Darf der Vermieter die Raumtemperatur in meiner Wohnung bestimmen?

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
angestellte2389
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter die Raumtemperatur in meiner Wohnung bestimmen?

Hallo liebe Community, ich habe derzeit ein Problem mit meinem Vermieter und suche hier nach Rat.
Es geht um meine Heizung, diese schaltet sich immer wieder selbstständig an. Ich habe an meinen Thermostaten als niedrigste Stufe das Sternchen und kein 0. Was mich nun stört ist, dass beim Stoßlüften sofort die Heizung angeht, außerdem läuft sie auch nachts oder wenn ich nicht zuhause bin. Das bedeutet also, dass ich selbst gar nicht in der Lage bin, das Heizverhalten nach unten regulieren zu können. Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir mitgeteilt, dass die Thermostate so eingestellt seien, dass sie bei einer Temperatur von 19 Grad im Raum von selbst angehen. Das wäre so um gegen Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung vorzubeugen.

Mir persönlich ist diese Einstellung viel zu hoch, da ich nachts gezwungen bin, bei mindestens 19 Grad zu schlafen, was mir zu warm ist. Außerdem empfinde ich dies auch nicht im Sinne der Energieeinsparung.
Der Vermieter beharrt darauf, dass diese Einstellung rechtlich zulässig ist und es dazu auch Gerichtsurteile gäbe, die dem zustimmen (welche ich aber bisher nicht finden konnte).
Übrigens steht in meinem Mietvertrag, dass die Räume tagsüber 21 Grad betragen sollten und dass die Mieter die Grundsätze der Energieeinsparung beachten sollen.

Meine Frage hierzu: Darf der Vermieter tatsächlich diese Voreinstellung von 19 Grad durchsetzen? ich finde es etwas merkwürdig, dass ich als Mieter, der die Wohnung ja auch nutzt, nicht entscheiden darf, wie warm/kalt es bei mir ist.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von jk79):
Übrigens steht in meinem Mietvertrag, dass die Räume tagsüber 21 Grad betragen sollten und dass die Mieter die Grundsätze der Energieeinsparung beachten sollen.
Steht irgendwas im Mietvertrag über die Mindesttemperatur in der Nacht oder über Schimmelprobleme in der Wohnung?

Rein praktisch wird man vermutlich die Thermostate gegen eigene austauschen bzw. anders einstellen können. Nur wäre es halt blöd, wenn dann die Wohnung anfängt zu schimmeln. Daher wäre wichtig zu wissen, was denn nun wirklich genau vereinbart wurde.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von jk79):
Mir persönlich ist diese Einstellung viel zu hoch, da ich nachts gezwungen bin, bei mindestens 19 Grad zu schlafen, was mir zu warm ist. Außerdem empfinde ich dies auch nicht im Sinne der Energieeinsparung.


Das mit dem "wir lassen bei Kälte die Heizung aus, wir sparen damit schließlich Energie" ist ein Möhrchen, das mal vorweg.

Selbstverständlich sollte es Ihnen möglich sein die Tempereatur innerhalb der Mietsache selber zu regulieren, allerdings nicht zu Lasten des Baukörpers. Ob Sie allerdings dulden müssen, dass die Wohnung für Ihre Bedürfnisse zu warm ist, bezweifel ich, allerdings ist mir sowas noch nicht unter gekommen. Warum ändern Sie die Temperatur am Thermostat nicht selber?

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#3
 Von 
angestellte2389
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

An cauchy: Zur Mindesttemperatur in der Nacht ist nichts im Mietvertrag vereinbart. Auch das Thema Schimmel wird hier nicht thematisiert. Dass der Vermieter diese Einstellung vorbeugend vorgenommen hat, wurde mir mündlich mitgeteilt. Ich hatte vorher auch keine Kenntnis darüber.

An AltesHaus: Mir geht es nicht darum, gar nicht zu heizen, sondern zu Zeiten in denen ich nicht zuhause bin, die Möglichkeit zu haben, die Heizung ausstellen zu können. Das ist, wie ich finde, bei aktuellen Temperaturen noch vertretbar.
Ich habe mich auch schon ein bisschen belesen, daher ist mir durchaus bewusst, dass ich die Wohnung so beheizen muss, dass dadurch keine Schäden entstehen. Allerdings bezweifle ich stark, dass mir der Vermieter vorschreiben darf, wie warm es zu sein hat. Das Wärmeempfinden ist ja auch eine sehr individuelle Sache.
Zum Thema Temperatur selbst ändern: Ehrlich gesagt, weiß ich nicht genau, ob diese Einstellung nur für mich oder das ganze Mietshaus gilt und wo diese Einstellung am Thermostat sein soll, ist mir auch schleierhaft. Ich bin Laie und kenne mich damit nicht aus. Die Heizung selbst kann ich nicht ausschalten, sie steht ja schon auf Frostschutz, das ist die niedrigste Einstellung bei mir.

-- Editiert von jk79 am 11.11.2017 17:10

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Rein praktisch müssten bei Ihnen in der Wohnung Thermostate sein. Da der VM mWn nicht die Zentralheizung so einstellen kann, dass in allen Wohnungen (trotz abregulierter Heizkörperventile) eine "Kerntemperatur" von mnidestens 19°C herrscht, dementsprechend müssten also das/die Thermostat/e irgendwo in der Wohnung sein. Ist es bei Ihnen so?

Eine andere Möglich wäre auch, dass die Heizkörperventile selber defekt sind und deswegen nicht richtig schließen, so dass die Heizkörper ständig erwärmt sind, das müsste geprüft werden.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Eine andere Möglich wäre auch, dass die Heizkörperventile selber defekt sind und deswegen nicht richtig schließen,

Oder der Vermieter hat den Dorn der das Ventil bedient entsprechend gekürzt.

Es gibt wohl auch "Automatik-Ventile", die bei einer bestimmten Temperaturgrenze automatisch öffnen und schlißen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von jk79):
Ich bin Laie und kenne mich damit nicht aus.
Du könntest einen Heizungstechniker dazu befragen und ihn beauftragen, die Ventile zu tauschen. Das kostet natürlich Geld. Problematischer sehe ich jedoch die Schimmelgefahr. Wenn Schimnmel entsteht, wird der Vermieter vermutlich sagen "habe ich doch gesagt, Mieter muss zahlen". Ob das dann stimmt, ist eine andere Frage. Aber zumindest wird die Sache damit deutlich komplizierter als normal.

Meiner Meinung nach mietet ein Mieter eine Wohnung immer in einem üblichen Zustand, sofern bei einer Besichtigung nichts anderes erkennbar ist bzw. der Vermieter nicht explizit auf irgendwas Außergewöhnliches hinweist. Eine Heizung mit 19 Grad Mindesttemperatur ist unüblich. Wenn der Vermieter diese wegen einer Schimmelgefahr für notwendig hält, dann hätte er vor Abschluss des Mietvertrages darauf hinweisen müssen. Für den Mieter war dieser Umstand nicht erkennbar.

Es dürfte auch klar sein, dass die aktuelle Situation für den Mieter einschränkend ist. Das ist also ein Mangel, genauer ein versteckter Mangel. Dieser besteht entweder in der offenbar laut Vermieter vorliegenden außergewöhnlichen Schimmelgefahr und/oder den Beschränkungen bei der Heizungseinstellung. Der Mieter könnte den Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels auffordern und notfalls auch verklagen.

Mir ist nur nicht klar, wie das endet. Wenn wirklich bauliche Mängel für eine erhöhte Schimmelgefahr sorgen, dann wird man diese vermutlich nicht mal eben schnell abstellen können. Ist das nur eine pure Vermutung des Vermieters, dann kann man die Ventile einfach anders einstellen und schauen, was passiert. Aber dann sollte man sehr sorgfältig beobachten und Temperatur/Luftfeuchtigkeit dokumentieren.

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Daher wäre wichtig zu wissen, was denn nun wirklich genau vereinbart wurde.


...was genau vereinbart wurde. Es wurde vereinbart, dass der M die Mietsache pfleglich behandelt, und dazu zählt auch eine bestimmte Heizleistung um Schimmel vorzubeugen.

Dazu ein Urteil des LG Hagen vom 09Dez.2007- 10 S 163/07
gekürzt....."Das Heizen einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich, denn es gefährte auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen."

Es führte nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung, mit Erfolg.

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Eine Heizung mit 19 Grad Mindesttemperatur ist unüblich.
und das Thermostatventil bzw. genauer der Thermostat-Kopf (dort sitzen Fühler+Skala/Drehknopf) ist so gefertigt, dass die Frostschutzeinstellung einer Temperatur von 6-7° entspricht - d.h. bei ca 6-7° macht das Ventil zu.
Deswegen kann das Problem gar nicht daran liegen, dass der vorhandene Thermostat-Kopf keine Null-Stellung hat. Entweder hat der Vermieter tatsächlich etwas manipuliert oder der Thermostat-Kopf oder das Ventil selbst hat einen Defekt
Hier mal zu Aufbau und Funktionsweise
http://www.heizkoerper-wissen.de/thermostatventil-wechseln/
https://www.haustechnikverstehen.de/thermostat-heizung/

Den Austausch nur des Thermostat-Knopfes kriegt man auch selber hin.
Deswegen würde ich mir zuerst einfach mal einen neuen Thermostat-Kopf besorgen (ca 15-20Euro, mit oder ohne Nullstellung) und ausprobieren, ob damit das Problem vielleicht bereits gelöst ist.
Wenn nicht so hat man damit wenigstens schon Vorarbeit für den Heizungsfachmann zur Eingrenzung/Ursachenfindung geleistet.
Evtl. den Ventilkopf beim Einkauf mitnehmen - es passen nicht alle Ventilköpfe auf jedes Unterteil/Thermostatventil

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Dazu ein Urteil des LG Hagen vom 09Dez.2007- 10 S 163/07
gekürzt....."Das Heizen einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich, denn es gefährte auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen."

Es führte nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung, mit Erfolg.
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Mieter fast 2 Jahre lang überhaupt nicht mehr geheizt hat. Über einen solchen Fall muss keiner diskutieren. Der Fall hat aber absolut keine Relevanz für die Frage, ob der Mieter eine Mindesttemperatur von 19 Grad dulden muss, ohne dass dies vertraglich explizit vereinbart war. Eine Wohnung ohne bauliche Mängel benötigt keine 19 Grad Mindesttemperatur zur Vemeidung von Schimmel- und Frostschäden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Dazu ein Urteil des LG Hagen vom 09Dez.2007- 10 S 163/07
gekürzt....."Das Heizen einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich, denn es gefährte auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen."



Was sollen so völlig unpassende Beispiele bringen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
angestellte2389
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow, ich danke euch allen vielmals für die hilfreichen Antworten!
An cauchy: Du bestätigst meinen Verdacht, das nicht hinnehmen zu müssen. Der Umstand wurde vorher nicht mit mir besprochen und ist vor Einzug auch nicht erkennbar gewesen. Ich habe übrigens einen Hygrometer, damit ich jederzeit kontrollieren wie warm und feucht es in der Wohnung

Mittlerweile hat sich auch etwas getan. Nach einigen Diskussionen wurden die Thermostate getauscht und bisher funktioniert alles so, wie es sein sollte. Ich werde das in Zukunft noch etwas beobachten, vor allem wenn die Temperaturen noch weiter sinken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von jk79):
: Mir geht es nicht darum, gar nicht zu heizen, sondern zu Zeiten in denen ich nicht zuhause bin, die Möglichkeit zu haben, die Heizung ausstellen zu können. Das ist, wie ich finde, bei aktuellen Temperaturen noch vertretbar.



Zitat (von charlyt4):
Was sollen so völlig unpassende Beispiele bringen?


Das Beispiel ist gemünzt auf den Text von k79. Die Heizung soll nicht ausgeschaltet werden, selbst bei Abwesenheit des Bewohners nicht.

Zitat (von Banane123):
Dazu ein Urteil des LG Hagen vom 09Dez.2007- 10 S 163/07
gekürzt....."Das Heizen einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich, denn es gefährte auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen."

Es führte nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung, mit Erfol

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