen. Ob man dan nun wegen der Art und Weise der Artikulation macht oder wegen anderen Sachen.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt kann das dann einem Gericht vortragen das dann je nach Güte der Argumente entscheiden wird.


Hallo,

Danke für diese informative Aussage, sie ist für mich voll Verständlich. Man müsste also ein (sowieso schon überlastetes) Gericht anrufen, um die Frage der Diskriminierung klären zu lassen.

Ihre Aussage mit der Anzeige ist übrigens richtig. Laut Polizei und Studien sind zwischen 8% und 30% der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt gegen Männer gerichtet.
Nach einer Studie sind jedoch 10% der Frauen (traurig genug!) bereit, einen gewalttätigen Partner anzuzeigen, aber bei Männern liegt dieser Satz bei 0,9% (Studie BMFSFJ)!
Ich beschäftige mich seit mehreren Jahren mit diesem Thema und kenne mich daher gut aus.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Dann kann ja jeder ein Forum aufmachen und sagen, ich verbiete hiermit allen Nichtweißen Menschen bei Strafe sich in diesem Forum anzumelden!


Das wäre ggfs. zulässig. (Wenn auch "bei Strafe" nicht durchsetzbar wäre.)
§2 I Nr. 8 AGG ("den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen") ist hier IMO nicht einschlägig.
Ob §19 I Nr. 1 AGG einschlägig wäre, wäre zu prüfen.
Jedenfalls wäre "bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat" je nach Art des Forums durchaus zu verneinen. Mal ganz platt formuliert, auch wenn es absurd klingt, aber ein ausländerfeindliches Forum könnte darüber durchaus verargumentieren, wieso es Ausländer ausschließen dürfte (weil das Ansehen der Person dort gerade keine nachrangige Bedeutung hätte).

Zitat:
Man müsste also ein (sowieso schon überlastetes) Gericht anrufen, um die Frage der Diskriminierung klären zu lassen.


Nö. Da du sowieso keinen Rechtsanspruch auf Zugang zu einem Forum hast, hast du auch keinen Schaden, egal ob die "Diskriminierung" zulässig ist oder nicht. Damit fehlt es dir an der Begründetheit der Klage, denn um deine abstrakte Rechtsfrage zu klären, ist es nicht zuständig.



-- Editiert von JenAn am 17.08.2015 15:21

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)


Vorsicht:

Zitat:
ich verbiete hiermit allen Nichtweißen Menschen bei Strafe sich in diesem Forum anzumelden!

ist nicht das gleiche wie
Zitat:
"Männern* ist eine Registrierung ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden ggf. rechtliche Schritte eingeleitet."

Rechtliche Schritte einleiten kann jeder, gegen jeden, ohne das es dazu einen Grund braucht. Bestrafen darf man nicht einfach so. Übrigens ist der einzig vorstellbare rechtliche Schritt von zivilier Natur und die Löschung oder Sperrung des Accounts.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
ist nicht das gleiche wie


Effektiv schon. Es ist beides die zulässige Äußerung einer (IMO) zulässigen Zugangsbeschränkung und beides die rechtlich fehlerhafte (aber folgenlose) Behauptung, ein Verstoß gegen die Zugangsbeschränkung habe nachteilige rechtliche Folgen.

Zitat:
Bestrafen darf man nicht einfach so.


"Darf"? Man *kann* überhaupt nicht bestrafen.
Die einzige denkbare Ausnahme wäre ein wirksames Vertragsstrafeversprechen ("wenn ich mich zu diesem Forum anmelde und bewußt wahrheitswidrig angebe, männlich/Deutscher/rothaarig/... zu sein, stimme ich der Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 1000 EUR zu").

Zitat:
Übrigens ist der einzig vorstellbare rechtliche Schritt von zivilier Natur und die Löschung oder Sperrung des Accounts.


Richtig. Ein Unterlassungsanspruch bestünde nicht (sofern nicht zusätzlich eine bewußte Störung des Betriebs von erheblichem Ausmaß erfolgt).

Das Thema "virtuelles Hausrecht in Foren" kann man (mangels gegenteiliger vertraglicher Regelungen) einfach so zusammenfassen:
Der Betreiber hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Anmeldungen und der Nutzer keinen Anspruch auf Zugang.

2x Hilfreiche Antwort

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