Hallo, folgender Sachverhalt ist entstanden; in der Satzung steht, dass der Vorstand für 2 Jahre gewählt wird oder ein Satzungskonformer Vorstand neu gewählt wurde, darüber hinaus bis zur Neuwahl eines Satzungskonformen Vorsstand. Aus verschiedenen Gründen kam es zu keiner laut Satzung (3) vorgeschrieben Anzahl von Vorstandlern. Als Vorstand wurde der Geschäftsführer von den anwesenden Mitgliedern gewählt. In der Satzung steht aber, dass ein innerhalb des Vorstandes keine Person 2 Positionen besetzen darf und der Geschäftsführer keine Befugniss hat Rechtsgeschäfte durchzuführen. Er wurde beauftragt die Versammlung vorzubereiten. Da aber ein gewähltes Vorstandsmitglied nicht zurückgetreten ist, ist doch dieser bis zur satzungsgemäßen Wahl auch Vorstand oder? Eingetragen in das Vereinsregister ist der Vorstand.
-- Editier von Uwe H am 14.07.2017 10:42
Darf die Mitgliederversammlung gegen seine eigene Satzung verstoßen ohne vorher die Satzung zu änder
14. Juli 2017
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Frage vom 14. Juli 2017 | 08:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Mitgliederversammlung gegen seine eigene Satzung verstoßen ohne vorher die Satzung zu änder
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2017 | 12:28
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Satzungsregelungen sind oft ungenau formuliert und auslegungsfähig.
Ich schließe nicht aus, dass das Vorgehen möglich war.
Ohne den wörtlichen Text halte ich keine verlässliche Bewertung für möglich.
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