Darf die Schule Daten an Sportvereine herausgeben?

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Schulsport und Datenschutz - Weitergabe von Schülerdaten ohne Einwilligung nicht zulässig

Frage: Die Schule unseres Sohnes kooperiert mit Sportvereinen, die Schüler machen dann bei diversen Wettkämpfen und Sportveranstaltungen des Vereines mit. Der Verein stellt die Namen und Ergebnisse der Schüler auf seine Webseite. Dürfen die das?

123recht.de: Wenn die Schule die Anmeldung der Schüler bei den Sportvereinen übernimmt, übermittelt sie zwangsläufig die Schülerdaten an den Verein. Dies ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern nicht zulässig. Die Schule muss die Eltern über die Folgen aufklären und eine Einwilligung sowohl für die Datenübermittlung an den Verein als auch für die Veröffentlichung im Internet einfordern.

Von 123recht

Frage: Das hat die Schule definitiv nicht gemacht. Was jetzt?

123recht.de: Vielleicht hat die Schule sich bei vergleichbaren früheren Fällen von Ihnen die Einwilligung eingeholt gehabt und geht nun davon aus, dass sie die Daten nun ebenfalls rausgegeben darf? Hier käme es auf den genauen Wortlaut der Einwilligung an, denn prinzipiell ist jede Herausgabe an einen neuen Verein einwilligungspflichtig. Wenn tatsächlich keine wirksame Einwilligung vorliegt, sollten Sie die Schule darauf aufmerksam machen und ein klärendes Gespräch suchen. Bei Problemen mit der Schule oder weiteren Verstößen gegen den Datenschutz hift Ihnen ein Anwalt für Verwaltungsrecht und Datenschutz.

Hintergrund: Schulen erheben, speichern, nutzen und übermitteln personenbezogene Daten von Schülern, Lehrern und auch Eltern. Für Schulen greift daher der Anwendungsbereich eines jeden Landesdatenschutzgesetzes. Die Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an öffentlichen Schulen" in Baden-Württemberg gibt einen guten exemplarischen Überblick über die Zulässigkeit der Datenspeicherung und Verarbeitung.

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