Darf die Airline bei Flugstornierung Bearbeiungsgebühren verlangen?

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
Darf die Airline bei Flugstornierung Bearbeiungsgebühren verlangen?

Wenn ein Flug stoniert wird besteht doch der Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren darf die Airline dann davon eine Bearbeitungsgebühr verlangen und die dann davon abziehen?

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8 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ein ganz klares "Nein" - das darf sie nicht, wird aber sehr gerne gemacht!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

danke dachte ich mir schon
Gibts auch schon Gerichtsentscheidungen dazu oder klare Gesetze? muss zugeben hab beim ersten googlen ni gefunden hatte aber auch nicht so mächtig viel Zeit zu suchen werde das dann am WE machen aber wenn jemand schon was in der Richtung hat wär natürlich gut

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

siehe hier: https://www.test.de/Flugreise-Keine-Bearbeitungsgebuehr-nach-Flugstorno-4759584-0/


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke durch die Seite hab ich den BGH Beschluss gefunden der die Gebühr für nicht zulässig erklärt mal sehen wie die Airline reagiert.
Wenn die Airline die beiden Fälle getrennt betrachtet weil Hin und Rückflug getrnnnt gebucht wurden und dann jeweils 25 haben wollte spricht was dagegen die Forderung für Hin und Rückflug getrennt getrennt zu erheben also sauber für jede Buchungsnummer ein extra Schreiben und wenn die Rückerstattung nicht in der Frist je eine Mahnung schicken wo die 40Euro nach §288 Abs. 5 BGB verlangt werden und falls nötig je einen Mahnbescheid pro Buchung zu beantragen oder könnte man das als unangemessen auslegen?

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#5
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Airline hat reagiert und hat wohl in die Kiste für kreatives gegriffen ....
Die Gebühr sei nicht für die Stornierung sondern für die Bearbeitung der Erstattung und den "Treibstoff- und Sicherheitszuschlag" wollen sie auch nicht rausrücken was mir jetzt aufgefallen ist das auch bei Luftverkehrssteuer 0,00 steht dafür aber die rund 8Euro angefallen sein mussten.
Hat jemand ne Idee dazu?

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Alles was in Ihren Unterlagen als Steuern und Gebuehren ausgewiesen ist muss erstattet werden, also das was Sie durch die Stornierung 'nicht verbraucht' haben. Und dafuer duerfen keine Bearbeitungsgebuehren verlangt werden.

Sofort Anwalt beauftragen und Anzeige gegen die Airline beim LBA = Luftfahrt Bundesamt erstatten. Die halten zwar auch einen Tiefschlaf aber jeder Weckruf hilft......

Was ist denn das fuer eine Airline???? Ich tippe mal auf Ryan, oder lieg ich da falsch????


Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

nee das ist Airberlin
Das mit der Anzeige beim LBA werde ich machen danke für den Hinweis.
Ist es aber eigentlich nicht ein Unding das bei Luftverkehrssteuer null steht der Flug war 2015 und die Steuer ist ja schon länger in Kraft

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von SWINE123):
......Ist es aber eigentlich nicht ein Unding das bei Luftverkehrssteuer null steht......

Noee, das muss nicht ein Unding sein! Die Airline kann fuer Sie die Steuern uebernehmen, da der Wettbewerb eine Berechnung nicht zulaesst. Denken Sie einmal an die Aktionen von diversen Elektromaerkten: 'Wir zahlen die MwSt fuer Sie'.

Was auf Ihrer Rechnung im Bereich 'Steuern und Gebuehren' ausgewiesen ist muss erstattet werden und das ohne Bearbeitungsgebuehren.

Viele Gruesse
bernardoselva

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