Darf der Arbeitgeber Lohnfortzahlung ablehnen?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.05.2016 21:02:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 24x hilfreich)
Darf der Arbeitgeber Lohnfortzahlung ablehnen?

Hallo,
Ich habe derzeit ein kleines problem und weiß nicht wie ich hier genau vorgehen soll.
Ich versuche alles ziemlich schnell auf den punkt zu bringen, mitte november bis ende dezember war ich aufgrund einer erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Nun ging mein Arbeitgeber hin und wollte eben bei der Krankenkasse schauen ob diese krankheit eben schon mal vorlag, was sie nicht tut. zu diesem zeitpunkt bekam mein AG von der KK allerdings die meldung das der ein oder andere krankenschein nicht bei Ihnen ankam und desshalb alles nicht zu 100% zu sagen wäre.
Daraufhin bekam ich von meinem AG einen brief das aufgrund der obigen umstände zum jetzigen zeitpunkt keine lohnfortzahlung mehr geleistet werden kann. Ich hatte desshalb bei der KK angerufen und abgemacht das ich alle fehlenden Krankenscheine als duplikat fordere und ihnen dann zuschicke, das habe ich alles getan, am 28.12 habe ich dann bei der Krankenkasse angerufen und nachgefragt wie es aussieht, dort habe ich 30min mit dem Herrn geredet und er hat alles nochmal selbst geprüft und kam zu dem entschluss das ich für den kompletten Dezember in der Lohnfortzahlung stecke, und er auch direkt ein fax zu meinem AG schickt, damit dieser für den dezember die lohnabrechnung für mich machen kann.
Nun ist der 11.01 und ich hab noch keinen cent vom Dezember gehalt gesehen, mittlerweile arbeite ich auch wieder ganz normal, kann der arbeitgeber die zahlung einfach so ablehnen oder muss er zahlen ob er will oder nicht ?
PS: ich weiß das der arbeitgeber die zahlung verweigern kann wenn die krankheit aufgrund von eigenverschulden zustande kam, was bei mir nicht der fall ist. ( das weiß mein AG zu 100% )
LG

-- Editier von knowsknows am 11.01.2016 12:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Also meinen Recherchen nach kann der AG die Lohnfortzahlung verweigern, allerdings nur so lange wie du deinen Pflichten nicht nachkommst. Dazu gehören:
- schuldhaftes Nichtnachkommen der nach § 5 Abs. 1 EFZG vorzulegenden ärztlichen Bescheinigungen
- bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit keine Folgebescheinigung vorlegt

Er darf sie nicht grundsätzlich ablehnen! Entfällt der Grund also nachträglich, muss er den Lohn fortzahlen. Müsstest dein Geld also bald bekommen. Ansonsten nochmal nachhaken.
Viele Grüße

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