Darf der Ex Lebensgefährte die Kaution wieder verlangen?

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lorry85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Ex Lebensgefährte die Kaution wieder verlangen?

Hallo zusammen,
Ich hab da mal eine frage und zwar geht es um eine Gute Freundin von mir. Die hat sich mit ihrem Lebensgefährten getrennt. Er verlangt von ihr die Hälfte der Kaution von der noch gemeinsamen Wohnung. Er zieht zum 1.12. Diesen Jahres noch aus und wäre somit auch aus dem Vertrag von der gemeinsamen Wohnung. Was bis hier hin auch ok wäre, das Problem hier ist aber das beim Einzug mit dem Vermieter vereinbart wurde das einige Reparaturen an der Wohnung gemacht werden sollten.
Die bis heute nicht gemacht worden sind. Jetzt bleibt sie quasi drauf sitzen und muss selber zu sehen wie sie das hin bekommt.
Deswegen auch meine frage, muss sie sein Anteil zahlen oder braucht sie es nicht?
Danke im Voraus für die Antworten
LG lorry

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Lorry85):
Er zieht zum 1.12. Diesen Jahres noch aus und wäre somit auch aus dem Vertrag von der gemeinsamen Wohnung.
Das benötigt ein paar Erklärungen. Nur durch Auszug wird der Ex nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Dazu ist die Zustimmung aller Vertragsparteien (alle Vermieter, alle Mieter) notwendig. Gibt es eine solche Zustimmung und wenn ja was steht da genau drin?

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#2
 Von 
Lorry85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie bleibt weiterhin dort wohnen, es wurde festgesetzt im Mietvertrag das zb die Türrahmen, wandleisten und Türen in der Wohnung neu lackiert werden, im Flur einige Fliesen die gebrochen oder gesplittet sind neu zu verlegen ( Fliesen sind vom Vermieter vorhanden bzw gegeben worden).
Er verlangt ja auch nicht vom Vermieter die Kaution sondern von ihr.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Die Frage von @cauchy war aber eine andere. Gibt es eine Absprache/Vertragsänderung der beiden Mieter und dem Vermieter, dass der Ex aus dem Vertrag aussteigen kann?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Äh, mit meiner Frage hat diese Antwort nichts zu tun.

Vielleicht zur Klarstellung: Wenn zwei Personen zusammen eine Wohnung mieten (d.h. bei Mieter zwei Namen aufgeführt sind und auch beide unterschrieben haben), dann kann einer alleine nicht kündigen oder aus dem Mietvertag austreten. Der Mietvertrag kann nur zusammen gekündigt werden oder alle Parteien (also auch der Vermieter) einigen sich gemeinsam auf eine Änderung des Mietvertrages.

Hier ist erstmal wichtig, ob sich die beiden Mieter dieses Problems bewusst sind und wenn ja wie sie das Problem gelöst haben. Wenn es eine Mietvertragsänderung gibt, dann wäre der exakte Wortlaut interessant. Normalerweise sollte man darin nämlich auch festhalten, welche Verbindlichkeiten die Mieter untereinander noch haben.

Erst wenn man weiß, wie es mit dem Mietvertrag weitergeht, macht eine Beantwortung der eigentlichen Frage Sinn.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Lorry, Du hast es immer noch nicht verstanden. Auch wenn der Ex auszieht und sie wohnen bleibt, ist er nicht automatisch aus allen Verpflichtungen raus. Da müsste es eine Vereinbarung mit dem Vermieter geben. Und erst wenn das geklärt ist, dann kommen wir zum nächsten Schritt, nämlich zur Überlegung, was mit der Kaution zu geschehen hat.

wirdwerden

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#6
 Von 
Lorry85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Lorry, Du hast es immer noch nicht verstanden. Auch wenn der Ex auszieht und sie wohnen bleibt, ist er nicht automatisch aus allen Verpflichtungen raus. Da müsste es eine Vereinbarung mit dem Vermieter geben. Und erst wenn das geklärt ist, dann kommen wir zum nächsten Schritt, nämlich zur Überlegung, was mit der Kaution zu geschehen hat.

wirdwerden


Der Vermieter weiß noch nichts davon aber es ist gut zu wissen das erst eine Einigung getroffen werden darf/muss. Und ja sorry hab es erst garnicht richtig verstanden bin leider etwas Blond xD. Trotzdem erst mal danke melde mich dann die Tage wenn ich mehr raus höre.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Lorry85):
Der Vermieter weiß noch nichts davon aber es ist gut zu wissen das erst eine Einigung getroffen werden darf/muss.
So in etwa war das zu erwarten. Die Mieter müssen sich bewusst sein, dass der Vermieter nicht zustimmen muss. Immerhin ist es so, dass er einiges als Sicherheit verliert, wenn er den Ex aus dem Mietvertrag verliert. Denn der haftet dann nicht mehr. Daher wird er wohl nur zustimmen, wenn die Mieterin alleine genügend Sicherheiten (ausreichendes Einkommen z.B.) vorweisen kann.

Wenn der Vermieter zustimmen würde, dann sollten die Mieter erstmal untereinander alle Fragen bezüglich Kaution und Reparaturen klären. Kommt keine Einigung zustande, bleibt nur eine gemeinsame Kündigung der beiden Mieter (sofern kein Kündigungsverzicht existiert). Dann steht es dem Vermieter frei, einen neuen Mietvertrag mit irgendjemandem (kann auch die Freundin sein) abzuschließen. Er wird dann nach Ende des aktuellen Mietvertrags über die Kaution abrechnen und man kann schauen, was denn überhaupt übrig bleibt.

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