Darf der Arbeitgeber ständig Urlaub ablehnen?

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488040-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Arbeitgeber ständig Urlaub ablehnen?

Guten Abend,

an meiner Arbeitsstelle (chronisch unterbesetztes Verlagsbüro mit nur 1,75 Angestellten und genug Arbeit für 5-7) geht kein Urlaubsantrag ohne Diskussion durch, oftmals wird der Urlaub (mal ganz, mal teilweise) mit der Begründung „dringende betriebliche Erfordernisse" abgelehnt. Diese Begründung trifft zwar zu, denn wenn jemand auch nur einen Tag lang fehlt, geraten entweder ich (30-Stunden-Stelle) oder meine Kollegin (Vollzeit aber noch in Ausbildung) unter extremen Druck. Dies ist aber der katastrophalen Personalpolitik unseres Chefs geschuldet.

Daher meine Frage: darf er einfach mehrmals Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen, obwohl er durch seine finanziell begründete Weigerung, mehr Personal einzustellen, die personelle Unterbesetzung im Krankheits- oder Urlaubsfall überhaupt erst verursacht? Gibt es Paragrafen/Urteile/Präzedenzfälle zu genau diesem Sachverhalt?

Vielen Dank!
MS

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Der Azubi eigentlich gar nicht, weil die darf keine Arbeitskraft ersetzen. Hier ist Urlaub halt meist nur auf die Ferienzeit beschränkt.

Dir auch nicht, weil zu wenig Personal ist kein "dringendes betriebliches Erfordernis". Du musst den Urlaub halt vor dem Arbeitsgericht einklagen (und bekommst ziemlich sicher recht, wenn du den bisherigen Verlauf nachweisen kannst. Daher immer alles schön aufschreiben und dokumentieren).

Weiterer Tipp für die Praxis:
-die Azubi soll sich mal an die zuständige Kammer wenden, die Wahrscheinlichkeit, dass hier die Rahmenbedingungen nicht in Ordnung sind, ist ja relativ hoch.
- du selbst solltest dich nach einer neuen Stelle umsehen. Die Erfahrung zeigt, das solche Chefs sich nicht ändern.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@hiphappy,
kurz und knackiges statement von dir, wollte das gerne bestätigen :cheers: mit einer kleinen Korrektur:
Selbstverständlich muss kein Arbeitnehmer den Verlauf seiner erfolglosen Urlaubsanträge aufschreiben und dokumentieren. Das macht erfahrungsgemäss auch niemand. Gibt ja auch keinen Grund dafür.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Einfach langfristig Urlaub planen. Er kann keinen Weihnachtsurlaub mit betrieblichen Belangen anlehnen. Stellen Sie längerfristge Anträge und wenn er ablehnt einfach zum Gericht und klagen. Eigentlich kann er ganr nichts ablehnen, der er niemals Ersatz hat mit nur einer Angestellten.

Und nicht vergessen das man im Urlaub "IMMER" ein teures Ferienhaus gebucht hat, das er nun zahlen müsste wenn er den Urlaub canceln will.

Und wenn es zuviel Arbeit gibt lässt man die einfach liegen. Oft macht das krank :-) Ist man krank hat man Zeit Bewerbungen zu schreiben !!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Selbstverständlich kann auch Weihnachtsurlaub grundsätzlich mit der Begründung: "betriebliche Belange "abgelehnt werden kann.Wir sind uns hier aber einig, dass kein solcher Grund vorliegt.. Mangelndes Personal ist allein das Problem des Arbeitgebers.

Die Rechtsgrundlage für Urlaub ist das Bundesurlaubsgesetz. Das ist sehr allgemeinverständlich formuliert und enthält die wesentlichen Regelungen. Der Arbeitgeber hat Urlaub zu bewilligen, wenn keine Gründe entgegenstehen. Mangelndes Personal ist hier gerade kein Grund. 1 Mitarbeiter hinterlässt immer eine Riesenlücke.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb488040-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Antworten! Zu der Kollegin muss ich noch anmerken, dass es sich bei der Ausbildung um ein Volontariat handelt, daher hat sie leider keine Kammer o.Ä. im Rücken. Ich habe aber auch schon überlegt, anonym bei der Gewerbeaufsicht Beschwerde einzulegen, denn hier ist so einiges im Argen.

Meine Frage ist nun noch: müsste man im Falle einer Einklagung vor einem Arbeitsgericht die personelle Unterbesetzung nachweisen? Ich stelle mir das, gerade weil es kein Betrieb mit festgelegten Produktionszahlen ist, in der Praxis sehr schwierig vor. Faktisch ist es aber schon so (und das halten wir auch fest), dass meine Kollegin und ich mindestens 1x wöchentlich (Redaktionsschluss) ohne Pause 12-13 Stunden arbeiten und auch sonst selten unter 10 Stunden rauskommen. Und das bei eigentlich 30 Std./Woche bzw. Ausbildungsverhältnis. Unser Chef brüstet sich dann gern damit, dass das gar nichts sei angesichts seiner 100-Stunden-Woche...

Ich wäre dort auch schon längst weg, aber wir bauen gerade und ziehen in etwa einem Jahr weiter weg. Bis dahin muss/will ich noch durchhalten (gerne auch mit Urlaub ;) ), denn in meinem Bereich sind offene Stellen sehr rar gesät. Die Kollegin zieht auch nur noch ihr Volontariat durch und guckt dann, dass sie Land gewinnt.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... müsste man im Falle einer Einklagung vor einem Arbeitsgericht die personelle Unterbesetzung nachweisen?

Wer soll das sein 'man'? Der AN gewiss nicht. AN macht vor Gericht geltend, dass er in seinen Rechten geschmälert wird, siehe § 7 Abs. 1. Der AG muss dringende betriebliche Belange entgegenstehen, also nicht irgendwelche, sondern dringende Gründe.
Dann: AG kann ggf. für den gewünschten Termin und für jenen auch noch den Urlaub verweigern, spätestens am Ende des Urlaubsjahres, allenfalls noch bis Ende März muss er unausweichlich die Urlaubswünsche erfüllen und das wird nicht im Sinne des Unternehmens sein.

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